Common use of Einbeziehung der Online-Banking-Bedingungen Clause in Contracts

Einbeziehung der Online-Banking-Bedingungen. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank (AGB) sowie für die Teilnahme am Online-Banking die „Sonderbedingun- gen für das Online-Banking“. Der Wortlaut dieser Bedingungen kann in den Geschäftsräumen der Bank eingesehen werden; auf Verlangen werden diese ausgehändigt. Ort, Datum Ort, Datum Unterschrift des Teilnehmers Unterschrift der Bank Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für den Verbraucher die Möglichkeit, den Ombudsmann der privaten Banken anzu- rufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuchs) können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Fax: 000 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx zu richten. Die Bank nimmt nicht am Streitbeilegungsverfahren der privaten Bankengruppe teil. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung (1) der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, (2) der §§ 491 bis 508, 511 und 655a bis 655d des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie Artikel 247a § 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, (3) der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge in a) den §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, b) der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 (ABl. EU L 226 vom 9.10.2009, S. 11), die durch Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Xxxx 2012 zur Festlegung der tech- nischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) geändert worden ist, und c) der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Xxxx 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) oder (4) des § 2 Abs. 1a Satz 3 und des § 23b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zwischen E-Geld-Emittenten und ihren Kunden, (5) der Vorschriften des Zahlungskontengesetzes, die das Verhältnis zwischen einem Zahlungsdienstleister und einem Verbraucher regeln, (6) der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs, wenn an der Streitigkeit Verbraucher beteiligt sind, oder (7) sonstiger Vorschriften im Zusammenhang mit Verträgen, die Bankgeschäfte nach § 1 Abs. 1 Satz 2 des Kreditwesengesetzes oder Finanz- dienstleistungen nach § 1 Abs. 1a Satz 2 des Kreditwesengesetzes betreffen, zwischen Verbrauchern und nach dem Kreditwesengesetz be- aufsichtigten Unternehmen kann sich der Kunde für die Streitigkeiten nach den Nummern 1 bis 5 an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Verbraucherschlich- tungsstelle und für die Streitigkeiten nach den Nummern 6 bis 7 an die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingerichtete Verbraucherschlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung der Deutschen Bundesbank ist erhältlich unter: Deutsche Bundesbank, Wilhelm- Xxxxxxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx. Die Verfahrensordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs- aufsicht ist erhältlich unter: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, E-Mail: schlichtungsstel- xx@xxxxx.xx. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungs- diensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleis- tungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx. Zudem besteht in diesen Fällen auch die Möglichkeit, eine Beschwerde unmittelbar bei der Bank einzulegen. Die Bank wird Beschwerden in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) beantworten. Die Europäische Kommission stellt unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (soge- nannte OS-Plattform) bereit. Name Bei dem Vertrag handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag. Die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben für die Vertragsver- handlungen und den Vertragsschluss im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems aus- schließlich Fernkommunikationsmittel verwendet. Bei dem Vertrag handelt es sich um einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag. Die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben den Vertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen der Bank geschlossen bzw. der Kunde hat sein Angebot bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen abgegeben oder der Vertrag wurde in den Geschäftsräumen der Bank geschlossen, der Kunde wurde jedoch unmittelbar zuvor außerhalb der Geschäftsräume bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Kunden und der Bank persönlich und individuell angesprochen. Bei dem Vertrag handelt es sich um ein Präsenzgeschäft. Es liegen weder die Voraussetzungen für einen Fernabsatzvertrag noch für einen Außergeschäftsraumvertrag vor. Name Bei dem Vertrag handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag. Die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben für die Vertragsver- handlungen und den Vertragsschluss im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems aus- schließlich Fernkommunikationsmittel verwendet. Bei dem Vertrag handelt es sich um einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag. Die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben den Vertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen der Bank geschlossen bzw. der Kunde hat sein Angebot bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen abgegeben oder der Vertrag wurde in den Geschäftsräumen der Bank geschlossen, der Kunde wurde jedoch unmittelbar zuvor außerhalb der Geschäftsräume bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Kunden und der Bank persönlich und individuell angesprochen. Bei dem Vertrag handelt es sich um ein Präsenzgeschäft. Es liegen weder die Voraussetzungen für einen Fernabsatzvertrag noch für einen Außergeschäftsraumvertrag vor. Zur bankinternen Bearbeitung

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Samples: Vereinbarung Über Die Nutzung Des Online Banking

Einbeziehung der Online-Banking-Bedingungen. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank (AGB) sowie für die Teilnahme am Online-Banking die „Sonderbedingun- gen für das Online-Banking“ und für die Beauftragung von Echtzeit-Überweisungen im Online-Banking die „Sonderbedingungen für den Über- weisungsverkehr“ und die „Sonderbedingungen für die Ausführung von Echtzeit-Überweisungen“. Der Wortlaut dieser Bedingungen kann in den Geschäftsräumen der Bank eingesehen werden; auf Verlangen werden diese ausgehändigt. Ort, Datum Ort, Datum Unterschrift des Teilnehmers Unterschrift der Bank Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht daher für den Verbraucher Privatkunden, Firmenkunden sowie bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann der privaten Banken anzu- rufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuchs) können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufenxxxxx://xxx.xxx.xx/Xxxxxxx/Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx). Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen Bankgewerbegenossen- schaftlichen Bankengruppe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxx.xx abrufbar istwird. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V.der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken – BVR, Xxxxxxxx 00 00 00Xxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxx, Fax: 000 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxx.xx zu richten. Die Bank nimmt nicht am Streitbeilegungsverfahren der privaten deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Bei Streitigkeiten aus der AnwendungAn- wendung (1) der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, (2) der §§ 491 bis 508, 511 und 655a bis 655d des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie Artikel 247a § 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, (3) der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge in a) a. den §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, b) b. der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 (ABl. EU L 226 vom 9.10.2009, S. 11), die durch Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Xxxx 2012 zur Festlegung der tech- nischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) geändert worden ist, und c) c. der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Xxxx 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) oder (4) des § 2 Abs. 1a Satz 3 und des § 23b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zwischen E-Geld-Emittenten und ihren Kunden, (5) der Vorschriften des Zahlungskontengesetzes, die das Verhältnis zwischen einem Zahlungsdienstleister und einem Verbraucher regeln, (6) der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs, wenn an der Streitigkeit Verbraucher beteiligt sind, oder (7) sonstiger Vorschriften im Zusammenhang mit Verträgen, die Bankgeschäfte nach § 1 Abs. 1 Satz 2 des Kreditwesengesetzes oder Finanz- dienstleistungen nach § 1 Abs. 1a Satz 2 des Kreditwesengesetzes betreffen, zwischen Verbrauchern und nach dem Kreditwesengesetz be- aufsichtigten Unternehmen kann sich der Kunde für die Streitigkeiten nach den Nummern 1 bis 5 an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Verbraucherschlich- tungsstelle und für die Streitigkeiten nach den Nummern 6 bis 7 an die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingerichtete eingerichte- te Verbraucherschlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung der Deutschen Bundesbank ist erhältlich unter: Deutsche Bundesbank, Wilhelm- Xxxxxxx-Xxxxxxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx. Die Verfahrensordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs- aufsicht Finanzdienst- leistungsaufsicht ist erhältlich unter: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, E-Mail: schlichtungsstel- xx@xxxxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxx.xx. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungs- diensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleis- tungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx. Zudem besteht in diesen Fällen auch die Möglichkeit, eine Beschwerde unmittelbar bei der Bank einzulegeneinzule- gen. Die Bank wird Beschwerden in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) beantworten. Die Europäische Kommission stellt unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ xxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (soge- nannte OS-Plattform) bereit. Zudem besteht die Möglichkeit, eine zivilrechtliche Klage einzureichen. Name Bei dem Vertrag handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag. Die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben für die Vertragsver- handlungen und den Vertragsschluss im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems aus- schließlich Fernkommunikationsmittel verwendet. Bei dem Vertrag handelt es sich um einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag. Die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben den Vertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen der Bank geschlossen bzw. der Kunde hat sein Angebot bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen abgegeben oder der Vertrag wurde in den Geschäftsräumen der Bank geschlossen, der Kunde wurde jedoch unmittelbar zuvor außerhalb der Geschäftsräume bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Kunden und der Bank persönlich und individuell angesprochen. Bei dem Vertrag handelt es sich um ein Präsenzgeschäft. Es liegen weder die Voraussetzungen für einen Fernabsatzvertrag noch für einen Außergeschäftsraumvertrag vor. Name Bei dem Vertrag handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag. Die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben für die Vertragsver- handlungen und den Vertragsschluss im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems aus- schließlich Fernkommunikationsmittel verwendet. Bei dem Vertrag handelt es sich um einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag. Die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben den Vertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen der Bank geschlossen bzw. der Kunde hat sein Angebot bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen abgegeben oder der Vertrag wurde in den Geschäftsräumen der Bank geschlossen, der Kunde wurde jedoch unmittelbar zuvor außerhalb der Geschäftsräume bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Kunden und der Bank persönlich und individuell angesprochen. Bei dem Vertrag handelt es sich um ein Präsenzgeschäft. Es liegen weder die Voraussetzungen für einen Fernabsatzvertrag noch für einen Außergeschäftsraumvertrag vor. Zur bankinternen Bearbeitung

