Eigentum an Unterlagen. 1. Alle Unterlagen sowie sonst in verkörperter Form bereitgestellte Ma- terialien/Informationen, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer im Rahmen der Durchführung des Vertrags zur Verfügung stellt und die vor der Übergabe Eigentum des Auftraggebers waren, bleiben unein- geschränktes Eigentum des Auftraggebers, sofern nichts anderes vereinbart wird.
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Eigentum an Unterlagen. 1. Alle Unterlagen sowie sonst in verkörperter Form bereitgestellte Ma- terialienMaterialien/Informationen, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer im Rahmen der Durchführung des Vertrags zur Verfügung stellt und die vor der Übergabe Eigentum des Auftraggebers waren, bleiben unein- geschränktes uneingeschränktes Eigentum des Auftraggebers, sofern nichts anderes an- deres vereinbart wird.
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