Schlüsselerzeugung Musterklauseln

Schlüsselerzeugung. Jeder Teilnehmer erhält von der Bank Zugangsdaten (Kunden-ID, Kommunikationszugänge, Benutzerkennung). Vor der Aufnahme des Home- banking-Dialogs sind folgende Initialisierungsschritte durchzuführen: – Jeder Teilnehmer erzeugt mithilfe seines Kundensystems je ein Schlüsselpaar aus privatem und öffentlichem Schlüssel zum elektronischen Signieren und zum Verschlüsseln der Nachrichten. – Beim Erzeugen der Schlüsselpaare wählt jeder Teilnehmer ein Passwort/PIN, das den Zugriff auf den privaten Signierschlüssel absichert. Dieser wird auf dem Identifikations- und Legitimationsmedium verschlüsselt abgespeichert. Das Passwort ist geheim zu halten. – Mittels seines Kundensystems übermittelt jeder Teilnehmer seine öffentlichen Schlüssel an die Bank. – Das vom Teilnehmer verwendete Kundensystem erstellt bei jeder erstmaligen Übermittlung des öffentlichen Schlüssels ein Initialisierungspro- tokoll (Ini-Brief), das insbesondere den öffentlichen Schlüssel des Teilnehmers enthält. Der Teilnehmer unterschreibt dieses Protokoll eigen- händig und übermittelt es im Original an die Bank. – Die Bank prüft die eigenhändige Unterschrift auf dem Ini-Brief sowie die Übereinstimmung zwischen dem elektronisch und dem schriftlich übermittelten öffentlichen Schlüssel des Teilnehmers. Bei positivem Prüfungsergebnis schaltet die Bank den betroffenen Teilnehmer für die vereinbarten Homebanking-Funktionen frei. Der Teilnehmer kann per Homebanking durch Xxxx der Funktion „Schlüsseländerung“ ein neues Schlüsselpaar mit der Bank vereinbaren und sein bisheriges Schlüsselpaar sperren. Das neue Schlüsselpaar wird sofort nach Eingang des neuen öffentlichen Schlüssels bei der Bank gültig. Nach Schlüsseländerung werden mit dem alten Schlüssel signierte Nachrichten aus Sicherheitsgründen nicht bearbeitet. Zur Änderung seines Schlüsselpaares führt der Teilnehmer die nachstehenden Schritte durch: – Der Teilnehmer erzeugt mithilfe seines Kundensystems je ein Schlüsselpaar aus privatem und öffentlichem Schlüssel zum elektronischen Sig- nieren und zum Verschlüsseln der Nachrichten. – Beim Erzeugen der Schlüsselpaare wählt der Teilnehmer ein Passwort, das den Zugriff auf den privaten Signierschlüssel absichert. Dieser wird auf dem Identifikations- und Legitimationsmedium verschlüsselt abgespeichert. Das Passwort ist geheim zu halten. – Der Teilnehmer gibt sein bisheriges Passwort zum Signieren des Änderungsauftrags ein, der den neuen öffentlichen Schlüssel enthält. – Der Teilnehmer übermittelt den neuen ...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.