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Samples: Vereinbarung Über Die Nutzung Des Online Banking

Einbeziehung der Online-Banking-Bedingungen. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank (AGB) sowie für die Teilnahme am Online-Banking die „Sonderbedingun- gen für das Online-Banking“ und für die Beauftragung von Echtzeit-Überweisungen im Online-Banking die „Sonderbedingungen für den Über- weisungsverkehr“ und die „Sonderbedingungen für die Ausführung von Echtzeit-Überweisungen“. Der Wortlaut dieser Bedingungen kann in den Geschäftsräumen der Bank eingesehen werden; auf Verlangen werden diese ausgehändigt. Ort, Datum Ort, Datum Unterschrift des Teilnehmers Unterschrift der Bank Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht daher für den Verbraucher Privatkunden, Firmenkunden sowie bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann der privaten Banken anzu- rufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuchs) können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufenxxxxx://xxx.xxx.xx/Xxxxxxx/Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx). Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen Bankgewerbegenossen- schaftlichen Bankengruppe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxx.xx abrufbar istwird. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V.der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken – BVR, Xxxxxxxx 00 00 00Xxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxx, Fax: 000 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxx.xx zu richten. Die Bank nimmt nicht am Streitbeilegungsverfahren der privaten deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Bei Streitigkeiten aus der AnwendungAn- wendung (1) der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, (2) der §§ 491 bis 508, 511 und 655a bis 655d des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie Artikel 247a § 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, (3) der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge in a) a. den §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, b) b. der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 (ABl. EU L 226 vom 9.10.2009, S. 11), die durch Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Xxxx 2012 zur Festlegung der tech- nischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) geändert worden ist, und c) c. der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Xxxx 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) oder (4) des § 2 Abs. 1a Satz 3 und des § 23b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zwischen E-Geld-Emittenten und ihren Kunden, (5) der Vorschriften des Zahlungskontengesetzes, die das Verhältnis zwischen einem Zahlungsdienstleister und einem Verbraucher regeln, (6) der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs, wenn an der Streitigkeit Verbraucher beteiligt sind, oder (7) sonstiger Vorschriften im Zusammenhang mit Verträgen, die Bankgeschäfte nach § 1 Abs. 1 Satz 2 des Kreditwesengesetzes oder Finanz- dienstleistungen nach § 1 Abs. 1a Satz 2 des Kreditwesengesetzes betreffen, zwischen Verbrauchern und nach dem Kreditwesengesetz be- aufsichtigten Unternehmen kann sich der Kunde für die Streitigkeiten nach den Nummern 1 bis 5 an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Verbraucherschlich- tungsstelle und für die Streitigkeiten nach den Nummern 6 bis 7 an die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingerichtete Verbraucherschlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung der Deutschen Bundesbank ist erhältlich unter: Deutsche Bundesbank, Wilhelm- Xxxxxxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx. Die Verfahrensordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs- aufsicht ist erhältlich unter: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, E-Mail: schlichtungsstel- xx@xxxxx.xx. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungs- diensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleis- tungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx. Zudem besteht in diesen Fällen auch die Möglichkeit, eine Beschwerde unmittelbar bei der Bank einzulegen. Die Bank wird Beschwerden in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) beantworten. Die Europäische Kommission stellt unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (soge- nannte OS-Plattform) bereit. Name Bei dem Vertrag handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag. Die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben für die Vertragsver- handlungen und den Vertragsschluss im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems aus- schließlich Fernkommunikationsmittel verwendet. Bei dem Vertrag handelt es sich um einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag. Die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben den Vertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen der Bank geschlossen bzw. der Kunde hat sein Angebot bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen abgegeben oder der Vertrag wurde in den Geschäftsräumen der Bank geschlossen, der Kunde wurde jedoch unmittelbar zuvor außerhalb der Geschäftsräume bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Kunden und der Bank persönlich und individuell angesprochen. Bei dem Vertrag handelt es sich um ein Präsenzgeschäft. Es liegen weder die Voraussetzungen für einen Fernabsatzvertrag noch für einen Außergeschäftsraumvertrag vor. Name Bei dem Vertrag handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag. Die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben für die Vertragsver- handlungen und den Vertragsschluss im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems aus- schließlich Fernkommunikationsmittel verwendet. Bei dem Vertrag handelt es sich um einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag. Die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben den Vertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen der Bank geschlossen bzw. der Kunde hat sein Angebot bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen abgegeben oder der Vertrag wurde in den Geschäftsräumen der Bank geschlossen, der Kunde wurde jedoch unmittelbar zuvor außerhalb der Geschäftsräume bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Kunden und der Bank persönlich und individuell angesprochen. Bei dem Vertrag handelt es sich um ein Präsenzgeschäft. Es liegen weder die Voraussetzungen für einen Fernabsatzvertrag noch für einen Außergeschäftsraumvertrag vor. Zur bankinternen BearbeitungUnternehmen

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Samples: Vereinbarung Über Die Nutzung Des Online Banking

Einbeziehung der Online-Banking-Bedingungen. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank (AGB) sowie für die Teilnahme am Online-Banking die „Sonderbedingun- gen Sonderbedingungen für das Online-Banking” und für die Beauftragung von Echtzeit-Überweisungen im Online-Banking die „Sonderbedingungen für den Überwei- sungsverkehr“ und die „Sonderbedingungen für die Ausführung von Echtzeit-Überweisungen“. Der Wortlaut dieser Bedingungen kann in den Geschäftsräumen Ge- schäftsräumen der Bank eingesehen werden; auf Verlangen werden diese ausgehändigt. Ort, Datum Unterschrift des Teilnehmers X Ort, Datum Unterschrift des Teilnehmers Unterschrift der Bank Pommersche Volksbank eG Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht daher für den Verbraucher Privatkunden, Firmenkunden sowie bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann der privaten Banken anzu- rufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuchs) können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufenxxxxx://xxx.xxx.xx/Xxxxxxx/Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx). Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen Bankgewerbegenossenschaftlichen Bankengruppe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxx.xx abrufbar istwird. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle Kundenbe- schwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V.der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken – BVR, Xxxxxxxx 00 00 00Xxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxx, Fax: 000 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxx.xx zu richten. Die Bank nimmt nicht am Streitbeilegungsverfahren der privaten Bankengruppe teil. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung (1) der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, (2) der §§ 491 bis 508, 511 und 655a bis 655d des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie Artikel 247a § 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, (3) der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge in a) den §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, b) der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 (ABl. EU L 226 vom 9.10.2009, S. 11), die durch Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Xxxx 2012 zur Festlegung der tech- nischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) geändert worden ist, und c) der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Xxxx 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) oder (4) des § 2 Abs. 1a Satz 3 und des § 23b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zwischen E-Geld-Emittenten und ihren Kunden, (5) der Vorschriften des Zahlungskontengesetzes, die das Verhältnis zwischen einem Zahlungsdienstleister und einem Verbraucher regeln, (6) der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs, wenn an der Streitigkeit Verbraucher beteiligt sind, oder (7) sonstiger Vorschriften im Zusammenhang mit Verträgen, die Bankgeschäfte nach § 1 Abs. 1 Satz 2 des Kreditwesengesetzes oder Finanz- dienstleistungen nach § 1 Abs. 1a Satz 2 des Kreditwesengesetzes betreffen, zwischen Verbrauchern und nach dem Kreditwesengesetz be- aufsichtigten Unternehmen kann sich der Kunde für die Streitigkeiten nach den Nummern 1 bis 5 an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Verbraucherschlich- tungsstelle und für die Streitigkeiten nach den Nummern 6 bis 7 an die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingerichtete Verbraucherschlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung der Deutschen Bundesbank ist erhältlich unter: Deutsche Bundesbank, Wilhelm- Xxxxxxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx. Die Verfahrensordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs- aufsicht ist erhältlich unter: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, E-Mail: schlichtungsstel- xx@xxxxx.xx. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungs- diensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleis- tungsaufsichtFinanzdienstleistungs- aufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx. Zudem besteht in diesen Fällen auch die Möglichkeit, eine Beschwerde unmittelbar bei der Bank einzulegen. Die Bank wird Beschwerden in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) beantworten. Die Europäische Kommission stellt unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ xxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (soge- nannte OS-Plattform) bereit. Name Zudem besteht die Möglichkeit, eine zivilrechtliche Klage einzureichen. Bei dem Vertrag handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag. Die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben für die Vertragsver- handlungen Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems aus- schließlich Fernkommunikationsmittel verwendetausschließlich Fernkommunika- 1 Bei Abschluss durch einen Minderjährigen bitte eine entsprechende Zustimmungserklärung zusätzlich verwenden. Bei dem Vertrag handelt es sich um einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag. Die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben den Vertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen der Bank geschlossen bzw. der Kunde hat sein Angebot bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen abgegeben oder der Vertrag wurde in den Geschäftsräumen der Bank geschlossen, der Kunde wurde jedoch unmittelbar zuvor außerhalb der Geschäftsräume bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Kunden und der Bank persönlich und individuell angesprochen. Bei dem Vertrag handelt es sich um ein Präsenzgeschäft. Es liegen weder 2 Für die Voraussetzungen für einen Fernabsatzvertrag noch für einen Außergeschäftsraumvertrag vor. Name Bei dem Vertrag handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag. Die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben für die Vertragsver- handlungen und den Vertragsschluss im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems aus- schließlich Fernkommunikationsmittel verwendet. Bei dem Vertrag handelt es sich um einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag. Die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben den Vertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen der Bank geschlossen bzw. der Kunde hat sein Angebot bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen abgegeben oder der Vertrag wurde in den Geschäftsräumen der Bank geschlossen, der Kunde wurde jedoch unmittelbar zuvor außerhalb der Geschäftsräume bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Kunden und der Bank persönlich und individuell angesprochen. Bei dem Vertrag handelt es sich um ein Präsenzgeschäft. Es liegen weder die Voraussetzungen für einen Fernabsatzvertrag noch für einen Außergeschäftsraumvertrag vor. Zur bankinternen Bearbeitunggesondert zu erteilende Vollmacht gegebenenfalls Vollmachtsformular 340 520 verwenden.

