Einhaltung vereinbarter Termine. Fahrschule, Fahrlehrer und Fahrschüler haben dafür zu sorgen, dass vereinbarte Fahrstunden pünktlich beginnen. Fahrstunden beginnen und enden grundsätzlich an der Fahrschule. Wird auf Wunsch des Fahrschülers davon abgewichen, wird die aufgewendete Fahrzeit zum Fahrstundensatz berechnet. Hat der Fahrlehrer den verspäteten Beginn einer Fahrstunde zu vertreten oder unterbricht er den praktischen Unterricht, so ist die ausgefallene Ausbildungszeit nachzuholen oder gutzuschreiben.
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Samples: Fahrschulvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Fahrschulen, General Terms and Conditions
Einhaltung vereinbarter Termine. FahrschuleFahrlehrer, Fahrlehrer Fahrschule und Fahrschüler haben dafür zu sorgen, dass vereinbarte Fahrstunden pünktlich beginnen. Fahrstunden beginnen und enden grundsätzlich an der Fahrschule. Wird auf Wunsch des Fahrschülers davon abgewichen, wird ist die Fahrschule berechtigt, die aufgewendete Fahrzeit zum Fahrstundensatz berechnetzu berechnen. Hat der Fahrlehrer den verspäteten Beginn einer Fahrstunde zu vertreten oder unterbricht er den praktischen Unterricht, so ist die ausgefallene Ausbildungszeit nachzuholen oder gutzuschreiben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Einhaltung vereinbarter Termine. Fahrschule, Fahrlehrer und Fahrschüler haben dafür zu sorgen, dass vereinbarte Fahrstunden pünktlich beginnen. Fahrstunden beginnen und enden grundsätzlich an der Fahrschule. Wird auf Wunsch des Fahrschülers davon abgewichen, wird die aufgewendete Fahrzeit zum Fahrstundensatz berechnet. Hat der Fahrlehrer den verspäteten Beginn einer Fahrstunde zu vertreten oder unterbricht er den praktischen Unterrichtunter- entgelts. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, so ist die ausgefallene Ausbildungszeit nachzuholen ein Schaden sei nicht oder gutzuschreibenin wesent- lich geringerer Höhe entstanden.
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Einhaltung vereinbarter Termine. Fahrschule, Fahrlehrer und Fahrschüler haben dafür zu sorgen, dass vereinbarte Fahrstunden pünktlich beginnen. Fahrstunden beginnen und enden grundsätzlich an der Fahrschule. Wird auf Wunsch des Fahrschülers davon abgewichen, wird die aufgewendete Fahrzeit zum Fahrstundensatz berechnet. Hat der Fahrlehrer den verspäteten Beginn einer Fahrstunde zu vertreten vertreten, oder unterbricht er den praktischen Unterricht, so ist die ausgefallene Ausbildungszeit nachzuholen oder gutzuschreiben.
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Samples: Ausbildungsvertrag
Einhaltung vereinbarter Termine. Fahrschule, Fahrlehrer und Fahrschüler haben dafür zu sorgen, dass vereinbarte Fahrstunden pünktlich beginnen. Fahrstunden beginnen und enden grundsätzlich grund- sätzlich an der Fahrschule. Wird auf Wunsch des Fahrschülers Fahr- schülers davon abgewichen, wird die aufgewendete Fahrzeit zum Fahrstundensatz berechnet. Hat der Fahrlehrer den verspäteten Beginn einer Fahrstunde Fahrstun- de zu vertreten oder unterbricht er den praktischen Unterricht, so ist die ausgefallene Ausbildungszeit nachzuholen oder gutzuschreiben.
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Samples: Fahrschulausbildung
Einhaltung vereinbarter Termine. Fahrschule, Fahrlehrer und Fahrschüler haben dafür zu sorgen, dass vereinbarte Fahrstunden pünktlich beginnen. Fahrstunden beginnen und enden grundsätzlich grund- sätzlich an der Fahrschule. Wird auf Wunsch des Fahrschülers davon abgewichen, wird die aufgewendete aufge- wendete Fahrzeit zum Fahrstundensatz berechnet. Hat der Fahrlehrer den verspäteten Beginn einer Fahrstunde zu vertreten oder unterbricht er den praktischen prak- tischen Unterricht, so ist die ausgefallene Ausbildungszeit Ausbil- dungszeit nachzuholen oder gutzuschreiben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Einhaltung vereinbarter Termine. Fahrschule, Fahrlehrer und Fahrlehrerund Fahrschüler haben dafür zu sorgen, dass vereinbarte Fahrstunden pünktlich beginnen. Fahrstunden beginnen und enden grundsätzlich an der Fahrschule. Wird auf Wunsch des Fahrschülers davon abgewichen, wird die aufgewendete Fahrzeit zum Fahrstundensatz berechnet. Hat der Fahrlehrer den verspäteten Beginn einer Fahrstunde zu vertreten oder unterbricht er den praktischen Unterricht, so ist die ausgefallene Ausbildungszeit nachzuholen oder gutzuschreiben.
