Eingriffe des Auftraggebers. Wenn der Auftraggeber eigenmächtig in nicht vereinbarter Weise in die Leistungen von KOMDAT eingreift und Änderungen vornimmt, haftet er für den dadurch entstehenden Mehraufwand von KOMDAT, z.B. zur Nachprüfung, Dokumentation, Mängelfeststellung, Mängelzuordnung, Mängelbehebung.
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Eingriffe des Auftraggebers. Wenn der Auftraggeber eigenmächtig in nicht vereinbarter Weise in die Leistungen von KOMDAT scm eingreift und Änderungen vornimmt, haftet er für den dadurch entstehenden Mehraufwand von KOMDATscm, z.B. zur Nachprüfung, Dokumentation, Mängelfeststellung, Mängelzuordnung, Mängelbehebung.
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Eingriffe des Auftraggebers. Wenn der Auftraggeber eigenmächtig in nicht vereinbarter Weise in die Leistungen von KOMDAT ELEMENTS eingreift und Änderungen vornimmt, haftet er für den dadurch entstehenden Mehraufwand von KOMDATELEMENTS, z.B. zur Nachprüfung, Dokumentation, Mängelfeststellung, Mängelzuordnung, Mängelbehebung.
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