Eckdaten der Beteiligung Musterklauseln

Eckdaten der Beteiligung. Bei der angebotenen Beteiligung an der Investmentgesellschaft, das heißt der Paribus Private Equity Portfolio GmbH & Co. geschlossene Investment-KG (nachfolgend „Investmentgesell- schaft“), handelt es sich um (unmittel- bare oder mittelbare) Kommanditantei- le an der Investmentgesellschaft. Die Investmentgesellschaft stellt eine Per- sonengesellschaft in der Sonderform einer geschlossenen Investmentkom- manditgesellschaft deutschen Rech- tes dar, die als geschlossener Publi- kums-Alternativer-Investmentfonds (Publikums-AIF) aufgelegt wird. Die Investmentgesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg. Die Anleger beteiligen sich entweder mittelbar über die Treuhandkommandi- tistin, das heißt die Paribus Trust GmbH (nachfolgend „Treuhandkommanditis- tin“) oder als Direktkommanditist an der Investmentgesellschaft. Die In- vestmentgesellschaft wird das von den Anlegern und den Gründungskomman- ditisten einzuzahlende Beteiligungska- pital nach Abzug der Transaktions- und Initialkosten und der Bildung einer an- gemessenen Liquiditätsreserve mittel- bar über andere Fondsgesellschaften mit Private-Equity-Strategie in ope- rativ tätige Unternehmen (nachfol- gend „Portfoliounternehmen“) in- vestieren. Hierbei wird die Invest- mentgesellschaft zunächst in andere Private-Equity-Dachfonds investie- ren (nachfolgend „Zielfonds“). Diese Zielfonds (Zielinvestmentvermögen in Form von geschlossenen Spezial-AIF oder Publikums-AIF mit Sitz im Inland oder in der EU) werden ihrerseits Antei- le an Fondsgesellschaften mit Private- Equity-Strategien (nachfolgend „Port- foliofonds“) erwerben, die die Beteili- gungen an den Portfoliounternehmen erwerben und halten. Die wesentlichen Eckdaten der Beteili- gung lassen sich wie folgt zusammen- fassen: Form einer geschlossenen Publikumsinvestmentkommanditgesellschaft nach den Regelungen des Kapitalanlagegesetzbuches (nachfolgend „KAGB“). Paribus Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH (nachfolgend „Kapitalverwaltungs- gesellschaft“) mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amts- gerichtes Hamburg unter HRB 125704. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft ist verantwortlich für die Verwaltung der Investmentgesellschaft, insbesondere für die Portfolioverwaltung und das Risikomanagement (vgl. § 17 KAGB). oder als Direktkommanditist an der Investmentgesellschaft.
Eckdaten der Beteiligung. Bei der angebotenen Beteiligung an der FHH Immobilienfonds Bezirksrat- haus Köln UG (haftungsbeschränkt) & Co. geschlossene Investment-KG (nachfolgend „Investmentgesell- schaft“) handelt es sich um (unmittel- bare oder mittelbare) Kommanditan- teile an der Investmentgesellschaft, einer Personengesellschaft in der Son- derform einer geschlossenen Invest- mentkommanditgesellschaft deut- schen Rechts, die als geschlossener Publikums-alternativer Investment- fonds (Publikums-AIF) aufgelegt wird, mit Sitz in Hamburg. Die Investmentgesellschaft wurde be- reits im Jahr 2010 als geschlossener Fonds nach Maßgabe des Verkaufspro- spektgesetzes (VerkProspG) aufgelegt und hält rund 94,8 % der Anteile an ei- ner Objektgesellschaft, die Eigentü- merin eines Büro- und Verwaltungs- gebäudes in Köln-Nippes ist (nach- folgend „Immobilie“). Alleinmieterin bis Ende November 2029 ist die Stadt Köln, die das Objekt als Bezirksrathaus für den Stadtbezirk Köln-Nippes mit der Hauptfunktion des Bürgeramtes nutzt. Die Altgesellschafter dieses geschlos- senen Fonds hatten die Möglichkeit, nach 10-jähriger Haltedauer ihre Betei- ligung mit Wirkung zum 31. Dezember 2020 zu kündigen und gegen Zahlung eines Abfindungsguthabens in Höhe des Verkehrswertes ihrer Beteiligung auszuscheiden (Kapitalherabsetzung) oder in der Investmentgesellschaft – nunmehr nach Maßgabe der Regelun- gen des KAGB – zu verbleiben und eine einmalige Sonderentnahme in Höhe ihres ursprünglichen Beteiligungs- betrages zu vereinnahmen und damit ebenfalls von der bisherigen Wert- steigerung der Immobilie profitieren zu können. Die Immobilie hat sich seit 2010 wirt- schaftlich gut entwickelt. Der Markt- wert der Immobilie, der bei Einbringung der Immobilie in den geschlossenen Fonds Ende 2009 rund 37.000.000 Eu- ro betrug, hat sich in den letzten Jah- ren erhöht. Zum 31. Dezember 2020 ergab sich als Durchschnittswert der Wertangaben zweier vorliegender Be- wertungsgutachten ein Verkehrswert in Höhe von 66.650.000 Euro. Nun- mehr wird die Investmentgesellschaft im Rahmen einer Kapitalerhöhung auch neuen Anlegern zugänglich gemacht. Die Investmentgesellschaft wird die von den Neugesellschaftern einzu- zahlenden Zeichnungsbeträge nach Abzug der Initialkosten und der Bildung einer angemessenen Liquiditätsreser- ve im Wesentlichen für Auszahlungen an Altgesellschafter (samt Sonderent- nahme nach § 14 Absatz 2 lit. g) des Gesellschaftsvertrages, abgedruckt in Kapitel O.), und damit im Ergebnis zum weiteren langfristigen Halte...
Eckdaten der Beteiligung. Bei der angebotenen Beteiligung an der Paribus Immobilienfonds München Tau- nusstraße GmbH & Co. geschlossene Investment-KG (nachfolgend „Invest- mentgesellschaft“) handelt es sich um (unmittelbare oder mittelbare) Komman- ditanteile an der Investmentgesell- schaft, einer Personengesellschaft in der Sonderform einer geschlossenen Investmentkommanditgesellschaft deutschen Rechts, die als geschlos- sener Publikums-alternativer Invest- mentfonds (Publikums-AIF) aufgelegt wird, mit Sitz in Hamburg. Die Investmentgesellschaft ist Eigentü- merin eines Bürogebäudes in der Tau- nusstraße 31, 33 und 37, 00000 Xxxxxxx (nachfolgend „Immobilie“). Alleinmie- terin bis zum 31. Dezember 2031 ist die AKKA Deutschland GmbH, eine Toch- tergesellschaft der AKKA INTERNATI- ONAL S. A., Belgien. Die Immobilie hat sich seit Fondsauflegung im Jahr 2010 wirtschaftlich gut entwickelt. Der Markt- wert der Immobilie, der im Juli 2010 rund 21.200.000 Euro und im August 2017 rund 25.600.000 Euro betrug, hat sich in den letzten Jahren weiter erhöht. Zum 31. Au- gust 2022 ergab sich als Durchschnitts- wert der Wertangaben zweier vorliegen- der Bewertungsgutachten ein Verkehrs- wert in Höhe von 54.875.000 Euro. Die Investmentgesellschaft wurde be- reits im Jahr 2010 als geschlossener Fonds nach Maßgabe des Verkaufspro- spektgesetzes (VerkProspG) aufgelegt und soll im Rahmen einer Kapitalerhö- hung auch neuen Anlegern zugänglich gemacht werden. Gesellschafter, die vor dem 1. September 2022 der Investment- gesellschaft beigetreten sind, werden nachfolgend auch „Altgesellschafter“ genannt. Nach dem 1. September 2022 können sich weitere Gesellschafter und/ oder Altgesellschafter mit Wirkung zum Beitrittsdatum nach Maßgabe der §§ 4 bis 8 des Gesellschaftsvertrages an der Investmentgesellschaft beteili- gen. „Neugesellschafter“ sind dabei (i) weitere Gesellschafter, die sich im Wege der Kapitalerhöhung nach Maßgabe der §§ 4 bis 8 des Gesellschaftsvertrages erstmals an der Investmentgesellschaft beteiligen (nachfolgend „Neugesell- schafter I“ genannt), sowie (ii) Altge- sellschafter in dem Umfang, in dem sie an der Kapitalerhöhung nach Maßgabe der §§ 4 bis 8 teilnehmen (nachfolgend insoweit „Neugesellschafter II“ und ge- meinsam mit Neugesellschafter I auch „Neugesellschafter“ genannt). Neuge- sellschafter werden nachfolgend zu- sammen mit den Altgesellschaftern, die nicht an der Kapitalerhöhung nach Maßgabe der §§ 4 bis 8 des Gesell- schaftsvertrages teilnehmen, „Anle- ger“ genannt. Die Neugese...

