Common use of EINFÜHRUNG UND WARNHINWEISE Clause in Contracts

EINFÜHRUNG UND WARNHINWEISE. Bezeichnung und die internationale Wertpapier-Identifikationsnummer (ISIN) der Wertpapiere: Auf den Inhaber lautende Inhaberschuldverschreibungen mit der Emissionsbezeichnung „ProReal Secur 2 – 5,75%“, ISIN: DE000A3E5UP2; WKN: A3E5UP. Identität und Kontaktdaten der Emittentin: ProReal Secur 2 GmbH mit Sitz in Hamburg (Geschäftsanschrift: Xxxxxxxx-Xxxxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx). LEI: 984500460754FC1D7F26 Telefon: +49 40 / 00 000 00-0 Internet: xxx.xxxxxxx-xxxxx.xx (Die Informationen auf dieser Website sind nicht Teil des Prospekts und nicht von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geprüft oder gebilligt worden.) Zuständigen Behörde, die den Prospekt gebilligt hat: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Xxxxx-Xxxxx-Xxx. 00-00, 00000 Xxxxxxxxx Datum der Billigung des Wertpapierprospektes: 17. November 2021. Warnhinweise Die Zusammenfassung sollte als Prospekteinleitung verstanden werden. Der Anleger sollte sich bei der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, auf den Prospekt als Ganzes stützen. Der Anleger könnte das gesamte angelegte Kapital oder einen Teil davon verlieren. Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der in einem Prospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, könnte der als Kläger auftretende Anleger nach nationalem Recht die Kosten für die Übersetzung des Prospekts vor Prozessbeginn zu tragen haben. Zivilrechtlich haften nur diejenigen Personen, die die Zusammenfassung samt etwaiger Übersetzungen vorgelegt und übermittelt haben, und dies auch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospektes gelesen wird, irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist oder dass sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospektes gelesen wird, nicht die Basisinformationen vermittelt, die in Bezug auf Anlagen in die betreffenden Wertpapiere für den Anleger eine Entscheidungshilfe darstellen würden.

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Samples: onegroup.de, www.schmidtner-gmbh.de

EINFÜHRUNG UND WARNHINWEISE. Bezeichnung und die internationale Wertpapier-Identifikationsnummer (ISIN) der Wertpapiere: Auf den Inhaber lautende Inhaberschuldverschreibungen 6,0% p.a. nachrangige Schuldverschreibungen 2019/2022 mit der Emissionsbezeichnung „ProReal Secur 2 – 5,75%“, einem Gesamtnennbetrag von bis zu 3.260.000 Euro; ISIN: DE000A3E5UP2DE000A2YNZ65; WKN: A3E5UPA2YNZ6. Identität und Kontaktdaten der Emittentin: ProReal Secur 2 Exporo Projekt 109 GmbH mit Sitz in Hamburg (Geschäftsanschrift: Xxxxxxxx-Xxxxx-Xxxxxx Hamburg, Xx Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx). Xxxxxxx LEI: 984500460754FC1D7F26 Telefon: +49 40 / 00 000 00-0 Internet: xxx.xxxxxxx-xxxxx.xx (Die Informationen auf dieser Website sind nicht Teil des Prospekts und nicht von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geprüft oder gebilligt worden.) Zuständigen 5299005NW8X20D4R1R10 Zuständige Behörde, die den Prospekt gebilligt hat: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Comission de Surveillance du Secteur Financier (BaFin“CSSF”) Xxxxx000, xxxxx x´Xxxxx X-0000 Xxxxxxxxxx Telefon: (+352) 26 25 1 - 1 (Telefonzentrale) Fax: (+0352) 26 25 1 – 2601 E-Xxxxx-Xxx. 00-00, 00000 Xxxxxxxxx Mail: xxxxxxxxx@xxxx.xx Datum der Billigung des WertpapierprospektesProspektes: 1716. November 2021. Warnhinweise August 2019 Die Zusammenfassung sollte als Prospekteinleitung verstanden werden. Der werden und der Anleger sollte sich bei der Entscheidung, in die Wertpapiere Schuldverschreibungen zu investieren, auf den Prospekt als Ganzes stützenstützten. Der Anleger könnte das gesamte angelegte Kapital oder einen Teil davon verlieren. Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der in einem Prospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, könnte der als Kläger auftretende Anleger nach nationalem Recht die Kosten für die Übersetzung des Prospekts vor Prozessbeginn zu tragen haben. Zivilrechtlich haften nur diejenigen Personen, die die Zusammenfassung samt etwaiger Übersetzungen vorgelegt und übermittelt haben, und dies auch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospektes gelesen wird, irreführend, unrichtig oder widersprüchlich widersprüch- lich ist oder dass sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospektes gelesen wird, nicht die Basisinformationen vermittelt, die in Bezug auf Anlagen in die betreffenden Wertpapiere Schuldverschreibungen für den Anleger eine Entscheidungshilfe darstellen würden.

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Samples: exporo.imgix.net

EINFÜHRUNG UND WARNHINWEISE. Bezeichnung und die internationale Wertpapier-Identifikationsnummer (ISIN) der Wertpapiere: Auf den Inhaber lautende Inhaberschuldverschreibungen mit der Emissionsbezeichnung „ProReal Secur 2 3 – 5,75%“, ISIN: DE000A3E5UP2DE000A30V2Z1; WKN: A3E5UP. A30V2Z. Identität und Kontaktdaten der Emittentin: ProReal Secur 2 3 GmbH mit Sitz in Hamburg (Geschäftsanschrift: Xxxxxxxx-Xxxxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx). LEI: 984500460754FC1D7F26 984500EB2A6D76B3E872 Telefon: +49 40 / 00 000 00-0 Internet: xxx.xxxxxxx-xxxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxxx.xx (Die Informationen auf dieser Website sind nicht Teil des Prospekts und nicht von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geprüft oder gebilligt worden.) Zuständigen Behörde, die den Prospekt gebilligt hat: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Xxxxx-Xxxxx-Xxx. 00-00, 00000 Xxxxxxxxx Datum der Billigung des Wertpapierprospektes: 1723. November 2021Februar 2023. Warnhinweise Die Zusammenfassung sollte als Prospekteinleitung verstanden werden. Der Anleger sollte sich bei der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, auf den Prospekt als Ganzes stützen. Der Anleger könnte das gesamte angelegte Kapital oder einen Teil davon verlieren. Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der in einem Prospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, könnte der als Kläger auftretende Anleger nach nationalem Recht die Kosten für die Übersetzung des Prospekts vor Prozessbeginn zu tragen haben. Zivilrechtlich haften nur diejenigen Personen, die die Zusammenfassung samt etwaiger Übersetzungen vorgelegt und übermittelt haben, und dies auch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospektes gelesen wird, irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist oder dass sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospektes gelesen wird, nicht die Basisinformationen vermittelt, die in Bezug auf Anlagen in die betreffenden Wertpapiere für den Anleger eine Entscheidungshilfe darstellen würden.

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Samples: www.ifainvest.at