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Samples: Vereinbarung Über Die Nutzung Des Online Banking

Einbeziehung der Online-Banking-Bedingungen. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank (AGB) sowie für die Teilnahme am Online-Banking die „Sonderbedingun- gen für das Online-Banking“. Der Wortlaut dieser Bedingungen kann in den Geschäftsräumen der Bank eingesehen werden; auf Verlangen werden diese ausgehändigt. Ort, Datum Ort, Datum Unterschrift des Teilnehmers Unterschrift der Bank Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für den Verbraucher die Möglichkeit, den Ombudsmann der privaten Banken anzu- rufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuchs) können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Fax: 000 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx zu richten. Die Bank nimmt nicht am Streitbeilegungsverfahren der privaten Bankengruppe teil. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung (1) der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, (2) der §§ 491 bis 508, 511 und 655a bis 655d des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie Artikel 247a § 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, (3) der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge in a) den §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, b) der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 (ABl. EU L 226 vom 9.10.2009, S. 11), die durch Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Xxxx 2012 zur Festlegung der tech- nischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) geändert worden ist, und c) der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Xxxx 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) oder (4) des § 2 Abs. 1a Satz 3 und des § 23b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zwischen E-Geld-Emittenten und ihren Kunden, (5) der Vorschriften des Zahlungskontengesetzes, die das Verhältnis zwischen einem Zahlungsdienstleister und einem Verbraucher regeln, (6) der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs, wenn an der Streitigkeit Verbraucher beteiligt sind, oder (7) sonstiger Vorschriften im Zusammenhang mit Verträgen, die Bankgeschäfte nach § 1 Abs. 1 Satz 2 des Kreditwesengesetzes oder Finanz- dienstleistungen nach § 1 Abs. 1a Satz 2 des Kreditwesengesetzes betreffen, zwischen Verbrauchern und nach dem Kreditwesengesetz be- aufsichtigten Unternehmen kann sich der Kunde für die Streitigkeiten nach den Nummern 1 bis 5 an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Verbraucherschlich- tungsstelle und für die Streitigkeiten nach den Nummern 6 bis 7 an die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingerichtete Verbraucherschlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung der Deutschen Bundesbank ist erhältlich unter: Deutsche Bundesbank, Wilhelm- Xxxxxxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx. Die Verfahrensordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs- aufsicht ist erhältlich unter: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, E-Mail: schlichtungsstel- xx@xxxxx.xx. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungs- diensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleis- tungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx. Zudem besteht in diesen Fällen auch die Möglichkeit, eine Beschwerde unmittelbar bei der Bank einzulegen. Die Bank wird Beschwerden in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) beantworten. Die Europäische Kommission stellt unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (soge- nannte OS-Plattform) bereit. Name Bei dem Vertrag handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag. Die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben für die Vertragsver- handlungen und den Vertragsschluss im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems aus- schließlich Fernkommunikationsmittel verwendet. Bei dem Vertrag handelt es sich um einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag. Die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben den Vertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen der Bank geschlossen bzw. der Kunde hat sein Angebot bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen abgegeben oder der Vertrag wurde in den Geschäftsräumen der Bank geschlossen, der Kunde wurde jedoch unmittelbar zuvor außerhalb der Geschäftsräume bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Kunden und der Bank persönlich und individuell angesprochen. Bei dem Vertrag handelt es sich um ein Präsenzgeschäft. Es liegen weder die Voraussetzungen für einen Fernabsatzvertrag noch für einen Außergeschäftsraumvertrag vor. Name Bei dem Vertrag handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag. Die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben für die Vertragsver- handlungen und den Vertragsschluss im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems aus- schließlich Fernkommunikationsmittel verwendet. Bei dem Vertrag handelt es sich um einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag. Die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben den Vertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen der Bank geschlossen bzw. der Kunde hat sein Angebot bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen abgegeben oder der Vertrag wurde in den Geschäftsräumen der Bank geschlossen, der Kunde wurde jedoch unmittelbar zuvor außerhalb der Geschäftsräume bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Kunden und der Bank persönlich und individuell angesprochen. Bei dem Vertrag handelt es sich um ein Präsenzgeschäft. Es liegen weder die Voraussetzungen für einen Fernabsatzvertrag noch für einen Außergeschäftsraumvertrag vor. Zur bankinternen BearbeitungUnternehmen

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Samples: Vereinbarung Über Die Nutzung Des Online Banking

Einbeziehung der Online-Banking-Bedingungen. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank (AGB) sowie für die Teilnahme am Online-Banking die „Sonderbedingun- gen Sonderbedingungen für das Online-Banking. Der Wortlaut dieser Bedingungen kann in den Geschäftsräumen der Bank eingesehen werden; auf Verlangen werden diese ausgehändigt. Ort, Datum Unterschrift des Teilnehmers Ort, Datum Unterschrift des Teilnehmers Unterschrift der Bank Volksbank Magdeburg eG Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht daher für den Verbraucher Privatkunden, Firmenkunden sowie bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann der privaten Banken anzu- rufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuchs) können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufenxxxx://xxx.xxx.xx/Xxxxxxx/Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx). Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen Bankgewerbegenossenschaftlichen Bankengruppe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxx.xx abrufbar istwird. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle Kundenbe- schwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V.der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken – BVR, Xxxxxxxx 00 00 00Xxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxx, Fax: 000 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxx.xx zu richten. Die Bank nimmt nicht am Streitbeilegungsverfahren der privaten Bankengruppe teil. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung (1) der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, (2) der §§ 491 bis 508, 511 und 655a bis 655d des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie Artikel 247a § 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, (3) der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge in a) den §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, b) der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 (ABl. EU L 226 vom 9.10.2009, S. 11), die durch Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Xxxx 2012 zur Festlegung der tech- nischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) geändert worden ist, und c) der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Xxxx 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) oder (4) des § 2 Abs. 1a Satz 3 und des § 23b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zwischen E-Geld-Emittenten und ihren Kunden, (5) der Vorschriften des Zahlungskontengesetzes, die das Verhältnis zwischen einem Zahlungsdienstleister und einem Verbraucher regeln, (6) der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs, wenn an der Streitigkeit Verbraucher beteiligt sind, oder (7) sonstiger Vorschriften im Zusammenhang mit Verträgen, die Bankgeschäfte nach § 1 Abs. 1 Satz 2 des Kreditwesengesetzes oder Finanz- dienstleistungen nach § 1 Abs. 1a Satz 2 des Kreditwesengesetzes betreffen, zwischen Verbrauchern und nach dem Kreditwesengesetz be- aufsichtigten Unternehmen kann sich der Kunde für die Streitigkeiten nach den Nummern 1 bis 5 an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Verbraucherschlich- tungsstelle und für die Streitigkeiten nach den Nummern 6 bis 7 an die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingerichtete Verbraucherschlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung der Deutschen Bundesbank ist erhältlich unter: Deutsche Bundesbank, Wilhelm- Xxxxxxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx. Die Verfahrensordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs- aufsicht ist erhältlich unter: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, E-Mail: schlichtungsstel- xx@xxxxx.xx. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungs- diensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleis- tungsaufsichtFinanzdienstleistungs- aufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx. Zudem besteht in diesen Fällen auch die Möglichkeit, eine Beschwerde unmittelbar bei der Bank einzulegen. Die Bank wird Beschwerden in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) beantworten. Die Europäische Kommission stellt unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (soge- nannte OS-Plattform) bereit. 1 Bei Abschluss durch einen Minderjährigen bitte eine entsprechende Zustimmungserklärung zusätzlich verwenden. Name Bei dem Vertrag handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag. Die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben für 2 Für die Vertragsver- handlungen und den Vertragsschluss im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems aus- schließlich Fernkommunikationsmittel verwendet. Bei dem Vertrag handelt es sich um einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag. Die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben den Vertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen der Bank geschlossen bzw. der Kunde hat sein Angebot bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen abgegeben oder der Vertrag wurde in den Geschäftsräumen der Bank geschlossen, der Kunde wurde jedoch unmittelbar zuvor außerhalb der Geschäftsräume bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Kunden und der Bank persönlich und individuell angesprochen. Bei dem Vertrag handelt es sich um ein Präsenzgeschäft. Es liegen weder die Voraussetzungen für einen Fernabsatzvertrag noch für einen Außergeschäftsraumvertrag vor. Name Bei dem Vertrag handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag. Die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben für die Vertragsver- handlungen und den Vertragsschluss im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems aus- schließlich Fernkommunikationsmittel verwendet. Bei dem Vertrag handelt es sich um einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag. Die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben den Vertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen der Bank geschlossen bzw. der Kunde hat sein Angebot bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen abgegeben oder der Vertrag wurde in den Geschäftsräumen der Bank geschlossen, der Kunde wurde jedoch unmittelbar zuvor außerhalb der Geschäftsräume bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Kunden und der Bank persönlich und individuell angesprochen. Bei dem Vertrag handelt es sich um ein Präsenzgeschäft. Es liegen weder die Voraussetzungen für einen Fernabsatzvertrag noch für einen Außergeschäftsraumvertrag vor. Zur bankinternen Bearbeitunggesondert zu erteilende Vollmacht gegebenenfalls Vollmachtsformular 340 520 verwenden.