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  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.

  • Berichtigung, Einschränkung und Löschung von Daten (1) Der Auftragnehmer darf die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nicht eigenmächtig sondern nur nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken. Soweit eine betroffene Person sich diesbezüglich unmittelbar an den Auftragnehmer xxxxxx, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten. (2) Soweit vom Leistungsumfang umfasst, sind Löschkonzept, Recht auf Vergessenwerden, Berichtigung, Datenportabilität und Auskunft nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers unmittelbar durch den Auftragnehmer sicherzustellen.

  • Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung Die Höhe des Beitrags hängt maßgeblich von der Berufstätigkeit oder der Beschäfti- gung der versicherten Person ab. Grundlage für die Bemessung des Beitrags ist das für Ihren Vertrag geltende Berufs- gruppenverzeichnis.

  • Vereinbarung eines Pfandrechts zugunsten der Bank (1) Einigung über das Pfandrecht (2) Gesicherte Ansprüche (3) Ausnahmen vom Pfandrecht (4) Zins- und Gewinnanteilscheine

  • Geltendmachung von Ansprüchen 21.1. Um die Geltendmachung und Verifizierung von behaupteten Ansprüchen zu erleichtern, wird dem Reisenden empfohlen, sich über die Nichterbringung oder mangelhafte Erbringung von Leistungen schriftliche Bestätigungen geben zu lassen bzw. Belege, Beweise, Zeugenaussagen zu sichern. 21.2. Gewährleistungsansprüche können innerhalb von 2 Jahren geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche verjähren nach 3 Jahren. 21.3. Es empfiehlt sich, im Interesse des Reisenden, Ansprüche unverzüglich nach Rückkehr von der Pauschalreise vollständig und konkret bezeichnet direkt beim Reiseveranstalter oder im Wege des Reisevermittlers geltend zu machen, da mit zunehmender Verzögerung mit Beweisschwierigkeiten zu rechnen ist.

  • Kosten und Gebühren Vertriebsvergütung Im Emissionspreis sind keine Vertriebsvergütungen enthalten. Vertriebsvergütungen können als Preisnachlass auf den Emissionspreis gewährt oder als einmalige und/ oder periodische Zahlung an einen oder mehrere Finanzintermediäre gewährt werden.

  • Maßgebliches Recht und Gerichtsstand bei kaufmännischen und öffentlich-rechtlichen Kunden (1) Geltung deutschen Rechts (2) Gerichtsstand für Inlandskunden (3) Gerichtsstand für Auslandskunden

  • Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten 4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Ziffer 1.1. der Anlage 1 der MaBiS zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist. 4.2 Sind die Daten spätestens bis zum Ende des 7. Monats nach dem Liefermonat korrigierbar, so erfolgt die Berücksichtigung im Rahmen der Korrektur- Bilanzkreisabrechnung. Ein finanzieller Ausgleich zwischen den Parteien findet nicht statt. 4.3 Nach Ende des 7. Monats nach dem Liefermonat erfolgt der Ausgleich für fehlerhafte VNB-Daten, deren Korrektur im Rahmen der Korrektur-Bilanzkreisabrechnung keine Berücksichtigung mehr finden konnte, in finanzieller Form. 4.3.1 Der VNB bildet hierzu unverzüglich eine Abweichungszeitreihe zwischen der in die Korrektur-Bilanzkreisabrechnung eingegangenen Zeitreihe (Zeitreihe mit Datenstatus „Abgerechnete Daten KBKA“) und der korrigierten Zeitreihe und übermittelt diese zur Prüfung an den BKV. Der BKV wird innerhalb von 15 Werktagen (WT) eine positive oder negative Rückmeldung auf die Abweichungszeitreihe geben. Über die Details der operativen Abwicklung werden sich die Vertragsparteien rechtzeitig vorher verständigen. 4.3.2 Basis für die Höhe des finanziellen Ausgleichs zwischen VNB und BKV ist der ¼-h- Ausgleichsenergiepreis des Bilanzkoordinators (BIKO) und der ¼-h-Energiewert dieser Abweichungszeitreihe. Der VNB sendet die Rechnungen bzw. Gutschriften innerhalb von 15 WT nach Erhalt der positiven Rückmeldung des BKV an den BKV. Rechnungen werden frühestens zwei Wochen nach Zugang fällig. Gutschriften sind abweichend vom vorstehenden Satz spätestens zwei Wochen nach dem Ausstellungsdatum der Gutschrift auszuzahlen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang des Geldbetrages auf dem Konto der Vertragspartei. 4.4 Die Geltendmachung eines weiteren Schadensersatzes bleibt unberührt.

  • Grenzen der Aufrechnungsbefugnis des Kunden, der kein Verbraucher ist Ein Kunde, der kein Verbraucher ist, kann gegen Forderungen der Bank nur aufrechnen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Aufrechnungsbeschränkung gilt nicht für eine vom Kunden zur Aufrechnung gestellte Forderung, die ihren Rechtsgrund in einem Darlehen oder einer Finanzierungshilfe gemäß §§ 513, 491 bis 512 BGB hat.

  • Wie lange werden meine Daten gespeichert? Wir verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, solange es für die Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erfor- derlich ist. Dabei ist zu beachten, dass unsere Geschäftsbeziehung ein Dauerschuldverhältnis ist, welches auf Jahre angelegt ist. Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforder- lich, werden diese regelmäßig gelöscht, es sei denn, deren – befristete – Weiterverarbeitung ist erforderlich zu folgenden Zwecken: • Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen: Zu nennen sind das Handelsgesetzbuch (HGB), die Abgabenordnung (AO), das Kreditwesengesetz (KWG) und das Geldwäschegesetz (GwG). Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre. • Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungs- vorschriften. Nach den §§ 195ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahre betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt.