Common use of Durchführung einer Versorgung Clause in Contracts

Durchführung einer Versorgung. Vor der Durchführung einer Versorgung hat der Leistungserbringer der KKH schriftlich die Übernahme der Versorgung mitzuteilen. Hierzu übermittelt der Leistungserbringer der KKH einen Kostenvoranschlag auf Grundlage der medizinischen Unterlage und seiner Bedarfsfeststellung für das vertragsgegenständliche Hilfs- mittel in Höhe der angebotenen Versorgungspauschale. Der Kostenvoranschlag ist der KKH innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der medizinischen Unterlage beim Leistungserbringer zu übermitteln. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit ist das Datum der Absendung durch den Leistungserbringer. Die Übermittlung des Kostenvoranschlags (KVA) an die KKH erfolgt nach Maßgabe der Anlage 05: „Datenübermittlung“ mit den dort vorgesehenen (Mindest-) Angaben. Der Kostenvoran- schlag ist an die in Anlage 05: „Datenübermittlung“ zuständige Stelle zu richten. Dem Kostenvoranschlag ist eine Kopie der medizinischen Unterlage beizufügen. Auf Verlangen der KKH ist dieser die medizinische Unterlage im Original vorzulegen. Bei einer Direktgenehmigung durch die KKH ist kein KVA erforderlich.

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Samples: Rahmenvertrag, Rahmenvertrag, Rahmenvertrag

Durchführung einer Versorgung. Vor der Durchführung einer Versorgung hat der Leistungserbringer der KKH schriftlich die Übernahme der Versorgung mitzuteilen. Hierzu übermittelt der Leistungserbringer der KKH einen Kostenvoranschlag auf Grundlage der medizinischen Unterlage Grundlage der Inhalte der vertragsärztliche Ver- ordnung und seiner Bedarfsfeststellung für das vertragsgegenständliche Hilfs- mittel in Höhe der angebotenen Versorgungspauschale. Der Kostenvoranschlag ist der KKH innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der medizinischen Unterlage beim Leistungserbringer zu übermitteln. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit ist das Datum der Absendung durch den LeistungserbringerBedarfsfeststellung. Die Übermittlung des Kostenvoranschlags (KVA) an die KKH erfolgt nach Maßgabe der Anlage 05: "Datenübermittlung“ mit den dort vorgesehenen (Mindest-) Angaben. Sollte der Leistungserbringer zur akuten Versorgung (z. B. zur Krankenhausentlassung) be- reits geliefert haben, notiert er die Notwendigkeit der vorherigen Auslieferung auf dem Kosten- voranschlag. Der Kostenvoran- schlag Kostenvoranschlag ist der KKH innerhalb von 48 Stunden nach Eingang der vertragsärzt- lichen Verordnung / Kopie der vertragsärztlichen Verordnung beim Leistungserbringer zu über- mitteln. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit ist das Datum der Absendung durch den Leistungs- erbringer. Der Kostenvoranschlag ist an die in der Anlage 05: "Datenübermittlung“ zuständige " aufgeführte Stelle zu richten. Dem Kostenvoranschlag ist eine Kopie der medizinischen Unterlage beizufügen. Auf Verlangen der KKH ist dieser die medizinische Unterlage im Original vorzulegen. Bei einer Direktgenehmigung durch die KKH ist kein KVA erforderlich.