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Einhaltung vereinbarter Termine. Fahrschule, Fahrlehrer und Fahrschüler haben dafür zu sorgen, dass vereinbarte Fahrstunden pünktlich beginnen. Fahrstunden beginnen und enden grundsätzlich an der Fahrschule. Wird auf Wunsch des Fahrschülers davon abgewichen, wird die aufgewendete Fahrzeit zum Fahrstundensatz Fahrstun- densatz berechnet. Hat der Fahrlehrer den verspäteten Beginn einer Fahrstunde zu vertreten oder unterbricht er den praktischen Unterricht, so ist die ausgefallene Ausbildungszeit nachzuholen oder gutzuschreiben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Einhaltung vereinbarter Termine. Fahrschule, Fahrlehrer und Fahrschüler Fahr- xxxxxxx, haben dafür zu sorgen, dass vereinbarte Fahrstunden pünktlich beginnen. Fahrstunden beginnen und enden grundsätzlich an der Fahrschule. Wird auf Wunsch des Fahrschülers davon abgewichen, wird die aufgewendete Fahrzeit zum Fahrstundensatz berechnet. Hat der Fahrlehrer den verspäteten Beginn einer Fahrstunde zu vertreten oder unterbricht er den praktischen Unterricht, so ist die ausgefallene Ausbildungszeit nachzuholen oder gutzuschreiben.
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Samples: Ausbildungsvertrag
Einhaltung vereinbarter Termine. Fahrschule, Fahrlehrer und Fahrschüler haben dafür zu sorgen, dass vereinbarte Fahrstunden pünktlich beginnen. Fahrstunden beginnen und enden grundsätzlich an der Fahrschule. Wird auf Wunsch des Fahrschülers davon abgewichen, wird die aufgewendete Fahrzeit zum Fahrstundensatz berechnetberechnet oder von der Fahrstundendauer abgezogen. Hat der Fahrlehrer den verspäteten Beginn einer Fahrstunde zu vertreten verantworten oder unterbricht er den praktischen Unterricht, so ist die ausgefallene Ausbildungszeit nachzuholen oder gutzuschreiben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Einhaltung vereinbarter Termine. Fahrschule, Fahrlehrer und Fahrschüler Fahrschü- ler haben dafür zu sorgen, dass vereinbarte ver- einbarte Fahrstunden pünktlich beginnenbe- ginnen. Fahrstunden beginnen und enden grundsätzlich an der FahrschuleFahrschu- le. Wird auf Wunsch des Fahrschülers davon abgewichen, wird die aufgewendete aufge- wendete Fahrzeit zum Fahrstundensatz Fahrstunden- satz berechnet. Hat der Fahrlehrer den verspäteten Beginn einer Fahrstunde Fahr- stunde zu vertreten oder unterbricht er den praktischen Unterricht, so ist die ausgefallene Ausbildungszeit nachzuholen oder gutzuschreiben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Einhaltung vereinbarter Termine. Fahrschule, Fahrlehrer und Fahrschüler haben dafür zu sorgensor- gen, dass vereinbarte Fahrstunden pünktlich beginnen. Fahrstunden Fahr- stunden beginnen und enden grundsätzlich an der Fahrschule. Wird auf Wunsch des Fahrschülers davon abgewichenabge- wichen, wird die aufgewendete Fahrzeit zum Fahrstundensatz Fahrstunden- satz berechnet. Hat der Fahrlehrer den verspäteten Beginn einer Fahrstunde zu vertreten oder unterbricht er den praktischen prak- tischen Unterricht, so ist die ausgefallene Ausbildungszeit nachzuholen oder gutzuschreiben.
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Einhaltung vereinbarter Termine. Fahrschule, Fahrlehrer und Fahrschüler haben dafür zu sorgen, dass vereinbarte Fahrstunden pünktlich beginnen. Fahrstunden beginnen und enden grundsätzlich an der Fahrschule. Wird auf Wunsch des Fahrschülers davon abgewichen, wird die aufgewendete Fahrzeit zum Fahrstundensatz berechnet. Hat der Fahrlehrer den verspäteten Beginn einer Fahrstunde zu vertreten oder unterbricht unter- bricht er den praktischen Unterricht, so ist die ausgefallene Ausbildungszeit nachzuholen oder gutzuschreiben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Einhaltung vereinbarter Termine. Fahrschule, Fahrlehrer und Fahrschüler haben dafür zu sorgen, dass vereinbarte Fahrstunden pünktlich pünkt- lich beginnen. Fahrstunden beginnen und enden grundsätzlich an der Fahrschule. Wird auf Wunsch des Fahrschülers davon abgewichen, wird die aufgewendete Fahrzeit Anfahrzeit bzw. Rückfahrzeit zum Fahrstundensatz Fahr- stundenersatz berechnet. Hat der Fahrlehrer den verspäteten Beginn einer Fahrstunde zu vertreten oder unterbricht er den praktischen Unterricht, so ist die ausgefallene Ausbildungszeit nachzuholen oder gutzuschreiben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Einhaltung vereinbarter Termine. Fahrschule, Fahrlehrer und Fahrschüler haben dafür zu sorgen, dass vereinbarte Fahrstunden pünktlich beginnen. Fahrstunden beginnen und enden grundsätzlich an der Fahrschule. Wird auf Wunsch des Fahrschülers Fahrschü- lers davon abgewichen, wird die aufgewendete Fahrzeit zum Fahrstundensatz Fahrstun- densatz berechnet. Hat der Fahrlehrer den verspäteten Beginn einer Fahrstunde zu vertreten oder unterbricht unter-bricht er den praktischen Unterricht, so ist die ausgefallene Ausbildungszeit nachzuholen oder gutzuschreibengutzuschrei- ben.
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Samples: Ausbildungsvertrag