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Einbeziehung der Online-Banking-Bedingungen. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank (AGB) sowie für die Teilnahme am Online-Banking die „Sonderbedingun- gen für das Online-Banking“. Der Wortlaut dieser Bedingungen kann in den Geschäftsräumen der Bank eingesehen werden; auf Verlangen werden diese ausgehändigt. Ort, Datum Ort, Datum Unterschrift des Teilnehmers Unterschrift der Bank Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für den Verbraucher die Möglichkeit, den Ombudsmann der privaten Banken anzu- rufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuchs) können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Fax: 000 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx zu richten. Die Bank nimmt nicht am Streitbeilegungsverfahren der privaten Bankengruppe teil. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung (1) der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, (2) der §§ 491 bis 508, 511 und 655a bis 655d des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie Artikel 247a § 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, (3) der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge in a) den §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, b) der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 (ABl. EU L 226 vom 9.10.2009, S. 11), die durch Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Xxxx 2012 zur Festlegung der tech- nischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) geändert worden ist, und c) der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Xxxx 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) oder (4) des § 2 Abs. 1a Satz 3 und des § 23b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zwischen E-Geld-Emittenten und ihren Kunden, (5) der Vorschriften des Zahlungskontengesetzes, die das Verhältnis zwischen einem Zahlungsdienstleister und einem Verbraucher regeln, (6) der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs, wenn an der Streitigkeit Verbraucher beteiligt sind, oder (7) sonstiger Vorschriften im Zusammenhang mit Verträgen, die Bankgeschäfte nach § 1 Abs. 1 Satz 2 des Kreditwesengesetzes oder Finanz- dienstleistungen nach § 1 Abs. 1a Satz 2 des Kreditwesengesetzes betreffen, zwischen Verbrauchern und nach dem Kreditwesengesetz be- aufsichtigten Unternehmen kann sich der Kunde für die Streitigkeiten nach den Nummern 1 bis 5 an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Verbraucherschlich- tungsstelle und für die Streitigkeiten nach den Nummern 6 bis 7 an die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingerichtete Verbraucherschlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung der Deutschen Bundesbank ist erhältlich unter: Deutsche Bundesbank, Wilhelm- Xxxxxxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx. Die Verfahrensordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs- aufsicht ist erhältlich unter: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, E-Mail: schlichtungsstel- xx@xxxxx.xx. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungs- diensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleis- tungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx. Zudem besteht in diesen Fällen auch die Möglichkeit, eine Beschwerde unmittelbar bei der Bank einzulegen. Die Bank wird Beschwerden in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) beantworten. Die Europäische Kommission stellt unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (soge- nannte OS-Plattform) bereit. Name Bei dem Vertrag handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag. Die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben für die Vertragsver- handlungen und den Vertragsschluss im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems aus- schließlich Fernkommunikationsmittel verwendet. Bei dem Vertrag handelt es sich um einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag. Die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben den Vertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen der Bank geschlossen bzw. der Kunde hat sein Angebot bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen abgegeben oder der Vertrag wurde in den Geschäftsräumen der Bank geschlossen, der Kunde wurde jedoch unmittelbar zuvor außerhalb der Geschäftsräume bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Kunden und der Bank persönlich und individuell angesprochen. Bei dem Vertrag handelt es sich um ein Präsenzgeschäft. Es liegen weder die Voraussetzungen für einen Fernabsatzvertrag noch für einen Außergeschäftsraumvertrag vor. Name Bei dem Vertrag handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag. Die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben für die Vertragsver- handlungen und den Vertragsschluss im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems aus- schließlich Fernkommunikationsmittel verwendet. Bei dem Vertrag handelt es sich um einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag. Die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben den Vertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen der Bank geschlossen bzw. der Kunde hat sein Angebot bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen abgegeben oder der Vertrag wurde in den Geschäftsräumen der Bank geschlossen, der Kunde wurde jedoch unmittelbar zuvor außerhalb der Geschäftsräume bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Kunden und der Bank persönlich und individuell angesprochen. Bei dem Vertrag handelt es sich um ein Präsenzgeschäft. Es liegen weder die Voraussetzungen für einen Fernabsatzvertrag noch für einen Außergeschäftsraumvertrag vor. Zur bankinternen Bearbeitung

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Samples: Vereinbarung Über Die Nutzung Des Online Banking

Einbeziehung der Online-Banking-Bedingungen. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank (AGB) sowie für die Teilnahme am Online-Banking die „Sonderbedingun- gen Sonderbedingungen für das Online-Banking” und für die Beauftragung von Echtzeit-Überweisungen im Online-Banking die „Sonderbedingungen für den Überwei- sungsverkehr“ und die „Sonderbedingungen für die Ausführung von Echtzeit-Überweisungen“. Der Wortlaut dieser Bedingungen kann in den Geschäftsräumen Ge- schäftsräumen der Bank eingesehen werden; auf Verlangen werden diese ausgehändigt. Ort, Datum Unterschrift des Teilnehmers X Musterstadt, 20.03.2020 Ort, Datum Unterschrift des Teilnehmers Unterschrift der Bank Pommersche Volksbank eG Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht daher für den Verbraucher Privatkunden, Firmenkunden sowie bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann der privaten Banken anzu- rufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuchs) können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufenxxxxx://xxx.xxx.xx/Xxxxxxx/Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx). Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen Bankgewerbegenossenschaftlichen Bankengruppe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxx.xx abrufbar istwird. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle Kundenbe- schwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V.der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken – BVR, Xxxxxxxx 00 00 00Xxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxx, Fax: 000 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxx.xx zu richten. Die Bank nimmt nicht am Streitbeilegungsverfahren der privaten Bankengruppe teil. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung (1) der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, (2) der §§ 491 bis 508, 511 und 655a bis 655d des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie Artikel 247a § 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, (3) der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge in a) den §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, b) der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 (ABl. EU L 226 vom 9.10.2009, S. 11), die durch Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Xxxx 2012 zur Festlegung der tech- nischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) geändert worden ist, und c) der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Xxxx 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) oder (4) des § 2 Abs. 1a Satz 3 und des § 23b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zwischen E-Geld-Emittenten und ihren Kunden, (5) der Vorschriften des Zahlungskontengesetzes, die das Verhältnis zwischen einem Zahlungsdienstleister und einem Verbraucher regeln, (6) der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs, wenn an der Streitigkeit Verbraucher beteiligt sind, oder (7) sonstiger Vorschriften im Zusammenhang mit Verträgen, die Bankgeschäfte nach § 1 Abs. 1 Satz 2 des Kreditwesengesetzes oder Finanz- dienstleistungen nach § 1 Abs. 1a Satz 2 des Kreditwesengesetzes betreffen, zwischen Verbrauchern und nach dem Kreditwesengesetz be- aufsichtigten Unternehmen kann sich der Kunde für die Streitigkeiten nach den Nummern 1 bis 5 an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Verbraucherschlich- tungsstelle und für die Streitigkeiten nach den Nummern 6 bis 7 an die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingerichtete Verbraucherschlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung der Deutschen Bundesbank ist erhältlich unter: Deutsche Bundesbank, Wilhelm- Xxxxxxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx. Die Verfahrensordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs- aufsicht ist erhältlich unter: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, E-Mail: schlichtungsstel- xx@xxxxx.xx. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungs- diensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleis- tungsaufsichtFinanzdienstleistungs- aufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx. Zudem besteht in diesen Fällen auch die Möglichkeit, eine Beschwerde unmittelbar bei der Bank einzulegen. Die Bank wird Beschwerden in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) beantworten. Die Europäische Kommission stellt unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ xxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (soge- nannte OS-Plattform) bereit. Name Zudem besteht die Möglichkeit, eine zivilrechtliche Klage einzureichen. Bei dem Vertrag handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag. Die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben für die Vertragsver- handlungen Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems aus- schließlich Fernkommunikationsmittel verwendetausschließlich Fernkommunika- 1 Bei Abschluss durch einen Minderjährigen bitte eine entsprechende Zustimmungserklärung zusätzlich verwenden. Bei dem Vertrag handelt es sich um einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag. Die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben den Vertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen der Bank geschlossen bzw. der Kunde hat sein Angebot bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen abgegeben oder der Vertrag wurde in den Geschäftsräumen der Bank geschlossen, der Kunde wurde jedoch unmittelbar zuvor außerhalb der Geschäftsräume bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Kunden und der Bank persönlich und individuell angesprochen. Bei dem Vertrag handelt es sich um ein Präsenzgeschäft. Es liegen weder 2 Für die Voraussetzungen für einen Fernabsatzvertrag noch für einen Außergeschäftsraumvertrag vor. Name Bei dem Vertrag handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag. Die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben für die Vertragsver- handlungen und den Vertragsschluss im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems aus- schließlich Fernkommunikationsmittel verwendet. Bei dem Vertrag handelt es sich um einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag. Die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben den Vertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen der Bank geschlossen bzw. der Kunde hat sein Angebot bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen abgegeben oder der Vertrag wurde in den Geschäftsräumen der Bank geschlossen, der Kunde wurde jedoch unmittelbar zuvor außerhalb der Geschäftsräume bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Kunden und der Bank persönlich und individuell angesprochen. Bei dem Vertrag handelt es sich um ein Präsenzgeschäft. Es liegen weder die Voraussetzungen für einen Fernabsatzvertrag noch für einen Außergeschäftsraumvertrag vor. Zur bankinternen Bearbeitunggesondert zu erteilende Vollmacht gegebenenfalls Vollmachtsformular 340 520 verwenden.

