Einführungsphase Musterklauseln

Einführungsphase. Die Einführungsphase beginnt mit dem im Rahmenvertrag genannten gesamtschweizerischen Einführungstermin von TARMED und dauert 18 Monate. Das erste Kalenderjahr der Einführungsphase wird Einführungsjahr genannt. Das Kalenderjahr, das dem Einführungsjahr folgt, wird Folgejahr genannt. Die NFO beurteilt bei Änderungen der Tarifstruktur, ob diese für die jeweiligen Leistungserbringerbereiche abrechnungstechnisch wesentlich sind. Als abrechnungstechnisch wesentlich gelten Änderungen, welche auf Basis der zugrundegelegten Häufigkeiten eine voraussichtliche Änderung des Taxpunktvolumens von mehr als 2% bewirken. In diesem Fall beginnt die Einführungsphase im entsprechenden Leistungserbringerbereich von Neuem. Die neue Einführungsphase beginnt in dem Zeitpunkt, in dem die neue Tarifstruktur in Kraft tritt. Die Bestimmungen dieser Vereinbarung sind analog anwendbar.
Einführungsphase. Die Einführung der Systeme transPORT rail basic und transPORT rail beginnt voraussichtlich am 01.04.2014 und endet voraussichtlich am 31.05.2014. In dieser Zeit werden die Zugangsberechtigten sukzessive in das System eingebunden. Der Zeitpunkt der individuellen Einbindung der jeweiligen Zugangsberechtigten wird, im Rahmen des technisch Möglichen und Sinnvollen, und im Einverneh- men mit dem Zugangsberechtigten festgelegt. Über eventuell eintretende Verzögerungen bei der Migration informiert HPA die betroffenen Zugangsberechtigten unverzüglich und stimmt das weitere Vorgehen mit diesen ab. Die folgenden Bedingungen gelten für die jeweiligen Zugangsberechtigten erst nach erfolgter Einbin- dung in TPR bzw. TPR/b. Für die noch nicht eingebundenen Zugangsberechtigten gelten die Bedin- gungen zur Nutzung von HABIS fort (siehe Ziffer 4 ff). Die Nutzung von TPR basic ist unentgeltlich. Für die Nutzung von transPORT rail wird nach der voll- ständigen Einführung des IT-Systems, voraussichtlich ab dem 01.06.2014, ein gesondertes Nut- zungsentgelt erhoben. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach der dann gültigen Liste der Entgelte und Entgeltsystembeschreibung der Hafenbahn Hamburg. Die Zugangsberechtigten werden darüber hinaus über die zu entrichtenden Entgelte rechtzeitig und gesondert von den HPA-NBS informiert.
Einführungsphase. Die Einführungsphase dient Ihnen, um BusinessBike schnell, einfach und koordiniert im Unternehmen zu imple- mentieren. Die Einführungsphase unterteilt sich wie folgt in drei Abschnitte: • Rahmen-Leasingvertrag vorbereiten Im ersten Abschnitt wird der Rahmen-Leasingvertrag von Ihnen vorbereitet. Hierbei legen Sie einen oder mehrere Standorte Ihres Unternehmens (für jedes eigenständige Unternehmen wird ein separater Rahmen-Leasingvertrag benötigt) mit der jeweiligen Anzahl von Mitarbeitern sowie der voraussichtlichen Anzahl von Rädern, die geleast werden sollen, an. Des Weiteren werden die Zahlungsart sowie ggf. die Bank- verbindung benötigt. Zu Ihren Steuerdaten fragen wir Sie, ob und in welcher Höhe Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind (i. d. Regel 100 %), dies ist später für die Ermittlung der genauen Gehaltsumwandlung pro Nutzer und Rad notwendig. Sie können zudem Mitarbeiter für administrative Tätigkei- ten (z. B. Pflege der Unternehmensstammdaten) und/oder Routineaufgaben (z. B. Prüfung der Nutzerberechtigung) bevollmächtigen. Mehr zu Vollmachten finden Sie unter Ziffer 1.2. • Rahmen-Leasingvertrag unterzeichnen Sobald Sie alle relevanten Unternehmensdaten aus dem ersten Abschnitt abgesendet haben, wird Ihnen im zweiten Abschnitt der Rahmen-Leasingvertrag zur Unterzeichnung vorgelegt. Hierbei teilen wir Ihnen den/die aus öffentlichen Registern (z. B. Handelsregister) gewonnenen Zeichner (z. B. gesetz- licher Vertreter wie Geschäftsführer oder Prokuristen) sowie die jeweilige Zeichnungsvollmacht (z. B. einzeln oder gemeinschaftlich) mit, um Ihnen darzulegen, wer den Rahmen-Leasingvertrag rechtskräftig unterzeichnen darf. Nachdem Sie die oder den Zeichner ausgewählt haben, werden oder wird diese/r automatisch via E-Mail zur Unterzeichnung im Portal aufgefordert. Mit einer Mobile- PIN, welche den oder dem Zeichner/n zugestellt wird, unterzeichnen der oder die Zeichner den Rahmen- Leasingvertrag digital und legitimiert/legitimieren sich. • Startklar machen Nachdem der Rahmen-Leasingvertrag unterzeich- net wurde, können Sie die Leasingpakete (mehr dazu unter Ziffer 2) sowie die Nutzungsüberlassung (mehr dazu unter Ziffer 3) festlegen und Ihr Firmenportal konfigurieren (z. B. mit eigenem Firmenlogo). Anschließend werden für Sie ein Link und ein QR-Code zum firmeneigenen Portal generiert. Mit diesem Link oder QR-Code zum Portal können Sie Ihre potenziellen Nutzer informieren (z. B. per E-Mail, Firmen-Intranet).

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  • Einführung Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für diese Website und für die Transaktionen im Zusammenhang mit unseren Produkten und Dienstleistungen. Du bist möglicherweise an zusätzliche Verträge gebunden, die sich auf deine Beziehung zu uns oder auf Produkte oder Dienstleistungen beziehen, die du von uns erhältst. Wenn Bestimmungen der Zusatzverträge mit Bestimmungen dieser Bedingungen in Konflikt stehen, haben die Bestimmungen dieser Zusatzverträge Vorrang.

  • Währungsrisiko Vermögenswerte des Fonds können in anderen Währungen als der Fondswährung angelegt sein. Der Fonds erhält die Erträge, Rückzahlungen und Erlöse aus solchen Anlagen in der jeweiligen Währung. Fällt der Wert dieser Währung gegenüber der Fondswährung, so reduziert sich der Wert solcher Anla- gen und somit auch der Wert des Fondsvermögens.

  • Ausführungsfrist Die Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt.

  • Zinsänderungsrisiko Darunter versteht man die Möglichkeit, dass sich das Marktzinsniveau, das im Zeitpunkt der Begebung eines festverzinslichen Wertpapiers oder eines Geldmarktinstruments besteht, ändern kann. Änderungen des Marktzinsniveaus können sich unter anderem aus Änderungen der wirtschaftlichen Lage und der darauf reagierenden Politik der jeweiligen Notenbank ergeben. Steigen die Marktzinsen, so fallen i.d.R. die Kurse der festverzinslichen Wertpapiere bzw. Geldmarktinstrumente. Fällt dagegen das Marktzinsniveau, so tritt bei festverzinslichen Wertpapieren bzw. bei Geldmarktinstrumenten eine gegenläufige Kursentwicklung ein. In beiden Fällen führt die Kursentwicklung dazu, dass die Rendite des Wertpapiers in etwa dem Marktzins entspricht. Die Kursschwankungen fallen jedoch je nach Laufzeit des festverzinslichen Wertpapiers unterschiedlich aus. So haben festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten geringere Kursrisiken als solche mit längeren Laufzeiten. Festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten haben aber in der Regel gegenüber festverzinslichen Wertpapieren mit längeren Laufzeiten geringere Renditen. Marktbedingt kann das Zinsänderungsrisiko auch für Sichteinlagen und kündbare Einlagen in Form von negativen Habenzinsen oder sonstigen ungünstigen Konditionen schlagend werden, wobei letztere sowohl im positiven als auch im negativen Sinn einer erhöhten Änderungsfrequenz unterliegen können.

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Änderungsangebot Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlage- nen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektro- nischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online- Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden.

  • Umfang der Forderungsausfalldeckung A3-3.1 Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung. A3-3.2 Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein und seinen Nachträgen vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt. A3-3.3 Dem schadensersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.

  • Ausführungsunterlagen Die für die Ausführung nötigen Unterlagen sind dem Auftragnehmer unentgeltlich und rechtzeitig zu übergeben.

  • Geltungsbereich des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz erstreckt sich nach § 1 Absatz 4 Teil I AVB/KK 2013 auf Europa. Für vorübergehende Aufenthalte außerhalb Europas besteht nach § 1 Nr. 3 Teil II AVB/KK 2013 Versicherungsschutz für die Dauer von jeweils bis zu sechs Monaten; in Erweiterung hierzu verlängert er sich, sofern ein Versicherungsfall eingetreten ist und die versicherte Person die Rückreise nicht ohne Gefährdung ihrer Gesundheit antreten kann. Dies setzt voraus, dass sich der gewöhnliche Aufenthaltsort der versicherten Person in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) befindet.

  • Eingruppierung Die Eingruppierung der/des Beschäftigten richtet sich nach den Tätigkeitsmerk- malen der Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA). Die/Der Beschäftigte erhält Entgelt nach der Entgeltgruppe, in der sie/er eingruppiert ist.