Common use of Eigentumsübertragung des Fahrzeugs - Vorzeitige Vertragsauflösung - Inzahlunggabe Clause in Contracts

Eigentumsübertragung des Fahrzeugs - Vorzeitige Vertragsauflösung - Inzahlunggabe. Sollte der Versicherungsnehmer die vorzeitige Auflösung des Vertrags verlangen, mit Rückerstattung der nicht genutzten Prämie, muss er dies der Gesellschaft unver- züglich mitteilen. Das Formular für den „Antrag auf Stor- nierung der Versicherungspolice“ muss beim Callcenter unter der Nr. 00.00.000.000 von 8.30 bis 19.30 Uhr von montags bis samstags beantragt werden oder man kann es auf der Website xxx.xxxxxx-xxxxxxx.xx im Abschnitt „Dokumente“ herunterladen. A. Im Falle der Eigentumsübertragung des Fahrzeugs muss der Versicherungsnehmer dies der Gesellschaft un- verzüglich mitteilen, damit eine der im Folgenden vorge- sehenen Lösungen angewandt werden kann (diese sind für Verträge mit Laufzeit unter einem Jahr nicht gültig): 1. Bei Eigentumsübertragung des versicherten Fahrzeugs, die mit der Abtretung des Versicherungsvertrags ver- bunden ist, muss der Versicherungsnehmer den Versi- cherungsschein und die eventuell in seinem Besitz befindliche Grüne Versicherungskarte zerstören und alle notwendigen Informationen für die Ausstel- lung des neuen Versicherungsscheins zur Verfügung stellen. Der Versicherungsnehmer muss die folgenden Raten der Prämie bis zum Zeitpunkt dieser Mitteilung zahlen. Der abgetretene Vertrag ist bis zu seinem na- türlichen Ablauf gültig. Für die Versicherung desselben Fahrzeugs muss der Übernehmer einen neuen Vertrag abschließen: Die Gesellschaft stellt somit keine Beschei- nigung über den Schadenverlauf aus. 2. Im Falle des Verkaufs des versicherten Fahrzeugs: • falls der Versicherungsnehmer darum bittet, die Gül- tigkeit seiner Police auf ein anderes Fahrzeug, des- sen Eigentümer er ist, zu übertragen, anstatt des vorhergehenden und mit dementsprechender Änderung der Prämie, wird der Ausgleich auf die geschuldete Prämie berechnet. Der Versicherungs- nehmer muss den Versicherungsschein und die Grüne Versicherungskarte, die sich ggf. in seinem Besitz befindet, zerstören. „Antrag auf Stornierung der Versicherungspolice“ in allen Teilen ausgefüllt und unterzeichnet, zusammen mit einer Kopie der Verkaufsurkunde senden. Die Gesellschaft zahlt den nicht genutzten Teil der Prä- mie in Höhe von 1/360 der Jahresprämie für jeden restlichen Tag der Versicherung (abzüglich Steuern und steuerähnliche Abgaben) zurück. Die Rücker- stattung erfolgt bei Erhalt aller oben genann- ten Unterlagen und wird ab dem Zeitpunkt be- rechnet, in dem das Risiko nicht mehr besteht. Falls der Ersatz durch ein anderes Fahrzeug nicht gleichzei- tig mit der Abtretung des versicherten Fahrzeugs erfolgt, erhält in den oben genannten Fällen die Gesellschaft (zu Gunsten des Eigentümers des verkauften oder abgege- benen Fahrzeugs) die erreichte Schadenfreiheitsklasse 60 Monate ab der Eintragung dieses Ereignisses beim italieni- schen Automobilclub ACI oder im öffentlichen Kraftfahr- zeugregister PRA bei. B. Im Falle der Verschrottung oder Stilllegung oder endgültiger Ausfuhr des Fahrzeugs muss der Versi- cherungsnehmer den Versicherungsschein und die Grüne Versicherungskarte, die sich ggf. in seinem Besitz befindet, zerstören und der Gesellschaft per Fax oder E-Mail den „Antrag auf Stornierung der Versiche- rungspolice“ in allen Teilen ausgefüllt und unterzeichnet, zusammen mit einer Kopie der Bescheinigung des Kraft- fahrzeugregisters PRA über die Rückgabe des Fahrzeug- scheins und des Kennzeichens senden. Die Gesellschaft zahlt den nicht genutzten Teil der Prämie in Höhe von 1/360 der Jahresprämie für jeden restlichen Tag der Ver- sicherung (abzüglich Steuern und steuerähnliche Abga- ben) zurück. Die Rückerstattung erfolgt bei Erhalt der Unterlagen, die im ersten Absatz genannt sind, und wird ab dem Zeitpunkt berechnet, in dem das Risiko nicht mehr besteht. Falls der Versicherungsnehmer be- antragt, dass der Versicherungsvertrag eines verschrot- teten, stillgelegten oder exportierten Fahrzeugs auf ein anderes Fahrzeug übertragen wird, wird die Gesellschaft die Prämie mit dem für das Ersatzfahrzeug zu zahlenden Beitrag verrechnen. Die Gesellschaft behält (zu Gunsten des Besitzers des zerstörten, verschrotteten oder expor- tierten Fahrzeugs) die erreichte Schadenfreiheitsklasse 60 Monate ab dem Datum der Eintragung dieses Ereig- nisses beim italienischen Automobilclub ACI oder im öf- fentlichen Kraftfahrzeugregister PRA bei.