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Samples: Vereinbarung Über Die Nutzung Des Online Banking

Einbeziehung der Online-Banking-Bedingungen. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank (AGB) sowie für die Teilnahme am Online-Banking die „Sonderbedingun- gen Sonderbedingungen für das Online-Banking” und für die Beauftragung von Echtzeit-Überweisungen im Online-Banking die „Sonderbedingungen für den Überwei- sungsverkehr“ und die „Sonderbedingungen für die Ausführung von Echtzeit-Überweisungen“. Der Wortlaut dieser Bedingungen kann in den Geschäftsräumen Ge- schäftsräumen der Bank eingesehen werden; auf Verlangen werden diese ausgehändigt. Ort, Datum Spangenberg Unterschrift des Teilnehmers Ort, Datum Unterschrift des Teilnehmers Spangenberg Unterschrift der Bank VR-Bank Spangenberg-Morschen eG Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht daher für den Verbraucher Privatkunden, Firmenkunden sowie bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann der privaten Banken anzu- rufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuchs) können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufenxxxxx://xxx.xxx.xx/Xxxxxxx/Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx). Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen Bankgewerbegenossenschaftlichen Bankengruppe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxx.xx abrufbar istwird. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle Kundenbe- schwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V.der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken – BVR, Xxxxxxxx 00 00 00Xxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxx, Fax: 000 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxx.xx zu richten. Die Bank nimmt nicht am Streitbeilegungsverfahren der privaten Bankengruppe teil. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung (1) der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, (2) der §§ 491 bis 508, 511 und 655a bis 655d des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie Artikel 247a § 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, (3) der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge in a) den §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, b) der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 (ABl. EU L 226 vom 9.10.2009, S. 11), die durch Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Xxxx 2012 zur Festlegung der tech- nischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) geändert worden ist, und c) der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Xxxx 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) oder (4) des § 2 Abs. 1a Satz 3 und des § 23b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zwischen E-Geld-Emittenten und ihren Kunden, (5) der Vorschriften des Zahlungskontengesetzes, die das Verhältnis zwischen einem Zahlungsdienstleister und einem Verbraucher regeln, (6) der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs, wenn an der Streitigkeit Verbraucher beteiligt sind, oder (7) sonstiger Vorschriften im Zusammenhang mit Verträgen, die Bankgeschäfte nach § 1 Abs. 1 Satz 2 des Kreditwesengesetzes oder Finanz- dienstleistungen nach § 1 Abs. 1a Satz 2 des Kreditwesengesetzes betreffen, zwischen Verbrauchern und nach dem Kreditwesengesetz be- aufsichtigten Unternehmen kann sich der Kunde für die Streitigkeiten nach den Nummern 1 bis 5 an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Verbraucherschlich- tungsstelle und für die Streitigkeiten nach den Nummern 6 bis 7 an die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingerichtete Verbraucherschlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung der Deutschen Bundesbank ist erhältlich unter: Deutsche Bundesbank, Wilhelm- Xxxxxxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx. Die Verfahrensordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs- aufsicht ist erhältlich unter: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, E-Mail: schlichtungsstel- xx@xxxxx.xx. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungs- diensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleis- tungsaufsichtFinanzdienstleistungs- aufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx. Zudem besteht in diesen Fällen auch die Möglichkeit, eine Beschwerde unmittelbar bei der Bank einzulegen. Die Bank wird Beschwerden in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) beantworten. Die Europäische Kommission stellt unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ xxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (soge- nannte OS-Plattform) bereit. Name Bei dem Vertrag handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag. Die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben für Zudem besteht die Vertragsver- handlungen und den Vertragsschluss im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems aus- schließlich Fernkommunikationsmittel verwendet. Bei dem Vertrag handelt es sich um einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag. Die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben den Vertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen der Bank geschlossen bzw. der Kunde hat sein Angebot bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen abgegeben oder der Vertrag wurde in den Geschäftsräumen der Bank geschlossenMöglichkeit, der Kunde wurde jedoch unmittelbar zuvor außerhalb der Geschäftsräume bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Kunden und der Bank persönlich und individuell angesprocheneine zivilrechtliche Klage einzureichen. Bei dem Vertrag handelt es sich um ein Präsenzgeschäft. Es liegen weder die Voraussetzungen für einen Fernabsatzvertrag noch für einen 1 Bei Abschluss durch einen Außergeschäftsraumvertrag vorMinderjährigen bitte eine entsprechende Zustimmungserklärung zusätzlich verwenden. Name Bei dem Vertrag handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag. Die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben für 2 Für die Vertragsver- handlungen und den Vertragsschluss im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems aus- schließlich Fernkommunikationsmittel verwendet. Bei dem Vertrag handelt es sich um einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag. Die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben den Vertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen der Bank geschlossen bzw. der Kunde hat sein Angebot bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen abgegeben oder der Vertrag wurde in den Geschäftsräumen der Bank geschlossen, der Kunde wurde jedoch unmittelbar zuvor außerhalb der Geschäftsräume bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Kunden und der Bank persönlich und individuell angesprochen. Bei dem Vertrag handelt es sich um ein Präsenzgeschäft. Es liegen weder die Voraussetzungen für einen Fernabsatzvertrag noch für einen Außergeschäftsraumvertrag vor. Zur bankinternen Bearbeitunggesondert zu erteilende Vollmacht gegebenenfalls Vollmachtsformular 340 520 verwenden.

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Samples: Vereinbarung Über Die Nutzung Des Online Banking

Einbeziehung der Online-Banking-Bedingungen. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank (AGB) sowie für die Teilnahme am Online-Banking die „Sonderbedingun- gen Sonderbedingungen für das Online-Banking” und für die Beauftragung von Echtzeit-Überweisungen im Online-Banking die „Sonderbedingungen für den Überwei- sungsverkehr“ und die „Sonderbedingungen für die Ausführung von Echtzeit-Überweisungen“. Der Wortlaut dieser Bedingungen kann in den Geschäftsräumen Ge- schäftsräumen der Bank eingesehen werden; auf Verlangen werden diese ausgehändigt. Ort, Datum Ort, Datum Unterschrift der Bank VR-Bank Uckermark-Randow eG Unterschrift des Teilnehmers Unterschrift laut Online-Auftrag Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Bank deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht daher für den Verbraucher Privatkunden, Firmenkunden sowie bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann der privaten Banken anzu- rufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuchs) können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufenxxxxx://xxx.xxx.xx/Xxxxxxx/Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx). Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen Bankgewerbegenossenschaftlichen Bankengruppe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxx.xx abrufbar istwird. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle Kundenbe- schwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V.der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken – BVR, Xxxxxxxx 00 00 00Xxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxx, Fax: 000 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxx.xx zu richten. Die Bank nimmt nicht am Streitbeilegungsverfahren der privaten Bankengruppe teil. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung (1) der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, (2) der §§ 491 bis 508, 511 und 655a bis 655d des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie Artikel 247a § 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, (3) der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge in a) den §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, b) der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 (ABl. EU L 226 vom 9.10.2009, S. 11), die durch Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Xxxx 2012 zur Festlegung der tech- nischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) geändert worden ist, und c) der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Xxxx 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) oder (4) des § 2 Abs. 1a Satz 3 und des § 23b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zwischen E-Geld-Emittenten und ihren Kunden, (5) der Vorschriften des Zahlungskontengesetzes, die das Verhältnis zwischen einem Zahlungsdienstleister und einem Verbraucher regeln, (6) der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs, wenn an der Streitigkeit Verbraucher beteiligt sind, oder (7) sonstiger Vorschriften im Zusammenhang mit Verträgen, die Bankgeschäfte nach § 1 Abs. 1 Satz 2 des Kreditwesengesetzes oder Finanz- dienstleistungen nach § 1 Abs. 1a Satz 2 des Kreditwesengesetzes betreffen, zwischen Verbrauchern und nach dem Kreditwesengesetz be- aufsichtigten Unternehmen kann sich der Kunde für die Streitigkeiten nach den Nummern 1 bis 5 an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Verbraucherschlich- tungsstelle und für die Streitigkeiten nach den Nummern 6 bis 7 an die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingerichtete Verbraucherschlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung der Deutschen Bundesbank ist erhältlich unter: Deutsche Bundesbank, Wilhelm- Xxxxxxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx. Die Verfahrensordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs- aufsicht ist erhältlich unter: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, E-Mail: schlichtungsstel- xx@xxxxx.xx. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungs- diensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleis- tungsaufsichtFinanzdienstleistungs- aufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx. Zudem besteht in diesen Fällen auch die Möglichkeit, eine Beschwerde unmittelbar bei der Bank einzulegen. Die Bank wird Beschwerden in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) beantworten. Die Europäische Kommission stellt unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ xxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (soge- nannte OS-Plattform) bereit. Name Zudem besteht die Möglichkeit, eine zivilrechtliche Klage einzureichen. 1 Bei dem Vertrag handelt es sich um Abschluss durch einen FernabsatzvertragMinderjährigen bitte eine entsprechende Zustimmungserklärung zusätzlich verwenden. Die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben für 2 Für die Vertragsver- handlungen und den Vertragsschluss im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems aus- schließlich Fernkommunikationsmittel verwendet. Bei dem Vertrag handelt es sich um einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag. Die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben den Vertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen der Bank geschlossen bzw. der Kunde hat sein Angebot bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen abgegeben oder der Vertrag wurde in den Geschäftsräumen der Bank geschlossen, der Kunde wurde jedoch unmittelbar zuvor außerhalb der Geschäftsräume bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Kunden und der Bank persönlich und individuell angesprochen. Bei dem Vertrag handelt es sich um ein Präsenzgeschäft. Es liegen weder die Voraussetzungen für einen Fernabsatzvertrag noch für einen Außergeschäftsraumvertrag vor. Name Bei dem Vertrag handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag. Die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben für die Vertragsver- handlungen und den Vertragsschluss im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems aus- schließlich Fernkommunikationsmittel verwendet. Bei dem Vertrag handelt es sich um einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag. Die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben den Vertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen der Bank geschlossen bzw. der Kunde hat sein Angebot bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen abgegeben oder der Vertrag wurde in den Geschäftsräumen der Bank geschlossen, der Kunde wurde jedoch unmittelbar zuvor außerhalb der Geschäftsräume bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Kunden und der Bank persönlich und individuell angesprochen. Bei dem Vertrag handelt es sich um ein Präsenzgeschäft. Es liegen weder die Voraussetzungen für einen Fernabsatzvertrag noch für einen Außergeschäftsraumvertrag vor. Zur bankinternen Bearbeitunggesondert zu erteilende Vollmacht gegebenenfalls Vollmachtsformular 340 520 verwenden.

