Einbringen von Sicherheiten (Margins). Beim ungedeckten Verkauf von Optionen (Opening = Verkauf zur Eröffnung, ungedeckte Shortposition) bzw. Kauf oder Verkauf per Termin (Future-Geschäfte) ist die Erbringung von Sicherheiten in Form der sogenannten Margins erforderlich. Sie sind zur Erbringung dieser Sicherheitsleistung sowohl bei Eröffnung als auch je nach Bedarf (Kursentwicklungen gegen Ihre Erwartung) während der gesamten Laufzeit des Options- bzw. Terminkontrakts verpflichtet. Sollten Sie nicht in der Lage sein, bei Bedarf notwendig gewordene zusätzliche Sicherheiten zu erbringen, so sind wir leider gemäß Punkt 5(1) der „Sonderbedingungen für börsliche und außerbörsliche Optionen- und Termingeschäfte“ gezwungen, offene Positionen sofort zu schließen und bereits gestellte Sicherheiten zur Abdeckung des Geschäfts zu verwerten.
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Samples: Vertrag Über Die Digitale Vermögensverwaltung, General Information and Risk Warnings for Investors (Mifid Ii and Wag), General Information and Risk Warnings for Investors (Mifid Ii and Wag)
Einbringen von Sicherheiten (Margins). Beim ungedeckten Verkauf von Optionen (Opening = Verkauf zur Eröffnung, ungedeckte Shortposition) bzw. Kauf oder Verkauf per Termin (Future-Geschäfte) ), ist die Erbringung von Sicherheiten in Form der sogenannten Margins erforderlich. Sie sind zur Erbringung dieser Sicherheitsleistung sowohl bei Eröffnung als auch je nach Bedarf (Kursentwicklungen gegen Ihre Erwartung) während der gesamten Laufzeit des Options- bzw. Terminkontrakts Terminkontraktes verpflichtet. Sollten Sie nicht in der Lage sein, bei Bedarf notwendig gewordene zusätzliche Sicherheiten zu erbringen, so sind wir leider gemäß Punkt 5(1) der „Sonderbedingungen für börsliche und außerbörsliche Optionen- und Termingeschäfte“ gezwungen, offene Positionen sofort zu schließen und bereits gestellte Sicherheiten zur Abdeckung des Geschäfts zu verwerten.
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Samples: Wesentliche Kundeninformationen
Einbringen von Sicherheiten (Margins). Beim ungedeckten Verkauf von Optionen (Opening = Verkauf zur Eröffnung, ungedeckte Shortposition) bzw. Kauf oder Verkauf per Termin (Future-Geschäfte) ), ist die Erbringung von Sicherheiten in Form der sogenannten so genannten Margins erforderlich. Sie sind zur Erbringung Erbrin- gung dieser Sicherheitsleistung sowohl bei Eröffnung als auch je nach Bedarf (Kursentwicklungen gegen Ihre Erwartung) während der gesamten Laufzeit des Options- bzw. Terminkontrakts verpflichtetTerminkontraktes ver- pflichtet. Sollten Sie nicht in der Lage sein, bei Bedarf notwendig gewordene zusätzliche Sicherheiten zu erbringen, so sind wir leider lei- der gemäß Punkt 5(1) der „Sonderbedingungen für börsliche und außerbörsliche Optionen- und Termingeschäfte“ gezwungen, offene Positionen sofort zu schließen und bereits gestellte Sicherheiten zur Abdeckung des Geschäfts zu verwerten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen