Common use of Eingang der Verordnung beim Leistungserbringer Clause in Contracts

Eingang der Verordnung beim Leistungserbringer. Geht eine Verordnung über ein vertragsgegenständliches Hilfsmittel beim Leistungserbringer ein, so hat dieser die Beratung und Bedarfsfeststellung gemäß Punkt 4 durchzuführen und auf Grundlage dessen einen Kostenvoranschlag für das medizinisch notwendige Hilfsmittel zu erstellen und diesen der KKH elektronisch zu übermitteln. Es sind die vertraglich verein- barten Konditionen zugrunde zu legen. Der Leistungserbringer hat der KKH innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Verordnung inklusive der bereits erfolgten Beratung und Bedarfsfeststellung den Kostenvoranschlag un- ter Angabe des erforderlichen vertragsgegenständlichen Hilfsmittels zu den vereinbarten Konditionen sowie eine Kopie der Verordnung zu übermitteln. Endet die Frist an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag, sind der Kostenvoranschlag und eine Kopie der Verordnung am darauffolgenden Werktag zu übermitteln. Maßgebend für den pünktlichen Eingang ist das Datum der Absendung durch den Leistungserbringer. Auf Ver- langen der KKH ist die Verordnung im Original vorzulegen.

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Eingang der Verordnung beim Leistungserbringer. Geht eine Verordnung über ein vertragsgegenständliches Hilfsmittel beim Leistungserbringer ein, so hat dieser die Beratung Beratung, Bedarfsfeststellung und Bedarfsfeststellung gemäß Erhebung des Dekubitusstatus ge- mäß Punkt 4 durchzuführen und auf Grundlage dessen einen Kostenvoranschlag für das medizinisch notwendige Hilfsmittel zu erstellen und diesen der KKH elektronisch zu übermittelnübermit- teln. Es sind die vertraglich verein- barten vereinbarten Konditionen zugrunde zu legen. Der Leistungserbringer hat der KKH innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Verordnung inklusive der bereits erfolgten Beratung und erfolgter Beratung, Bedarfsfeststellung und Erhebung des Dekubitusstatus den Kostenvoranschlag un- ter Kosten- voranschlag unter Angabe des erforderlichen vertragsgegenständlichen Hilfsmittels zu den vereinbarten Konditionen sowie eine Kopie der Verordnung zu übermitteln. Endet die Frist an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag, sind der Kostenvoranschlag und eine Kopie der Verordnung am darauffolgenden Werktag zu übermitteln. Maßgebend für den pünktlichen Eingang ist das Datum der Absendung durch den Leistungserbringer. Auf Ver- langen der KKH ist die Verordnung im Original vorzulegen.

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Eingang der Verordnung beim Leistungserbringer. Geht eine Verordnung über ein vertragsgegenständliches Hilfsmittel beim Leistungserbringer ein, so hat dieser die Beratung und Bedarfsfeststellung gemäß Punkt 4 dieser Leistungsbe- schreibung durchzuführen und auf Grundlage dessen einen Kostenvoranschlag für das medizinisch me- dizinisch notwendige Hilfsmittel zu erstellen und diesen der KKH elektronisch zu übermitteln. Es sind die vertraglich verein- barten vereinbarten Konditionen zugrunde zu legen. Der Leistungserbringer hat der KKH innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Verordnung inklusive der bereits erfolgten Beratung und Bedarfsfeststellung den Kostenvoranschlag un- ter unter Angabe des erforderlichen vertragsgegenständlichen Hilfsmittels zu den vereinbarten Konditionen sowie eine Kopie der Verordnung zu übermitteln. Endet die Frist an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag, sind der Kostenvoranschlag und eine Kopie der Verordnung am darauffolgenden Werktag zu übermitteln. Maßgebend für den pünktlichen Eingang ist das Datum der Absendung durch den Leistungserbringer. Auf Ver- langen der KKH ist die Verordnung im Original vorzulegen.

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