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Samples: KFZ Haftpflichtversicherung, Versicherungsvertrag Personenkraftwagen, KFZ Haftpflichtversicherung

Eigentumsübertragung des Fahrzeugs - Vorzeitige Vertragsauflösung - Inzahlunggabe. Sollte der Versicherungsnehmer die vorzeitige Auflösung des Vertrags verlangen, mit Rückerstattung der nicht genutzten Prämie, muss er dies der Gesellschaft unver- züglich unverzüglich mitteilen. Das Formular für den „Antrag auf Stor- nierung Stornierung der Versicherungspolice“ muss beim Callcenter unter der Nr. 00.00.000.000 von 8.30 bis 19.30 Uhr von montags bis samstags beantragt werden oder man kann es auf der Website xxx.xxxxxx-xxxxxxx.xx im Abschnitt „Dokumente“ herunterladen. A. Im Falle der Eigentumsübertragung des Fahrzeugs muss der Versicherungsnehmer dies der Gesellschaft un- verzüglich mitteilen, damit eine der im Folgenden vorge- sehenen Lösungen angewandt werden kann (diese sind für Verträge mit Laufzeit unter einem Jahr nicht gültig): 1. Bei Eigentumsübertragung des versicherten Fahrzeugs, die mit der Abtretung des Versicherungsvertrags ver- bunden ist, muss der Versicherungsnehmer den Versi- cherungsschein und die eventuell in seinem Besitz befindliche Grüne Versicherungskarte zerstören und alle notwendigen Informationen für die Ausstel- lung des neuen Versicherungsscheins zur Verfügung stellen. Der Versicherungsnehmer muss die folgenden Raten der Prämie bis zum Zeitpunkt dieser Mitteilung zahlen. Der abgetretene Vertrag ist bis zu seinem na- türlichen Ablauf gültig. Für die Versicherung desselben Fahrzeugs muss der Übernehmer einen neuen Vertrag abschließen: Die Gesellschaft stellt somit keine Beschei- nigung Be- scheinigung über den Schadenverlauf aus. 2. Im Falle des Verkaufs des versicherten Fahrzeugs: • falls der Versicherungsnehmer darum bittet, die Gül- tigkeit Gültigkeit seiner Police auf ein anderes Fahrzeug, des- sen dessen Eigentümer er ist, zu übertragen, anstatt des vorhergehenden und mit dementsprechender dementsprechen- der Änderung der Prämie, wird der Ausgleich auf die geschuldete Prämie berechnet. Der Versicherungs- nehmer Versicherun- gsnehmer muss den Versicherungsschein und die Grüne Versicherungskarte, die sich ggf. in seinem Besitz befindet, zerstören. • sollte der Versicherungsnehmer die vorzeitige Au- flösung der Versicherungspolice verlangen, mit Rückerstattung der nicht genutzten Prämie, muss er den Versicherungsschein und die Grüne Versi- cherungskarte, die sich ggf. in seinem Besitz be- findet, zerstören und der Gesellschaft per Fax oder E-Mail den „Antrag auf Stornierung der VersicherungspoliceVersicherun- gspolice“ in allen Teilen ausgefüllt und unterzeichnetunterzeich- net, zusammen mit einer Kopie der Verkaufsurkunde senden. Die Gesellschaft zahlt den nicht genutzten Teil der Prä- mie Prämie in Höhe von 1/360 der Jahresprämie für jeden restlichen Tag der Versicherung (abzüglich Steuern und steuerähnliche Abgaben) zurück. Die Rücker- stattung Rückerstattung erfolgt bei Erhalt aller oben genann- ten genannten Unterlagen und wird ab dem Zeitpunkt be- rechnetZei- tpunkt berechnet, in dem das Risiko nicht mehr besteht. Falls der Ersatz durch ein anderes Fahrzeug nicht gleichzei- tig glei- chzeitig mit der Abtretung des versicherten Fahrzeugs erfolgt, erhält in den oben genannten Fällen die Gesellschaft Ge- sellschaft (zu Gunsten des Eigentümers des verkauften oder abgege- benen abgegebenen Fahrzeugs) die