Durchführung der Arbeiten Musterklauseln

Durchführung der Arbeiten. Die Partner verpflichten sich zur Durchführung von aufeinander abgestimmten Aufgabengebieten und Teilaufgaben gemäß Task Allocation List (TAL, Anlage 1). Die Partner tauschen untereinander die Inhalte der Zuwendungsbescheide, Aufgabenbeschreibungen, Zeitpläne sowie alle Informationen, die zur Durchführung des Verbundprojekts notwendig sind, aus. Im Übrigen handelt jeder Partner bei der Durchführung der von ihm übernommenen Aufgaben selbständig und eigenverantwortlich. Unbeschadet der sich aus dem Zuwendungsvertrag und diesem Vertrag ergebenden Informations- und Kooperationspflichten besteht keine Leistungs- oder Vergütungspflicht im Verhältnis der Partner. Es werden keine finanziellen oder sonstigen Beiträge zur Bildung von gemeinschaftlichem Vermögen geleistet. Eine Teilung von Gewinnen oder Verlusten sowie eine Nachschusspflicht sind ebenso ausgeschlossen. Die Partner treten bis auf die Darlegung ihrer Zusammenarbeit gegenüber dem Zuwendungsgeber nicht als Verbund im Rechtsverkehr nach außen auf. Kein Partner ist berechtigt, einzelne andere Partner oder die Partner insgesamt gegenüber Dritten, auch nicht gegenüber dem Zuwendungsgeber, zu vertreten. Kein Partner ist befugt Willenserklärungen für die anderen Partner abzugeben oder entgegenzunehmen. Die Partner stellen den DZHK-Studien eine technische und organisatorische Infrastruktur zur Verfügung und ermöglichen die Erfassung sowohl medizinischer, Biobanking- und Bilddaten wie auch personenbezogener Daten in einheitlicher Methodik. Die klinische Forschungsplattform ist ebenso wie die durch das DZHK geförderten Studien, Register und Kohorten eine Forschungsaktivität des DZHK. Die Anwendbarkeit von Metriken zur Erreichbarkeit, einer Service-Qualität, Reaktionszeiten, wie sie typischerweise in Service Level Agreements mit kommerziellen Dienstleistern vereinbart sind, werden für Forschungsaktivitäten ausgeschlossen. Die Partner sichern sich gegenseitig werktägliche Erreichbarkeiten zu üblichen Bürozeiten zu und erbringen die vereinbarten Beiträge eigenverantwortlich und bestmöglich. Im Falle von technischen Problemen sichern sich die Partner eine erste Stellungnahme mit Einschätzung der Schwere des Problems und das Treffen von Maßnahmen zur Begrenzung der möglicherweise entstehenden Nachteile bis zum Ende des nächsten Werktages nach Bekanntwerden des Problems zu. Das Datenschutzkonzept (Version 2.2 vom 20.03.2023) der klinischen Forschungsplattform umfasst eine Vielzahl von inhaltlichen Modulen; wobei die da...
Durchführung der Arbeiten. 2.1 Die Partner verpflichten sich zur Durchführung von aufeinander abgestimmten Aufgabengebieten und Teilaufgaben. Art und Umfang der abgestimmten Zusammenarbeit ergeben sich aus dem Projektrahmenplan, insbesondere aus dem Gesamtarbeits- und Zeitplan einschließlich aller seiner Aktualisierungen, der dieser Vereinbarung als Anlage beigefügt ist. Den Partnern obliegt eine Ausübungs- bzw. Verwertungspflicht bezüglich der gewonnenen Arbeitsergebnisse. Die Ausübungs- bzw. Verwertungspflicht ist im Verwertungsplan konkretisiert. 2.2 Die Partner unterrichten sich gegenseitig im Rahmen der durch die Partner einzeln oder gemeinsam durchzuführenden (Teil-) Aufgaben durch a) umfassende Mitteilung der erzielten Arbeitsergebnisse sowie des Fortgangs der Arbeiten, b) Austausch von Zwischen- und Abschlussberichten, c) Informationsaustausch in gemeinsamen Arbeitssitzungen bzw. Verbundtreffen, d) allgemeinen Informationsaustausch auf Gesamtprojektebene gemäß Projektrahmenplan. 