Eingangszeitpunkt von Zahlungsaufträgen Musterklauseln

Eingangszeitpunkt von Zahlungsaufträgen. Ein Zahlungsauftrag gilt als beim Kreditinstitut eingegangen, wenn er alle vereinbarten Voraussetzungen, insbesondere ausreichende Deckung, erfüllt und beim Kreditinstitut an einem Geschäftstag bis zu dem aus der Beilage ersichtlichen Zeitpunkt einlangt. Langt ein Auftrag nicht an einem Geschäftstag oder an einem Geschäftstag nach im Anhang genannten Uhrzeit ein, so gilt er erst als am nächsten Geschäftstag eingegangen. Geschäftstage des Kreditinstitutes im Zahlungsverkehr sind Montag bis Xxxxxxx, ausgenommen (Landes-)Feiertage,
Eingangszeitpunkt von Zahlungsaufträgen. Der Zeitpunkt, zu dem ein Zahlungsauftrag, der alle mit dem Kunden vereinbarten Voraussetzungen (z.B. die vollständige Angabe des Kundenidentifikators und das Vorhandensein ausreichender Deckung am Girokonto) erfüllt, bei der Marchfelder Bank eG eingeht, heißt Eingangszeitpunkt. Der Eingangszeitpunkt legt den Beginn der Ausführungsfrist fest. Als Eingangszeitpunkt gilt der nächste Geschäftstag, wenn: • ein Auftrag nicht an einem Geschäftstag eingeht • oder wenn folgende Annahmezeiten überschritten werden: Im Falle einer Vereinbarung eines Ausführungsdatums in der Zukunft gilt dieses Datum als Eingangszeitpunkt. Ist vor der Ausführung eines Auftrags der An- oder Verkauf einer fremden Währung erforderlich (Devisengeschäft), so gilt die Beendigung des Devisengeschäftes als der für die Zwecke der Ausführung des Zahlungsauftrags maßgebliche Eingangszeitpunkt. Für die Belange der Ausführungsfrist im Zahlungsverkehr sind die Geschäftstage der Marchfelder Bank eG Montag bis Xxxxxxx, ausgenommen österreichische gesetzliche Feiertage, der 24. Dezember und der Karfreitag. Abgelehnte Zahlungsaufträge nach 5. 1 gelten als nicht eingegangen.
Eingangszeitpunkt von Zahlungsaufträgen. Ein Zahlungsauftrag gilt als bei der Schoellerbank AG eingegangen, wenn er alle vereinbarten Voraussetzungen, insbesondere die vollständige Angabe der Kundenidentifikatoren und das Vorhandensein ausreichender Deckung, erfüllt und bei der Schoellerbank AG an einem Geschäftstag bis zu dem aus der nachstehenden Aufstellung ersichtlichen Zeitpunkt einlangt. Der Eingangszeitpunkt legt den Beginn der Ausführungsfrist fest. Langt ein Auftrag nicht an einem Geschäftstag oder an einem Geschäftstag nach der nachstehend im Anhang genannten Uhrzeit ein, so gilt er als am nächsten Geschäftstag eingegangen. Beleghafte Auftragserteilung im Inland, Europäischer Wirtschaftsraum Elektronische Auftragserteilung im Inland Elektronische Auftragserteilung im Europäischen Wirtschaftsraum Sonstiger beleghafter oder elektronischer Aus- landszahlungsverkehr inkl. Konvertierungen Eilzahlungen Inland 16:00 Uhr 17:00 Uhr 15:00 Uhr 10:30 Uhr 16:00 Uhr Im Falle einer Vereinbarung eines Ausführungsdatums in der Zukunft gilt dieses Datum als Eingangszeitpunkt. Ist vor der Ausführung eines Auftrages der An- oder Verkauf einer fremden Währung erforderlich (Devisengeschäft), so gilt die Beendigung des Devisengeschäftes als der für die Zwecke der Ausführung des Zahlungsauftrages maßgebliche Eingangszeitpunkt. Geschäftstage der Schoellerbank AG im Zahlungsverkehr sind Montag bis Xxxxxxx, ausgenommen österreichische gesetzliche Feiertage, der 24. Dezember und der Karfreitag.