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Samples: Online Banking Agreement

Einbeziehung der Online-Banking-Bedingungen. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank (AGB) sowie für die Teilnahme am Online-Banking die „Sonderbedingun- gen für das Online-Banking“ und für die Beauftragung von Echtzeit-Überweisungen im Online-Banking die „Sonderbedingungen für den Über- weisungsverkehr“ und die „Sonderbedingungen für die Ausführung von Echtzeit-Überweisungen“. Der Wortlaut dieser Bedingungen kann in den Geschäftsräumen der Bank eingesehen werden; auf Verlangen werden diese ausgehändigt. Ort, Datum Ort, Datum Unterschrift des Teilnehmers Unterschrift der Bank Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für den Verbraucher die Möglichkeit, den Ombudsmann der privaten Banken anzu- rufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuchs) können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Fax: 000 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx zu richten. Die Bank nimmt nicht am Streitbeilegungsverfahren der privaten Bankengruppe teil. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung (1) der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, (2) der §§ 491 bis 508, 511 und 655a bis 655d des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie Artikel 247a § 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, (3) der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge in a) a. den §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, b) b. der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 (ABl. EU L 226 vom 9.10.2009, S. 11), die durch Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Xxxx 2012 zur Festlegung der tech- nischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) geändert worden ist, und c) c. der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Xxxx 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22), die durch die Verordnung (EU) oderNr. 248/2014 (ABl. L 84 vom 20.3.2014, S. 1) geändert wor- den ist, d. der Verordnung (EU) 2015/751 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 über Interbankenentgelte für karten- gebundene Zahlungsvorgänge (ABl. L 123 vom 19.5.2015, S. 1), (4) der Vorschriften des § 2 Abs. 1a Satz 3 und des § 23b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zwischen Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes, soweit sie Pflichten von E-Geld-Emittenten und oder Zahlungsdienstleistern gegenüber ihren KundenKunden begründen, (5) der Vorschriften des Zahlungskontengesetzes, die das Verhältnis zwischen einem Zahlungsdienstleister und einem Verbraucher regeln, (6) der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs, wenn an der Streitigkeit Verbraucher beteiligt sind, oder (7) sonstiger Vorschriften im Zusammenhang mit Verträgen, die Bankgeschäfte nach § 1 Abs. 1 Satz 2 des Kreditwesengesetzes oder Finanz- dienstleistungen nach § 1 Abs. 1a Satz 2 des Kreditwesengesetzes betreffen, zwischen Verbrauchern und nach dem Kreditwesengesetz be- aufsichtigten Unternehmen kann sich der Kunde für die Streitigkeiten nach den Nummern 1 bis 5 an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Verbraucherschlich- tungsstelle und für die Streitigkeiten nach den Nummern 6 bis 7 an die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingerichtete eingerichte- te Verbraucherschlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung der Deutschen Bundesbank ist erhältlich unter: Deutsche Bundesbank, Wilhelm- Xxxxxxx-Xxxxxxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx. Die Verfahrensordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs- aufsicht Finanzdienst- leistungsaufsicht ist erhältlich unter: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, E-Mail: schlichtungsstel- xx@xxxxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxx.xx. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungs- diensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleis- tungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx. Zudem besteht in diesen Fällen auch die Möglichkeit, eine Beschwerde unmittelbar bei der Bank einzulegeneinzule- gen. Die Bank wird Beschwerden in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) beantworten. Die Europäische Kommission stellt unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ xxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (soge- nannte OS-Plattform) bereit. Zudem besteht die Möglichkeit, eine zivilrechtliche Klage einzureichen. Name Bei dem Vertrag handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag. Die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben für die Vertragsver- handlungen und den Vertragsschluss im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems aus- schließlich Fernkommunikationsmittel verwendet. Bei dem Vertrag handelt es sich um einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag. Die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben den Vertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen der Bank geschlossen bzw. der Kunde hat sein Angebot bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen abgegeben oder der Vertrag wurde in den Geschäftsräumen der Bank geschlossen, der Kunde wurde jedoch unmittelbar zuvor außerhalb der Geschäftsräume bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Kunden und der Bank persönlich und individuell angesprochen. Bei dem Vertrag handelt es sich um ein Präsenzgeschäft. Es liegen weder die Voraussetzungen für einen Fernabsatzvertrag noch für einen Außergeschäftsraumvertrag vor. Name Bei dem Vertrag handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag. Die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben für die Vertragsver- handlungen und den Vertragsschluss im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems aus- schließlich Fernkommunikationsmittel verwendet. Bei dem Vertrag handelt es sich um einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag. Die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben den Vertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen der Bank geschlossen bzw. der Kunde hat sein Angebot bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen abgegeben oder der Vertrag wurde in den Geschäftsräumen der Bank geschlossen, der Kunde wurde jedoch unmittelbar zuvor außerhalb der Geschäftsräume bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Kunden und der Bank persönlich und individuell angesprochen. Bei dem Vertrag handelt es sich um ein Präsenzgeschäft. Es liegen weder die Voraussetzungen für einen Fernabsatzvertrag noch für einen Außergeschäftsraumvertrag vor. Zur bankinternen Bearbeitung

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Samples: Vereinbarung Über Die Nutzung Des Online Banking