2.3 Die Partner werden fachlich qualifizierte Mitarbeiter in einem Umfang mit der Durchführung von Arbeiten für die in ihren Anträgen an das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg beschriebenen Teilaufgaben betrauen, sodass die in den Anträgen und im Gesamtarbeits- und Zeitplan (Anlage) angegebenen Termine eingehalten werden können. 2.4 Lassen sich Xxxxxxx nicht einhalten, ist dies unverzüglich dem Projektkoordinator mitzuteilen. Dieser informiert sodann die betroffenen Partner und den Projektträger. 2.5 Jeder Partner wird einen für seine Arbeiten zuständigen Ansprechpartner benennen (mit Adresse, Rufnummer, Telefax und E-Mail). 2.6 Die Projektkoordination übernimmt .............................................................. Der Projektkoordinator hat insbesondere die Aufgabe, die Arbeiten der einzelnen Partner sachlich und zeitlich zu koordinieren. Treten Abweichungen vom Gesamtarbeits- und Zeitplan auf, wird er die Partner und den Projektträger möglichst frühzeitig darauf aufmerksam machen und Maßnahmen zur Überwindung eingetretener Schwierigkeiten vorschlagen. Der Projektkoordinator bereitet die zur Durchführung des Gesamtarbeits- und Zeitplans notwendigen Arbeitssitzungen (mindestens einmal pro Halbjahr) vor, lädt hierzu mit einer angemessenen Frist unter Beifügung der Tagesordnung ein, führt den Vorsitz bei den Arbeitssitzungen und ist für die Erstellung und den Versand der Sitzungsprotokolle verantwortlich. 2.7 Die Partner werden zu den notwendigen Arbeitssitzu...
Durchführung der Arbeiten. Die Partner verpflichten sich zur Erfüllung der zur Durchführung des Verbundprojekts notwendigen und aufeinander abgestimmten Aufgaben und Teilaufgaben gemäß der jeweils maßgeblichen Vorhabensbeschreibung und dem Gesamtarbeits- und Zeitplan einschließlich aller Aktualisierungen. Im Übrigen ist jeder Partner für die Durchführung der von ihm gegenüber dem BMBF übernommenen Forschungs- und Entwicklungsaufgaben selbst verantwortlich. Entscheidungen über die Organisation oder Inhalte des Projektes sollen im Einvernehmen getroffen werden. Die Partner tauschen alle Informationen aus, die zur Durchführung des Verbundprojekts notwendig sind, und werden sich über die bei Durchführung des Verbundprojekts erzielten Arbeitsergebnisse gegenseitig informieren.
Durchführung der Arbeiten. 14.1 Der Kunde hat XXXXXXXX rechtzeitig und vollständig schriftlich darüber zu informieren, wenn Arbeiten seitens der Mitarbeiter oder autorisierter Dritter durchgeführt werden. Derartige Arbei- ten erfolgen ausschließlich für Risiko des Kunden. 14.2 Sämtliche Arbeitsbereiche und Werkstücke sind seitens des Kunden vor Risiken und sonstigen Gefahren zu schützen. 14.3 Auf Verlangen gehen sämtliche im Zuge der Auftragsdurchfüh- rung ausgetauschten oder ersetzten Teile entschädigungslos in das Eigentum von VOLLMERT über. 14.4 Generell hat der Kunde jegliche giftigen Substanzen, Betriebs- stoffe oder Gefahrgut bzw. gefährlichen Abfall auf eigene Kos- ten unverzüglich zu entfernen, es sei denn, VOLLMERT hat die- se Verpflichtung ausdrücklich vertraglich übernommen. 14.5 Die Werksmitarbeiter und sämtliche Personen, die seitens des Kunden für die Auftragsdurchführung zur Verfügung gestellt werden oder während der Arbeiten anwesend sind, haben alle gesetzlichen Vorschriften sowie die Anweisungen und Bedin- gungen der VOLLMERT strikt zu beachten sowie sich gegenüber VOLLMERT zu legitimieren.
