Eckdaten der Beteiligung Musterklauseln

Eckdaten der Beteiligung. Bei der angebotenen Beteiligung an der FHH Immobilienfonds Bezirksrat- haus Köln UG (haftungsbeschränkt) & Co. geschlossene Investment-KG (nachfolgend „Investmentgesell- schaft“) handelt es sich um (unmittel- bare oder mittelbare) Kommanditan- teile an der Investmentgesellschaft, einer Personengesellschaft in der Son- derform einer geschlossenen Invest- mentkommanditgesellschaft deut- schen Rechts, die als geschlossener Publikums-alternativer Investment- fonds (Publikums-AIF) aufgelegt wird, mit Sitz in Hamburg. Die Investmentgesellschaft wurde be- reits im Jahr 2010 als geschlossener Fonds nach Maßgabe des Verkaufspro- spektgesetzes (VerkProspG) aufgelegt und hält rund 94,8 % der Anteile an ei- ner Objektgesellschaft, die Eigentü- merin eines Büro- und Verwaltungs- gebäudes in Köln-Nippes ist (nach- folgend „Immobilie“). Alleinmieterin bis Ende November 2029 ist die Stadt Köln, die das Objekt als Bezirksrathaus für den Stadtbezirk Köln-Nippes mit der Hauptfunktion des Bürgeramtes nutzt. Die Altgesellschafter dieses geschlos- senen Fonds hatten die Möglichkeit, nach 10-jähriger Haltedauer ihre Betei- ligung mit Wirkung zum 31. Dezember 2020 zu kündigen und gegen Zahlung eines Abfindungsguthabens in Höhe des Verkehrswertes ihrer Beteiligung auszuscheiden (Kapitalherabsetzung) oder in der Investmentgesellschaft – nunmehr nach Maßgabe der Regelun- gen des KAGB – zu verbleiben und eine einmalige Sonderentnahme in Höhe ihres ursprünglichen Beteiligungs- betrages zu vereinnahmen und damit ebenfalls von der bisherigen Wert- steigerung der Immobilie profitieren zu können. Die Immobilie hat sich seit 2010 wirt- schaftlich gut entwickelt. Der Markt- wert der Immobilie, der bei Einbringung der Immobilie in den geschlossenen Fonds Ende 2009 rund 37.000.000 Eu- ro betrug, hat sich in den letzten Jah- ren erhöht. Zum 31. Dezember 2020 ergab sich als Durchschnittswert der Wertangaben zweier vorliegender Be- wertungsgutachten ein Verkehrswert in Höhe von 66.650.000 Euro. Nun- mehr wird die Investmentgesellschaft im Rahmen einer Kapitalerhöhung auch neuen Anlegern zugänglich gemacht. Die Investmentgesellschaft wird die von den Neugesellschaftern einzu- zahlenden Zeichnungsbeträge nach Abzug der Initialkosten und der Bildung einer angemessenen Liquiditätsreser- ve im Wesentlichen für Auszahlungen an Altgesellschafter (samt Sonderent- nahme nach § 14 Absatz 2 lit. g) des Gesellschaftsvertrages, abgedruckt in Kapitel O.), und damit im Ergebnis zum weiteren langfristigen Halte...
Eckdaten der Beteiligung. Bei der angebotenen Beteiligung an der Investmentgesellschaft, das heißt der Paribus Private Equity Portfolio GmbH & Co. geschlossene Investment-KG (nachfolgend „Investmentgesell- schaft“), handelt es sich um (unmittel- bare oder mittelbare) Kommanditantei- le an der Investmentgesellschaft. Die Investmentgesellschaft stellt eine Per- sonengesellschaft in der Sonderform einer geschlossenen Investmentkom- manditgesellschaft deutschen Rech- tes dar, die als geschlossener Publi- kums-Alternativer-Investmentfonds (Publikums-AIF) aufgelegt wird. Die Investmentgesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg. Die Anleger beteiligen sich entweder mittelbar über die Treuhandkommandi- tistin, das heißt die Paribus Trust GmbH (nachfolgend „Treuhandkommanditis- tin“) oder als Direktkommanditist an der Investmentgesellschaft. Die In- vestmentgesellschaft wird das von den Anlegern und den Gründungskomman- ditisten einzuzahlende Beteiligungska- pital nach Abzug der Transaktions- und Initialkosten und der Bildung einer an- gemessenen Liquiditätsreserve mittel- bar über andere Fondsgesellschaften mit Private-Equity-Strategie in ope- rativ tätige Unternehmen (nachfol- gend „Portfoliounternehmen“) in- vestieren. Hierbei wird die Invest- mentgesellschaft zunächst in andere Private-Equity-Dachfonds investie- ren (nachfolgend „Zielfonds“). Diese Zielfonds (Zielinvestmentvermögen in Form von geschlossenen Spezial-AIF oder Publikums-AIF mit Sitz im Inland oder in der EU) werden ihrerseits Antei- le an Fondsgesellschaften mit Private- Equity-Strategien (nachfolgend „Port- foliofonds“) erwerben, die die Beteili- gungen an den Portfoliounternehmen erwerben und halten. Die wesentlichen Eckdaten der Beteili- gung lassen sich wie folgt zusammen- fassen: Form einer geschlossenen Publikumsinvestmentkommanditgesellschaft nach den Regelungen des Kapitalanlagegesetzbuches (nachfolgend „KAGB“). Paribus Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH (nachfolgend „Kapitalverwaltungs- gesellschaft“) mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amts- gerichtes Hamburg unter HRB 125704. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft ist verantwortlich für die Verwaltung der Investmentgesellschaft, insbesondere für die Portfolioverwaltung und das Risikomanagement (vgl. § 17 KAGB). oder als Direktkommanditist an der Investmentgesellschaft.