Einbeziehung der Online-Banking-Bedingungen. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank (AGB) sowie für die Teilnahme am Online-Banking die „Sonderbedingun- gen Sonderbedingungen für das Online-Banking” und für die Beauftragung von Echtzeit-Überweisungen im Online-Banking die „Sonderbedingungen für den Überwei- sungsverkehr“ und die „Sonderbedingungen für die Ausführung von Echtzeit-Überweisungen“. Der Wortlaut dieser Bedingungen kann in den Geschäftsräumen Ge- schäftsräumen der Bank eingesehen werden; auf Verlangen werden diese ausgehändigt. Ort, Datum Unterschrift des Teilnehmers Musterstadt, 20.03.2020 Ort, Datum Unterschrift des Teilnehmers Unterschrift der Bank Pommersche Volksbank eG Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht daher für den Verbraucher Privatkunden, Firmenkunden sowie bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann der privaten Banken anzu- rufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuchs) können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufenxxxxx://xxx.xxx.xx/Xxxxxxx/Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx). Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen Bankgewerbegenossenschaftlichen Bankengruppe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxx.xx abrufbar istwird. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle Kundenbe- schwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V.der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken – BVR, Xxxxxxxx 00 00 00Xxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxx, Fax: 000 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxx.xx zu richten. Die Bank nimmt nicht am Streitbeilegungsverfahren der privaten Bankengruppe teil. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung (1) der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, (2) der §§ 491 bis 508, 511 und 655a bis 655d des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie Artikel 247a § 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, (3) der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge in a) den §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, b) der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 (ABl. EU L 226 vom 9.10.2009, S. 11), die durch Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Xxxx 2012 zur Festlegung der tech- nischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) geändert worden ist, und c) der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Xxxx 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) oder (4) des § 2 Abs. 1a Satz 3 und des § 23b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zwischen E-Geld-Emittenten und ihren Kunden, (5) der Vorschriften des Zahlungskontengesetzes, die das Verhältnis zwischen einem Zahlungsdienstleister und einem Verbraucher regeln, (6) der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs, wenn an der Streitigkeit Verbraucher beteiligt sind, oder (7) sonstiger Vorschriften im Zusammenhang mit Verträgen, die Bankgeschäfte nach § 1 Abs. 1 Satz 2 des Kreditwesengesetzes oder Finanz- dienstleistungen nach § 1 Abs. 1a Satz 2 des Kreditwesengesetzes betreffen, zwischen Verbrauchern und nach dem Kreditwesengesetz be- aufsichtigten Unternehmen kann sich der Kunde für die Streitigkeiten nach den Nummern 1 bis 5 an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Verbraucherschlich- tungsstelle und für die Streitigkeiten nach den Nummern 6 bis 7 an die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingerichtete Verbraucherschlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung der Deutschen Bundesbank ist erhältlich unter: Deutsche Bundesbank, Wilhelm- Xxxxxxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx. Die Verfahrensordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs- aufsicht ist erhältlich unter: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, E-Mail: schlichtungsstel- xx@xxxxx.xx. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungs- diensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleis- tungsaufsichtFinanzdienstleistungs- aufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx. Zudem besteht in diesen Fällen auch die Möglichkeit, eine Beschwerde unmittelbar bei der Bank einzulegen. Die Bank wird Beschwerden in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) beantworten. Die Europäische Kommission stellt unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ xxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (soge- nannte OS-Plattform) bereit. Name Zudem besteht die Möglichkeit, eine zivilrechtliche Klage einzureichen. Bei dem Vertrag handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag. Die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben für die Vertragsver- handlungen Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems aus- schließlich Fernkommunikationsmittel verwendetausschließlich Fernkommunika- 1 Bei Abschluss durch einen Minderjährigen bitte eine entsprechende Zustimmungserklärung zusätzlich verwenden. Bei dem Vertrag handelt es sich um einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag. Die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben den Vertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen der Bank geschlossen bzw. der Kunde hat sein Angebot bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen abgegeben oder der Vertrag wurde in den Geschäftsräumen der Bank geschlossen, der Kunde wurde jedoch unmittelbar zuvor außerhalb der Geschäftsräume bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Kunden und der Bank persönlich und individuell angesprochen. Bei dem Vertrag handelt es sich um ein Präsenzgeschäft. Es liegen weder 2 Für die Voraussetzungen für einen Fernabsatzvertrag noch für einen Außergeschäftsraumvertrag vor. Name Bei dem Vertrag handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag. Die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben für die Vertragsver- handlungen und den Vertragsschluss im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems aus- schließlich Fernkommunikationsmittel verwendet. Bei dem Vertrag handelt es sich um einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag. Die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben den Vertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen der Bank geschlossen bzw. der Kunde hat sein Angebot bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen abgegeben oder der Vertrag wurde in den Geschäftsräumen der Bank geschlossen, der Kunde wurde jedoch unmittelbar zuvor außerhalb der Geschäftsräume bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Kunden und der Bank persönlich und individuell angesprochen. Bei dem Vertrag handelt es sich um ein Präsenzgeschäft. Es liegen weder die Voraussetzungen für einen Fernabsatzvertrag noch für einen Außergeschäftsraumvertrag vor. Zur bankinternen Bearbeitunggesondert zu erteilende Vollmacht gegebenenfalls Vollmachtsformular 340 520 verwenden.

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Samples: Vereinbarung Über Die Nutzung Des Online Banking

Einbeziehung der Online-Banking-Bedingungen. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank (AGB) sowie für die Teilnahme am Online-Banking die „Sonderbedingun- gen für das Online-Banking“ und für die Beauftragung von Echtzeit-Überweisungen im Online-Banking die „Sonderbedingungen für den Über- weisungsverkehr“ und die „Sonderbedingungen für die Ausführung von Echtzeit-Überweisungen“. Der Wortlaut dieser Bedingungen kann in den Geschäftsräumen der Bank eingesehen werden; auf Verlangen werden diese ausgehändigt. Ort, Datum Ort, Datum Unterschrift des Teilnehmers Unterschrift der Bank Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für den Verbraucher die Möglichkeit, den Ombudsmann der privaten Banken anzu- rufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuchs) können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Fax: 000 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx zu richten. Die Bank nimmt nicht am Streitbeilegungsverfahren der privaten Bankengruppe teil. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung (1) der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, (2) der §§ 491 bis 508, 511 und 655a bis 655d des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie Artikel 247a § 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, (3) der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge in a) a. den §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, b) b. der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 (ABl. EU L 226 vom 9.10.2009, S. 11), die durch Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Xxxx 2012 zur Festlegung der tech- nischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) geändert worden ist, und c) c. der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Xxxx 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22), die durch die Verordnung (EU) oderNr. 248/2014 (ABl. L 84 vom 20.3.2014, S. 1) geändert wor- den ist, d. der Verordnung (EU) 2015/751 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 über Interbankenentgelte für karten- gebundene Zahlungsvorgänge (ABl. L 123 vom 19.5.2015, S. 1), (4) der Vorschriften des § 2 Abs. 1a Satz 3 und des § 23b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zwischen Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes, soweit sie Pflichten von E-Geld-Emittenten und oder Zahlungsdienstleistern gegenüber ihren KundenKunden begründen, (5) der Vorschriften des Zahlungskontengesetzes, die das Verhältnis zwischen einem Zahlungsdienstleister und einem Verbraucher regeln, (6) der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs, wenn an der Streitigkeit Verbraucher beteiligt sind, oder (7) sonstiger Vorschriften im Zusammenhang mit Verträgen, die Bankgeschäfte nach § 1 Abs. 1 Satz 2 des Kreditwesengesetzes oder Finanz- dienstleistungen nach § 1 Abs. 1a Satz 2 des Kreditwesengesetzes betreffen, zwischen Verbrauchern und nach dem Kreditwesengesetz be- aufsichtigten Unternehmen kann sich der Kunde für die Streitigkeiten nach den Nummern 1 bis 5 an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Verbraucherschlich- tungsstelle und für die Streitigkeiten nach den Nummern 6 bis 7 an die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingerichtete eingerichte- te Verbraucherschlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung der Deutschen Bundesbank ist erhältlich unter: Deutsche Bundesbank, Wilhelm- Xxxxxxx-Xxxxxxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx. Die Verfahrensordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs- aufsicht Finanzdienst- leistungsaufsicht ist erhältlich unter: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, E-Mail: schlichtungsstel- xx@xxxxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxx.xx. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungs- diensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleis- tungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx. Zudem besteht in diesen Fällen auch die Möglichkeit, eine Beschwerde unmittelbar bei der Bank einzulegeneinzule- gen. Die Bank wird Beschwerden in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) beantworten. Die Europäische Kommission stellt unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ xxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (soge- nannte OS-Plattform) bereit. Name Bei dem Vertrag handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag. Die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben für Zudem besteht die Vertragsver- handlungen und den Vertragsschluss im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems aus- schließlich Fernkommunikationsmittel verwendet. Bei dem Vertrag handelt es sich um einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag. Die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben den Vertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen der Bank geschlossen bzw. der Kunde hat sein Angebot bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen abgegeben oder der Vertrag wurde in den Geschäftsräumen der Bank geschlossenMöglichkeit, der Kunde wurde jedoch unmittelbar zuvor außerhalb der Geschäftsräume bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Kunden und der Bank persönlich und individuell angesprochen. Bei dem Vertrag handelt es sich um ein Präsenzgeschäft. Es liegen weder die Voraussetzungen für einen Fernabsatzvertrag noch für einen Außergeschäftsraumvertrag vor. Name Bei dem Vertrag handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag. Die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben für die Vertragsver- handlungen und den Vertragsschluss im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems aus- schließlich Fernkommunikationsmittel verwendet. Bei dem Vertrag handelt es sich um einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag. Die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben den Vertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen der Bank geschlossen bzw. der Kunde hat sein Angebot bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen abgegeben oder der Vertrag wurde in den Geschäftsräumen der Bank geschlossen, der Kunde wurde jedoch unmittelbar zuvor außerhalb der Geschäftsräume bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Kunden und der Bank persönlich und individuell angesprochen. Bei dem Vertrag handelt es sich um ein Präsenzgeschäft. Es liegen weder die Voraussetzungen für einen Fernabsatzvertrag noch für einen Außergeschäftsraumvertrag voreine zivilrechtliche Klage einzureichen. Zur bankinternen Bearbeitung

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Samples: Vereinbarung Über Die Nutzung Des Online Banking