Durchführung der Arbeiten. 2.1 Der Kunde gibt dem Auftragnehmer präzise Richtlinien(Pflichtenheft), insbesondere über geforderte oder gewünschte Eigenschaften des zu konstruierenden Produkts. 2.2 Der Auftragnehmer erstellt unter Berücksichtigung der Richtlinien Vorentwürfe und stimmt diese mit dem Kunden ab. Der Kunde erteilt die Freigabe der Vorentwürfe als Grundlage für die Konstruktion durch rechtsverbindliche Unterschrift auf der Entwurfszeichnung oder einer Kopie derselben. Ein Exemplar hiervon wird dem Auftragnehmer zu dessen Akten überlassen. 2.3 Der Auftragnehmer konstruiert unter Zugrundelegung von 2.2 das vereinbarte Produkt. Der Kunde kann jederzeit Auskunft über den Arbeitsfortschritt und Vorlage des Arbeitsstandes verlangen. 2.4 Der Auftragnehmer erstellt die Konstruktionsunterlagen wie z.B. Einzelteilzeichnungen, Montage- und Zusammenbau-Zeichnungen, Stücklisten, Schaltpläne usw. unter Berücksichtigung werksinterner Richtlinien(s. 2.1) des Kunden. 2.4.1 Für den Auftrag relevante Werksnormen, Fertigungsmethoden, zu berücksichtigende Lieferanten und sonstige Besonderheiten des Kunden ebenso das zu verwendende CAD- System einschließlich dessen Versionsnummer, die zu beachtenden Richtlinien einschließlich Formatvorlagen sind dem Auftragnehmer vor Beginn der Konstruktion unaufgefordert und vollständig in schriftlicher bzw. in elektronischer Form zur Kenntnis zu bringen. Die Vogel Technik GmbH ⏐ Xxxxxxxxx Xxxxxx 00 ⏐ X-00000 Xxxxxxxxxxxxx/Xxxxxxx Geschäftsführer/DIRECTOR OF COMPANY: Dipl.-Ing.(FH) Xxxxx X. Xxxxx Telefon/PHONE: +49(0)7022-608-400 Telefax/FAX: +00(0)0000-000-000 Steuer-Nr./TAX IDENTIFICATION No.: 74093/10581 WEB: xxx.xxxxx-xxxxxxx.xx E-MAIL: xxxx@xxxxx-xxxxxxx.xx Amtsgericht/COURT OF REGISTRATION: Stuttgart Register-Nummer/REG. NO.: HRB 224873 USt.-ID-Nr./VAT-ID-NO.: Steuer-Nr./TAX-NO.: DE 209 749 852 74093/10581 Bankverbindung/BANKING ACCOUNT: Kreissparkasse Esslingen Bankleitzahl/BANK CODE: 61150020 Konto-Nr./ACCOUNT NO.: 8525972 IBAN: XX00000000000000000000 BIC: XXXXXX00 Verantwortung hierfür übernimmt der Kunde. Der Umgang mit den Unterlagen ist im Abschnitt 9 geregelt. 2.4.2 Liegt keine Werksnorm vor oder ist dieselbe unvollständig, so gelten die DIN/ISO- Normen als vereinbart. Fehlende sonstige Vorgaben werden nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt.
Durchführung der Arbeiten. 32.1 Der Montageplatz ist für die Mitarbeiter von Verwender von 7.00 bis 18.00 Uhr zugänglich; im Falle notwendiger Überstunden wird Verwender den Auftraggeber rechtzeitig informieren. 32.2 Der Auftraggeber ist für die ausreichende Beheizung und Beleuchtung des Montageplatzes verantwortlich. 32.3 Der Auftraggeber stellt unentgeltlich ein 220V- und 380V-Stromversorgungssystem zur Verfügung. 32.4 Der Auftraggeber stellt unentgeltlich eine Kantineneinrichtung zur Verfügung 32.5 Der Auftraggeber stellt unentgeltlich - ohne zeitliche Einschränkung - einen Gabelstapler und erforderlichenfalls eine Arbeitsbühne mit ausreichender Hubhöhe und Tragfähigkeit, sowie eine Plattform zur Verfügung. 32.6 Für einen ungehinderten Aufbau ist auf beiden Seiten des Montageplatzes ein 2,5 m breiter Streifen vorhanden. 32.7 Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Entsorgung von Abfall und Verpackungsmaterial. 32.8 Der Auftraggeber ist für die ausreichende Absperrung des Montageplatzes verantwortlich. 32.9 Falls für das Bohren in Beton Diamantbohrer benötigt werden, wird der Verwender die zusätzlichen Kosten dafür dem Auftraggeber in Rechnung stellen. Das Bohren mit einem Diamantbohrer ist möglich erforderlich, wenn der Durchmesser der Betonbewehrung größer ist als 12 mm oder wenn ein hoher Bewehrungsgrad vorliegt. Letzteres hat zur Folge, dass beim Bohren relativ viele Bohrlöcher auf Bewehrungsstahl stoßen werden. 32.10 Sofern von obigen Grundsätzen und Bedingungen abgewichen wird, kann dies zu Mehrkosten führen, die dem Auftraggeber zu den jeweils geltenden Sätzen in Rechnung gestellt werden. Dies gilt auch, wenn durch den Auftraggeber nachträglich ein regelmäßiger Regalaufbau in eine unregelmäßige Anordnung geändert wird. Oder wenn die Arbeitsbedingungen deutlich ungünstiger sind als unter einem normalen „Innenraumklima”, z. B. aufgrund der Notwendigkeit von Öffnungen in Wänden und/oder im Dach.