Eckdaten der Beteiligung. Bei der angebotenen Beteiligung an der Paribus Immobilienfonds München Tau- nusstraße GmbH & Co. geschlossene Investment-KG (nachfolgend „Invest- mentgesellschaft“) handelt es sich um (unmittelbare oder mittelbare) Komman- ditanteile an der Investmentgesell- schaft, einer Personengesellschaft in der Sonderform einer geschlossenen Investmentkommanditgesellschaft deutschen Rechts, die als geschlos- sener Publikums-alternativer Invest- mentfonds (Publikums-AIF) aufgelegt wird, mit Sitz in Hamburg. Die Investmentgesellschaft ist Eigentü- merin eines Bürogebäudes in der Tau- nusstraße 31, 33 und 37, 00000 Xxxxxxx (nachfolgend „Immobilie“). Alleinmie- terin bis zum 31. Dezember 2031 ist die AKKA Deutschland GmbH, eine Toch- tergesellschaft der AKKA INTERNATI- ONAL S. A., Belgien. Die Immobilie hat sich seit Fondsauflegung im Jahr 2010 wirtschaftlich gut entwickelt. Der Markt- wert der Immobilie, der im Juli 2010 rund 21.200.000 Euro und im August 2017 rund 25.600.000 Euro betrug, hat sich in den letzten Jahren weiter erhöht. Zum 31. Au- gust 2022 ergab sich als Durchschnitts- wert der Wertangaben zweier vorliegen- der Bewertungsgutachten ein Verkehrs- wert in Höhe von 54.875.000 Euro. Die Investmentgesellschaft wurde be- reits im Jahr 2010 als geschlossener Fonds nach Maßgabe des Verkaufspro- spektgesetzes (VerkProspG) aufgelegt und soll im Rahmen einer Kapitalerhö- hung auch neuen Anlegern zugänglich gemacht werden. Gesellschafter, die vor dem 1. September 2022 der Investment- gesellschaft beigetreten sind, werden nachfolgend auch „Altgesellschafter“ genannt. Nach dem 1. September 2022 können sich weitere Gesellschafter und/ oder Altgesellschafter mit Wirkung zum Beitrittsdatum nach Maßgabe der §§ 4 bis 8 des Gesellschaftsvertrages an der Investmentgesellschaft beteili- gen. „Neugesellschafter“ sind dabei (i) weitere Gesellschafter, die sich im Wege der Kapitalerhöhung nach Maßgabe der §§ 4 bis 8 des Gesellschaftsvertrages erstmals an der Investmentgesellschaft beteiligen (nachfolgend „Neugesell- schafter I“ genannt), sowie (ii) Altge- sellschafter in dem Umfang, in dem sie an der Kapitalerhöhung nach Maßgabe der §§ 4 bis 8 teilnehmen (nachfolgend insoweit „Neugesellschafter II“ und ge- meinsam mit Neugesellschafter I auch „Neugesellschafter“ genannt). Neuge- sellschafter werden nachfolgend zu- sammen mit den Altgesellschaftern, die nicht an der Kapitalerhöhung nach Maßgabe der §§ 4 bis 8 des Gesell- schaftsvertrages teilnehmen, „Anle- ger“ genannt. Die Neugese...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.