Common use of Eingestellte Fahrzeuge von Arbeitnehmern und Besuchern Clause in Contracts

Eingestellte Fahrzeuge von Arbeitnehmern und Besuchern. 3.17.1 Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für solche Fahrzeuge, - die Arbeitnehmern oder Besuchern des Versicherungsnehmers gehören und - auf hierfür vorgesehenen Plätzen mit Zustimmung des Versicherungsnehmers oder der für ihn handelnden Personen ausschließlich zum Zweck des Haltens oder Parkens abgestellt sind. Sie gelten nicht für Luftfahr- zeuge.

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Samples: www.vmk.at, www.wko.at

Eingestellte Fahrzeuge von Arbeitnehmern und Besuchern. 3.17.1 1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für solche Fahrzeuge, - die Arbeitnehmern oder Besuchern des Versicherungsnehmers gehören und - die innerhalb des versicherten Betriebsgeländes auf den hierfür vorgesehenen Plätzen mit Zustimmung Zustim- mung des Versicherungsnehmers oder der für ihn handelnden Personen ausschließlich zum Zweck des Haltens oder Parkens abgestellt sind. Sie gelten Der Versicherungsschutz gilt nicht für Luftfahr- zeugeLuftfahrzeuge.

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Samples: www.allianz.at

Eingestellte Fahrzeuge von Arbeitnehmern und Besuchern. 3.17.1 6.1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für solche Fahrzeuge, - die Arbeitnehmern oder Besuchern des Versicherungsnehmers gehören und - • die innerhalb des versicherten Betriebsgeländes auf hierfür den hiefür vorgesehenen Plätzen mit Zustimmung des Versicherungsnehmers oder der für ihn handelnden Personen ausschließlich zum Zweck des Haltens oder Parkens abgestellt sind, jedoch unter der Voraussetzung, dass diese Plätze oder zumindest die Zugänge zum Betriebsgelände bewacht werden. Sie gelten nicht für Luftfahr- zeugeLuftfahrzeuge.

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Samples: www.donauversicherung.at