Durchführung der Arbeiten. 6.1 Form der Leistungserbringung: Der Beauftragte hat dem Auftraggeber die Leistungen in der Form und dem Um- fang zu erbringen, wie sie in den Vertragsdokumenten umschrieben sind. Sollten EDV-mässig allfällige Konver- tierungskosten entstehen, so sind diese vom Auftragge- ber nur zu vergüten, sofern dies schriftlich vereinbart ist. 6.2 Termine: Der Beauftragte verpflichtet sich, die Termine gemäss Vertragsdokumenten einzuhalten. Terminände- rungen sind zwischen den Parteien schriftlich zu verein- baren. Sollte sich im Verlauf der Leistungserbringung durch den Beauftragten zeigen, dass vereinbarte Zwi- schentermine oder der Endtermin nicht eingehalten werden können, so ist er verpflichtet, dies dem Auftrag- geber umgehend schriftlich unter Grundangabe anzu- zeigen.
Durchführung der Arbeiten. Alle Arbeiten müssen von geschultem Personal unter Zuhilfenahme aktueller Dokumente und der Diagnosesoftware Bär CargoCheck ausgeführt werden. Die Xxxx Xxx GmbH bietet hierzu regelmäßig Service-Schulungen an (detaillierte Informationen unter xxx.xxxx-xxxxxxxxx.xx,
Durchführung der Arbeiten. Der Informationsverarbeiter verarbeitet das Material des Auftraggebers mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes und gewährleistet im Sinne des Daten- schutzgesetzes die Verpflichtung zur Wahrung des Da- tengeheimnisses. Bei Verzug des Auftraggebers ver- längert sich die Lieferfrist des Informationsverarbei- ters nach Vereinbarung. Nimmt der Auftraggeber Änderungen der Eingabeda- ten oder des Arbeitsablaufes vor, oder werden zusätz- lich im Vertrag nicht enthaltene Arbeiten verlangt, so werden diese zu den jeweils gültigen Stundensätzen des Informationsverarbeiters berechnet. Wiederho- lungsläufe auf Wunsch oder Verschulden des Auftrag- gebers werden zusätzlich berechnet. Sollte sich im Zuge des Versuches der Erbringung einer Dienstleis- tung herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages unmöglich ist, ist der Informationsverarbeiter ver- pflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Beide Vertragspartner sind in diesem Falle berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tä- tigkeit des Informationsverarbeiters aufgelaufenen Kosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen. Dem Informationsverarbeiter überlassenes Material (Datenträger, Daten, Kontrollzahlen, Analysen und Programme) sowie alle Ergebnisse aus der Durchfüh- rung der Arbeiten werden grundsätzlich dem Auftrag- geber zurückgegeben, es sei denn, dass ein schriftli- cher Auftrag seitens des Auftraggebers vorliegt, Mate- rial bzw. Ergebnisse an Dritte weiterzugeben. Wenn im Auftrag eine Prüfung der Datenerfassung o- der eine Kontrolle oder eine Abstimmung nicht vorge- sehen sind, so anerkennt und übernimmt der Auftrag- geber das ungeprüfte Ergebnis als vollkommene und zufriedenstellende Leistung.
Durchführung der Arbeiten. Die Durchführung der Arbeiten hat unter Beachtung der letztgültigen Regeln der Technik sowie der jeweils in Betracht kommenden Sicherheits- und anderer Vorschriften, wie insbesondere des Naturschutz- und Wasserrechtes und der Dienstnehmerschutzvorschriften zu erfolgen.