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Durchführung einer Versorgung. Vor der Durchführung einer Versorgung Der Leistungserbringer hat der Leistungserbringer der KKH schriftlich die Übernahme der Versorgung mitzuteilen. Hierzu übermittelt der Leistungserbringer der KKH einen Kostenvoranschlag auf Grundlage der medizinischen Unterlage Inhalte der vertragsärztliche Verordnung und seiner Bedarfsfeststellung für das vertragsgegenständliche Hilfs- mittel in Höhe der angebotenen Versorgungspauschale. Der Kostenvoranschlag ist der KKH innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der medizinischen Unterlage beim Leistungserbringer zu übermitteln. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit ist das Datum der Absendung durch den LeistungserbringerBedarfsfeststellung. Die Übermittlung des Kostenvoranschlags (KVA) an die KKH erfolgt nach Maßgabe der Anlage 05: "Datenübermittlung“ mit den dort vorgesehenen (Mindest-) Angaben. Sollte der Leistungserbringer zur akuten Versorgung (z. B. zur Krankenhausentlassung) be- reits geliefert haben, notiert er die Notwendigkeit der vorherigen Auslieferung auf dem Kosten- voranschlag. Der Kostenvoran- schlag Kostenvoranschlag ist der KKH innerhalb von 48 Stunden nach Eingang der vertragsärzt- lichen Verordnung / Kopie der vertragsärztlichen Verordnung beim Leistungserbringer zu über- mitteln. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit ist das Datum der Absendung durch den Leistungs- erbringer. Der Kostenvoranschlag ist an die in der Anlage 05: "Datenübermittlung“ zuständige Stelle " zu richten. Dem Kostenvoranschlag ist eine Kopie der medizinischen Unterlage beizufügen. Auf Verlangen der KKH ist dieser die medizinische Unterlage im Original vorzulegen. Bei einer Direktgenehmigung durch die KKH ist kein KVA erforderlich.

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Durchführung einer Versorgung. Vor der Durchführung einer Versorgung Der Leistungserbringer hat der Leistungserbringer der KKH schriftlich die Übernahme der Versorgung mitzuteilen. Hierzu übermittelt der Leistungserbringer der KKH einen Kostenvoranschlag auf Grundlage der medizinischen Unterlage Inhalte der vertragsärztliche Verordnung und seiner Bedarfsfeststellung für das vertragsgegenständliche Hilfs- mittel in Höhe der angebotenen Versorgungspauschale. Der Kostenvoranschlag ist der KKH innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der medizinischen Unterlage beim Leistungserbringer zu übermitteln. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit ist das Datum der Absendung durch den LeistungserbringerBedarfsfeststellung. Die Übermittlung des Kostenvoranschlags (KVA) an die KKH erfolgt nach Maßgabe der Anlage 05: "Datenübermittlung“ mit den dort vorgesehenen (Mindest-) Angaben. Sollte der Leistungserbringer zur akuten Versorgung (z. B. zur Krankenhausentlassung) bereits geliefert haben, notiert er die Notwendigkeit der vorherigen Auslieferung auf dem Kostenvoran- schlag. Der Kostenvoran- schlag Kostenvoranschlag ist der KKH innerhalb von 48 Stunden nach Eingang der vertragsärztli- chen Verordnung / Kopie der vertragsärztlichen Verordnung beim Leistungserbringer zu über- mitteln. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit ist das Datum der Absendung durch den Leistungs- erbringer. Der Kostenvoranschlag ist an die in der Anlage 05: "Datenübermittlung“ zuständige Stelle " zu richten. Dem Kostenvoranschlag ist eine Kopie der medizinischen Unterlage beizufügen. Auf Verlangen der KKH ist dieser die medizinische Unterlage im Original vorzulegen. Bei einer Direktgenehmigung durch die KKH ist kein KVA erforderlich.

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Durchführung einer Versorgung. Vor der Durchführung einer Versorgung hat der Leistungserbringer der KKH schriftlich die Übernahme der Versorgung mitzuteilen. Hierzu übermittelt der Leistungserbringer der KKH einen Kostenvoranschlag auf Grundlage der medizinischen Unterlage und seiner Bedarfsfeststellung für das vertragsgegenständliche Hilfs- mittel in Höhe der angebotenen Versorgungspauschale. Der Kostenvoranschlag ist der KKH innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der medizinischen Unterlage beim Leistungserbringer zu übermitteln. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit ist das Datum der Absendung durch den Leistungserbringer. Die Übermittlung des Kostenvoranschlags (KVA) an die KKH erfolgt nach Maßgabe der Anlage 05: „Datenübermittlung“ mit den dort vorgesehenen (Mindest-) Angaben. Der Kostenvoran- schlag ist an die in der Anlage 05: "Datenübermittlung“ zuständige Stelle " zu richten. Dem Kostenvoranschlag ist eine Kopie der medizinischen Unterlage beizufügen. Auf Verlangen der KKH ist dieser die medizinische Unterlage im Original vorzulegen. Bei einer Direktgenehmigung durch die KKH ist kein KVA erforderlich.

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