erreichte Schadenfreiheitsklasse Schaden- freiheitsklasse 60 Monate ab der Eintragung dieses Ereignisses beim italieni- schen italienischen Automobilclub ACI oder im öffentlichen Kraftfahr- zeugregister Kraftfahrzeugregister PRA bei. B. Im Falle der Verschrottung oder Stilllegung oder endgültiger Ausfuhr des Fahrzeugs muss der Versi- cherungsnehmer den Versicherungsschein und die Grüne Versicherungskarte, die sich ggf. in seinem Besitz befindet, zerstören und der Gesellschaft per Fax oder E-Mail den „Antrag auf Stornierung der Versiche- rungspoliceVersi- cherungspolice“ in allen Teilen ausgefüllt und unterzeichnetunterzei- chnet, zusammen mit einer Kopie der Bescheinigung des Kraft- fahrzeugregisters Kraftfahrzeugregisters PRA über die Rückgabe des Fahrzeug- scheins Fahrzeugscheins und des Kennzeichens senden. Die Gesellschaft zahlt den nicht genutzten Teil der Prämie in Höhe von 1/360 der Jahresprämie für jeden restlichen Tag der Ver- sicherung Versicherung (abzüglich Steuern und steuerähnliche Abga- benAbgaben) zurück. Die Rückerstattung erfolgt bei Erhalt der Unterlagen, die im ersten Absatz genannt sind, und wird ab dem Zeitpunkt berechnet, in dem das Risiko Ri- siko nicht mehr besteht. Falls der Versicherungsnehmer be- antragtbeantragt, dass der Versicherungsvertrag eines verschrot- teten, stillgelegten oder exportierten Fahrzeugs auf ein anderes Fahrzeug übertragen wird, wird die Gesellschaft die Prämie mit dem für das Ersatzfahrzeug zu zahlenden Beitrag verrechnen. Die Gesellschaft behält (zu Gunsten des Besitzers des zerstörten, verschrotteten oder expor- tierten Fahrzeugs) die erreichte Schadenfreiheitsklasse 60 Monate ab dem Datum der Eintragung dieses Ereig- nisses Ereignisses beim italienischen Automobilclub ACI oder im öf- fentlichen öffentlic- hen Kraftfahrzeugregister PRA bei.

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Samples: Versicherungsvertrag Motorräder Und Kleinkrafträder, Haftpflichtversicherung Für Motorräder Und Kleinkrafträder

Eigentumsübertragung des Fahrzeugs - Vorzeitige Vertragsauflösung - Inzahlunggabe. Sollte der Versicherungsnehmer die vorzeitige Auflösung des Vertrags verlangen, mit Rückerstattung der nicht genutzten Prämie, muss er dies der Gesellschaft unver- züglich mitteilen. Das Formular für den „Antrag auf Stor- nierung der Versicherungspolice“ muss beim Callcenter unter der Nr. 00.00.000.000 von 8.30 bis 19.30 Uhr von montags bis samstags beantragt werden oder man kann es auf der Website xxx.xxxxxx-xxxxxxx.xx im Abschnitt „Dokumente“ herunterladen. A. Im Falle der Eigentumsübertragung des Fahrzeugs muss der Versicherungsnehmer dies der Gesellschaft un- verzüglich mitteilen, damit eine der im Folgenden vorge- sehenen Lösungen angewandt werden kann (diese sind für Verträge mit Laufzeit unter einem Jahr nicht gültig): 1. Bei Eigentumsübertragung des versicherten Fahrzeugs, die mit der Abtretung des Versicherungsvertrags ver- bunden ist, muss der Versicherungsnehmer den Versi- cherungsschein und die eventuell in seinem Besitz befindliche Grüne Versicherungskarte zerstören und alle notwendigen Informationen für die Ausstel- lung des neuen Versicherungsscheins zur Verfügung stellen. Der Versicherungsnehmer muss die folgenden Raten der Prämie bis zum Zeitpunkt dieser Mitteilung zahlen. Der abgetretene Vertrag ist bis zu seinem na- türlichen Ablauf gültig. Für die Versicherung desselben Fahrzeugs muss der Übernehmer einen neuen Vertrag