Einbeziehung der Online-Banking-Bedingungen. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank (AGB) sowie für die Teilnahme am Online-Banking die „Sonderbedingun- gen für das Online-Banking“ und für die Beauftragung von Echtzeit-Überweisungen im Online-Banking die „Sonderbedingungen für den Über- weisungsverkehr“ und die „Sonderbedingungen für die Ausführung von Echtzeit-Überweisungen“. Der Wortlaut dieser Bedingungen kann in den Geschäftsräumen der Bank eingesehen werden; auf Verlangen werden diese ausgehändigt. Ort, Datum Ort, Datum Unterschrift des Teilnehmers Unterschrift der Bank Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht daher für den Verbraucher Privatkunden, Firmenkunden sowie bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann der privaten Banken anzu- rufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuchs) können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufenxxxxx://xxx.xxx.xx/Xxxxxxx/Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx). Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen Bankgewerbegenossen- schaftlichen Bankengruppe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxx.xx abrufbar istwird. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V.der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken – BVR, Xxxxxxxx 00 00 00Xxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxx, Fax: 000 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxx.xx zu richten. Die Bank nimmt nicht am Streitbeilegungsverfahren der privaten deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Bei Streitigkeiten aus der AnwendungAn- wendung (1) der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, (2) der §§ 491 bis 508, 511 und 655a bis 655d des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie Artikel 247a § 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, (3) der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge in a) a. den §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, b) b. der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 (ABl. EU L 226 vom 9.10.2009, S. 11), die durch Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Xxxx 2012 zur Festlegung der tech- nischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) geändert worden ist, und c) c. der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Xxxx 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) oder (4) des § 2 Abs. 1a Satz 3 und des § 23b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zwischen E-Geld-Emittenten und ihren Kunden, (5) der Vorschriften des Zahlungskontengesetzes, die das Verhältnis zwischen einem Zahlungsdienstleister und einem Verbraucher regeln, (6) der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs, wenn an der Streitigkeit Verbraucher beteiligt sind, oder (7) sonstiger Vorschriften im Zusammenhang mit Verträgen, die Bankgeschäfte nach § 1 Abs. 1 Satz 2 des Kreditwesengesetzes oder Finanz- dienstleistungen nach § 1 Abs. 1a Satz 2 des Kreditwesengesetzes betreffen, zwischen Verbrauchern und nach dem Kreditwesengesetz be- aufsichtigten Unternehmen kann sich der Kunde für die Streitigkeiten nach den Nummern 1 bis 5 an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Verbraucherschlich- tungsstelle und für die Streitigkeiten nach den Nummern 6 bis 7 an die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingerichtete eingerichte- te Verbraucherschlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung der Deutschen Bundesbank ist erhältlich unter: Deutsche Bundesbank, Wilhelm- Xxxxxxx-Xxxxxxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx. Die Verfahrensordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs- aufsicht Finanzdienst- leistungsaufsicht ist erhältlich unter: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, E-Mail: schlichtungsstel- xx@xxxxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxx.xx. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungs- diensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleis- tungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx. Zudem besteht in diesen Fällen auch die Möglichkeit, eine Beschwerde unmittelbar bei der Bank einzulegeneinzule- gen. Die Bank wird Beschwerden in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) beantworten. Die Europäische Kommission stellt unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ xxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (soge- nannte OS-Plattform) bereit. Name Bei dem Vertrag handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag. Die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben für Zudem besteht die Vertragsver- handlungen und den Vertragsschluss im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems aus- schließlich Fernkommunikationsmittel verwendet. Bei dem Vertrag handelt es sich um einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag. Die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben den Vertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen der Bank geschlossen bzw. der Kunde hat sein Angebot bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen abgegeben oder der Vertrag wurde in den Geschäftsräumen der Bank geschlossenMöglichkeit, der Kunde wurde jedoch unmittelbar zuvor außerhalb der Geschäftsräume bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Kunden und der Bank persönlich und individuell angesprochen. Bei dem Vertrag handelt es sich um ein Präsenzgeschäft. Es liegen weder die Voraussetzungen für einen Fernabsatzvertrag noch für einen Außergeschäftsraumvertrag vor. Name Bei dem Vertrag handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag. Die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben für die Vertragsver- handlungen und den Vertragsschluss im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems aus- schließlich Fernkommunikationsmittel verwendet. Bei dem Vertrag handelt es sich um einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag. Die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben den Vertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen der Bank geschlossen bzw. der Kunde hat sein Angebot bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen abgegeben oder der Vertrag wurde in den Geschäftsräumen der Bank geschlossen, der Kunde wurde jedoch unmittelbar zuvor außerhalb der Geschäftsräume bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Kunden und der Bank persönlich und individuell angesprochen. Bei dem Vertrag handelt es sich um ein Präsenzgeschäft. Es liegen weder die Voraussetzungen für einen Fernabsatzvertrag noch für einen Außergeschäftsraumvertrag voreine zivilrechtliche Klage einzureichen. Zur bankinternen Bearbeitung

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Samples: Vereinbarung Über Die Nutzung Des Online Banking

Einbeziehung der Online-Banking-Bedingungen. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank (AGB) sowie für die Teilnahme am Online-Banking die „Sonderbedingun- gen für das Online-Banking“ und für die Beauftragung von Echtzeit-Überweisungen im Online-Banking die „Sonderbedingungen für den Über- weisungsverkehr“ und die „Sonderbedingungen für die Ausführung von Echtzeit-Überweisungen“. Der Wortlaut dieser Bedingungen kann in den Geschäftsräumen der Bank eingesehen werden; auf Verlangen werden diese ausgehändigt. Ort, Datum Ort, Datum Unterschrift des Teilnehmers Unterschrift der Bank Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für den Verbraucher die Möglichkeit, den Ombudsmann der privaten Banken anzu- rufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuchs) können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Fax: 000 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx zu richten. Die Bank nimmt nicht am Streitbeilegungsverfahren der privaten Bankengruppe teil. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung (1) der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, (2) der §§ 491 bis 508, 511 und 655a bis 655d des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie Artikel 247a § 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, (3) der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge in a) a. den §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, b) b. der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 (ABl. EU L 226 vom 9.10.2009, S. 11), die durch Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Xxxx 2012 zur Festlegung der tech- nischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) geändert worden ist, und c) c. der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Xxxx 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22), die durch die Verordnung (EU) oderNr. 248/2014 (ABl. L 84 vom 20.3.2014, S. 1) geändert wor- den ist, d. der Verordnung (EU) 2015/751 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 über Interbankenentgelte für karten- gebundene Zahlungsvorgänge (ABl. L 123 vom 19.5.2015, S. 1), (4) der Vorschriften des § 2 Abs. 1a Satz 3 und des § 23b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zwischen Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes, soweit sie Pflichten von E-Geld-Emittenten und oder Zahlungsdienstleistern gegenüber ihren KundenKunden begründen, (5) der Vorschriften des Zahlungskontengesetzes, die das Verhältnis zwischen einem Zahlungsdienstleister und einem Verbraucher regeln, (6) der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs, wenn an der Streitigkeit Verbraucher beteiligt sind, oder (7) sonstiger Vorschriften im Zusammenhang mit Verträgen, die Bankgeschäfte nach § 1 Abs. 1 Satz 2 des Kreditwesengesetzes oder Finanz- dienstleistungen nach § 1 Abs. 1a Satz 2 des Kreditwesengesetzes betreffen, zwischen Verbrauchern und nach dem Kreditwesengesetz be- aufsichtigten Unternehmen kann sich der Kunde für die Streitigkeiten nach den Nummern 1 bis 5 an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Verbraucherschlich- tungsstelle und für die Streitigkeiten nach den Nummern 6 bis 7 an die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingerichtete Verbraucherschlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung der Deutschen Bundesbank ist erhältlich unter: Deutsche Bundesbank, Wilhelm- Xxxxxxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx. Die Verfahrensordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs- aufsicht ist erhältlich unter: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, E-Mail: schlichtungsstel- xx@xxxxx.xx. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungs- diensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleis- tungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx. Zudem besteht in diesen Fällen auch die Möglichkeit, eine Beschwerde unmittelbar bei der Bank einzulegen. Die Bank wird Beschwerden in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) beantworten. Die Europäische Kommission stellt unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (soge- nannte OS-Plattform) bereit. Name Bei dem Vertrag handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag. Die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben für die Vertragsver- handlungen und den Vertragsschluss im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems aus- schließlich Fernkommunikationsmittel verwendet. Bei dem Vertrag handelt es sich um einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag. Die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben den Vertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen der Bank geschlossen bzw. der Kunde hat sein Angebot bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen abgegeben oder der Vertrag wurde in den Geschäftsräumen der Bank geschlossen, der Kunde wurde jedoch unmittelbar zuvor außerhalb der Geschäftsräume bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Kunden und der Bank persönlich und individuell angesprochen. Bei dem Vertrag handelt es sich um ein Präsenzgeschäft. Es liegen weder die Voraussetzungen für einen Fernabsatzvertrag noch für einen Außergeschäftsraumvertrag vor. Name Bei dem Vertrag handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag. Die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben für die Vertragsver- handlungen und den Vertragsschluss im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems aus- schließlich Fernkommunikationsmittel verwendet. Bei dem Vertrag handelt es sich um einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag. Die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben den Vertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen der Bank geschlossen bzw. der Kunde hat sein Angebot bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen abgegeben oder der Vertrag wurde in den Geschäftsräumen der Bank geschlossen, der Kunde wurde jedoch unmittelbar zuvor außerhalb der Geschäftsräume bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Kunden und der Bank persönlich und individuell angesprochen. Bei dem Vertrag handelt es sich um ein Präsenzgeschäft. Es liegen weder die Voraussetzungen für einen Fernabsatzvertrag noch für einen Außergeschäftsraumvertrag vor. Zur bankinternen BearbeitungUnternehmen

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