Eingangszeitpunkt von Zahlungsaufträgen. Ein Zahlungsauftrag ist bei dem Kreditinstitut noch am sel- ben Tag eingegangen, wenn der Auftrag bei dem Kreditins- titut an einem Geschäftstag bis zu den aus der nachstehen- den Aufstellung/Beilage ersichtlichen Zeitpunkten einlangt. 4. Xxxxx ein Auftrag nicht an einem Geschäftstag oder nach den nachstehend genannten Uhrzeiten ein, so ist dieser erst am nächsten Geschäftstag eingegangen. sonstiger Auslands-Zahlungs- verkehr beleghafte Auftrags- erteilung, keine Konvertierung erforderlich Innerhalb der Öffnungszeit der jeweiligen Filiale sonstiger Auslands-Zahlungs- verkehr elektronische Auftrags- erteilung (Internetbanking), Konvertierung in fremde Währung erforderlich 11.00 Uhr sonstiger Auslands-Zahlungs- verkehr elektronische Auftrags- erteilung (Internetbanking), keine Konvertierung erforderlich 14.45 Uhr elektronische Einreichung von Lastschriften (Internetbanking) 19.00 Uhr Geschäftstage des Kreditinstitutes sind Montag bis Xxxxxxx, ausgenommen Feiertage, der 24. Dezember und der Kar- xxxxxxx.
Eingangszeitpunkt von Zahlungsaufträgen. Ein Zahlungsauftrag gilt als bei der VKB-Bank eingegangen, wenn er alle vereinbarten Voraussetzungen, insbesondere ausreichende Deckung, erfüllt und bei der VKB-Bank an ei- nem Geschäftstag bis zum aus der nachstehenden Aufstel- lung ersichtlichen Zeitpunkt einlangt. Langt ein Auftrag nicht an einem Geschäftstag oder an ei- nem Geschäftstag nach der nachstehend genannten Uhrzeit ein, so gilt er als am nächsten Geschäftstag eingegangen. Zahlungen Inland, Europäischer Wirtschaftsraum, Schweiz, Monaco beleghafte Auftragserteilung Zahlungen (inkl. Lastschriften3) Inland, Europäischer Wirtschaftsraum, Schweiz, Monaco elektronische Auftragserteilung Sonstiger Auslands-Zahlungsver- kehr, beleghafte Auftragserteilung, unabhängig vom Erfordernis einer Konvertierung in fremde Währung Sonstiger Auslands-Zahlungsver- kehr, elektronische Auftragser- teilung, unabhängig vom Erforder- nis einer Konvertierung in fremde Währung Geldeinzahlungsautomat Öffnungszeit der jeweiligen Filiale (= Eingangszeitpunkt) 16.00 Uhr Öffnungszeit der jeweiligen Filiale (= Eingangszeitpunkt) 14.00 Uhr
Eingangszeitpunkt von Zahlungsaufträgen. Der Zeitpunkt, zu dem ein Zahlungsauftrag, der alle mit dem Kunden vereinbarten Voraussetzungen erfüllt, via Internetbanking bei der Bank eingeht, gilt als Eingangszeitpunkt. Geht der Zahlungsauftrag an einem Geschäftstag nach der Cut-Off-Zeit oder nicht an einem Geschäftstag der Bank ein, so wird der Auftrag so behandelt, als wäre er erst am nächsten Geschäftstag bei der Bank eingegangen. Die Cut-Off-Zeit ist Punkt VI. 2. der „Allgemeine Informationen zu Zahlungsdienstleistungen für Verbraucher“ zu entnehmen.

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.