abschließen: Die Gesellschaft stellt somit keine Beschei- nigung über den Schadenverlauf aus. 2. Im Falle des Verkaufs des versicherten Fahrzeugs: • falls der Versicherungsnehmer darum bittet, die Gül- tigkeit seiner Police auf ein anderes Fahrzeug, des- sen Eigentümer er ist, zu übertragen, anstatt des vorhergehenden und mit dementsprechender Änderung der Prämie, wird der Ausgleich auf die geschuldete Prämie berechnet. Der Versicherungs- nehmer muss den Versicherungsschein und die Grüne Versicherungskarte, die sich ggf. in seinem Besitz befindet, zerstören. • Sollte der Versicherungsnehmer die vorzeitige Auflösung der Versicherungspolice verlangen, mit Rückerstattung der nicht genutzten Prämie, muss er den Versicherungsschein und die Grüne Versiche- rungskarte, die sich ggf. in seinem Besitz befinden, zerstören und der Gesellschaft per Fax oder E-Mail den „Antrag auf Stornierung der VersicherungspoliceVersicherungspo- lice“ in allen Teilen ausgefüllt und unterzeichnet, zusammen mit einer Kopie der Verkaufsurkunde senden. Die Gesellschaft zahlt den nicht genutzten Teil der Prä- mie Prämie in Höhe von 1/360 der Jahresprämie für jeden restlichen Tag der Versicherung (abzüglich Steuern und steuerähnliche Abgaben) zurück. Die Rücker- stattung Rückerstattung erfolgt bei Erhalt aller oben genann- ten genannten Unterlagen und wird ab dem Zeitpunkt be- rechnetZeit- punkt berechnet, in dem das Risiko nicht mehr besteht. Falls der Ersatz durch ein anderes Fahrzeug nicht gleichzei- tig mit der Abtretung des versicherten Fahrzeugs erfolgt, erhält in den oben genannten Fällen die Gesellschaft (zu Gunsten des Eigentümers des verkauften oder abgege- benen Fahrzeugs) die erreichte Schadenfreiheitsklasse 60 Monate ab der Eintragung dieses Ereignisses beim italieni- schen Automobilclub ACI oder im öffentlichen Kraftfahr- zeugregister PRA bei. B. Im Falle der Verschrottung oder Stilllegung oder endgültiger Ausfuhr des Fahrzeugs muss der Versi- cherungsnehmer den Versicherungsschein und die Grüne Versicherungskarte, die sich ggf. in seinem Besitz befindet, zerstören und der Gesellschaft per Fax oder E-Mail den „Antrag auf Stornierung der Versiche- rungspolice“ in allen Teilen ausgefüllt und unterzeichnet, zusammen mit einer Kopie der Bescheinigung des Kraft- fahrzeugregisters PRA über die Rückgabe des Fahrzeug- scheins und des Kennzeichens senden. Die Gesellschaft zahlt den nicht genutzten Teil der Prämie in Höhe von 1/360 der Jahresprämie für jeden restlichen Tag der Ver- sicherung (abzüglich Steuern und steuerähnliche Abga- ben) zurück. Die Rückerstattung erfolgt bei Erhalt der Unterlagen, die im ersten Absatz genannt sind, und wird ab dem Zeitpunkt berechnet, in dem das Risiko nicht mehr besteht. Falls der Versicherungsnehmer be- antragt, dass der Versicherungsvertrag eines verschrot- teten, stillgelegten oder exportierten Fahrzeugs auf ein anderes Fahrzeug übertragen wird, wird die Gesellschaft die Prämie mit dem für das Ersatzfahrzeug zu zahlenden Beitrag verrechnen. Die Gesellschaft behält (zu Gunsten des Besitzers des zerstörten, verschrotteten oder expor- tierten Fahrzeugs) die erreichte Schadenfreiheitsklasse 60 Monate ab dem Datum der Eintragung dieses Ereig- nisses beim italienischen Automobilclub ACI oder im öf- fentlichen Kraftfahrzeugregister PRA bei.

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Samples: Versicherungsvertrag Personenkraftwagen, Versicherungsvertrag Personenkraftwagen