Einbindung des Angebots in die Trägerstruktur Musterklauseln

Einbindung des Angebots in die Trägerstruktur. Personelle Übereinstimmung zwischen Xxxxxx und Einrichtungsleitung. Ausstattung für Kinderzimmer, Sozialraum für Mitarbeiter, Küche, Wohn- und Aufenthaltsräume, Bäder Einbauküche mit entsprechenden Geräten Waschmaschine + Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxxxx, Notstromaggregat Fachliteratur, sowie Fachbücher für Hausaufgaben- / Lernhilfe, Literatur für Kinder, Lernmittel, digitale Medien Büro mit Computer, Tablet, Smartphones, Fax/Scanner/Drucker, Kopierer, Archiv Bus für Dienstfahrten, Einachser-Anhänger für PKW, Fahrrad für Mitarbeiter.
Einbindung des Angebots in die Trägerstruktur. 3.2.1 Gebäude, ggf. Nebengebäude, Außenanlagen Eigentum oder Mietobjekt, Baujahr, baulicher Zustand, Gesamtgröße des Areals Der Gebäudeteil in der Xxxxxxxxxxxxx 0 der für die interkulturelle Wohn- gruppe vorgesehen ist, hat eine Gesamtgröße von 282qm, die sich auf 2 Etagen verteilen. Die Außenanlagen haben eine Fläche von 1600qm Gelöscht: . Qm 3.2.2 Betreuungs- und Funktionsbereich Anzahl, (Gesamt-) Größe, (Grund- )Ausstattung der Räumlichkeiten des Betreuungs- und Funktionsbereichs Es sind insgesamt 8 Zimmer für Kinder-und Jugendliche die zwischen 15qm und 20qm groß vorhanden, alle mit eigenem Badezimmer. In der ersten Etage befinden sich zusätzlich eine Küche und ein Gemein- schaftsraum sowie ein Betreuerzimmer. In der 2. Etage sind 4 Zimmer mit eigenem Bad und kleiner Single Kü- che. Zusätzlich gibt es einen Vorratsraum und ein Betreuerbad sowie ein Be- treuerzimmer. Das Zimmer Nr. 25 im 2. OG kann zusätzlich als Notbett- zimmer genutzt werden und mit 2 Jugendlichen belegt werden, z.B. für Geschwister. Die Räume der interkulturellen Wohngruppe sind alle frisch renoviert und neu möbliert worden. In der Außenanlage befinden sich ein Garten mit Sportgeräten sowie ein Fitnessraum im Anbau. Zusätzlich verfügt das Haus über einen großen Gemeinschaftsraum für alle Bewoh- ner in dem verschiedene Spiele wie z.B. Billard und Tischkicker vorhan- den sind. Dieser Raum wird auch für Bewohnerversammlungen, Feiern und anderen Veranstaltungen genutzt. Die Unterbringung der 12- 14jährigen erfolgt ausschließlich im 1. OG - Unterbringung der Jugendlichen ab 14 Jahren kann im 1. OG und im 2. OG erfolgen
Einbindung des Angebots in die Trägerstruktur. Die einzelnen Bereiche des Betreuungsnetzes der GPE stellen ein Kontinuum von intensiver bis niedrig frequentierter Betreuung dar. Der Zugang kann in jede Stufe erfolgen, dieser ist nicht zwingend linear und hat keine vorgeschriebene Aufenthaltsdauer. Villa Viva Gartenhaus stellt die Stufe 1 des Betreuungsnetzes der GPEmbH in der Germani- astraße 3 dar. Die Erstaufnahme in die intensiv betreute Wohngruppe Villa Viva Gartenhaus geht der Aufnahme in die Villa Viva voraus. Im Gartenhaus erfolgt das Einleben in eine Wohngemeinschaft, eine neue Stadt und ein neues Umfeld. Die Bewohnerinnen sind ange- halten sich am Tag in den Gemeinschaftsräumen aufzuhalten, dort wird ihnen ein umfangrei- ches Kontaktangebot gemacht und es findet eine engmaschige Begleitung statt. Es handelt sich hier um eine vollstationär, Rund-um-die-Uhr intensivbetreute Wohngruppe mit acht Plätzen. Der Betreuungsrahmen soll eine hohe Dichte in der Betreuungssituation er- möglichen, und das in Kontakt kommen und die Regulation des Beziehungsgeschehens in der pädagogischen Beziehung erleichtern. In aller Regel geht es darum, erhebliche Schwä- chen in der Ausbalancierung von Nähe und Distanz zu überwinden und die soziale Kompe- tenz und die Beziehungsgestaltungskompetenz zu verbessern. Negativen Beziehungserwar- tungen soll entgegengewirkt werden. Für die Einstiegsphase besteht deshalb in der Stufe 1 ein höherer Bedarf an personeller Präsenz um eine dichte pädagogische „Willkommenskul- tur“ zu gewährleisten und um personelle Präsenz zur Beobachtung und zur diagnostischen Einschätzung fraglicher Selbstgefährdungstendenzen, Selbstverletzungen, Impulsivität, Per- sönlichkeitsproblematiken und Erbrechen zu ermöglichen und das Behandlungsnetz zeitnah zu konstellieren. In Stufe 1 ist mit einem hohen Aufwand an Schulzugangsvorbereitung zu rechnen. Zeitweilige Begleitung zur Schule bei Schulängsten und Schulvermeidungstenden- zen, erhöhte Krankheitszeiten (12 Wochen Krankheitszeiten pro Schuljahr pro Jugendliche) bei psychosomatisch und psychisch vorbelasteten Jugendlichen (mehr Anwesenheit von Be- treuern auch während der Schulzeiten und der Nächte), erhöhter Bedarf an Einzelterminen mit Betreuern bei narzisstisch gestörten Jugendlichen, erhöhter Bedarf an Familienarbeit zur Sicherung der Kooperation der Eltern und der Vorbereitung auf Heimfahrten und Besuche, erhöhter Bedarf an schulischer Hilfe trotz gutem intellektuellem Potenzials wegen erhöhter sozialer Probleme und schulischer Fehlzeiten in der ...

Related to Einbindung des Angebots in die Trägerstruktur

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.