Eigentum an Entwürfen und Daten Musterklauseln

Eigentum an Entwürfen und Daten. 8.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder sich aus dem Vertragszweck etwas anderes ergibt.
Eigentum an Entwürfen und Daten. 8.1 An Fotografien werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder sich aus dem Vertragszweck etwas anderes ergibt.
Eigentum an Entwürfen und Daten. 6.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen.
Eigentum an Entwürfen und Daten. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die am Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszuge- ben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von digitalen Daten, ist dies geson- dert zu vereinbaren und zu vergüten. Zu Verfügung gestellte Daten dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Auftragsnehmers geändert werden. Datenversand er- folgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.
Eigentum an Entwürfen und Daten. 1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nut- zungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder sich aus dem Vertragszweck etwas anderes ergibt. Die Originale sind uns nach angemessener Frist unbe- schädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes ver- einbart wurde oder aus dem Vertragszweck sich etwas anderes ergibt. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Besteller die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstel- lung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. Die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Datei- en verbleiben in unserem Eigentum.
Eigentum an Entwürfen und Daten. An Entwürfen und Satzdateien werden nur Nutzungs- rechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder sich aus dem Vertragszweck etwas anderes ergibt. Die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum des Webdesigners. Dieser ist nicht verpflichtet, sämtliche Daten und Dateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
Eigentum an Entwürfen und Daten. 7.1 An Entwürfen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen.
Eigentum an Entwürfen und Daten. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen. Die Originale sind dem STUDIO D4 nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. Auch die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum des STUDIO D4. Das STUDIO D4 ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat das STUDIO D4 dem Auftraggeber Daten und Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung geändert werden.
Eigentum an Entwürfen und Daten. Verlust/Beschädigung von Fotomaterial
Eigentum an Entwürfen und Daten. 8.1 An Entwürfen und Satzdateien werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertra- gen, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder sich aus dem Vertragszweck etwas anderes ergibt.