EINIGE BEMERKUNGEN Musterklauseln

EINIGE BEMERKUNGEN. ZUR DIREKTEN DEMOKRATIE IN DER SCHWEIZER RAUMPLANUNG AUS DEUTSCHER SICHT XXXX. XXXXXX XXXXXXXX Seit vielen Jahren bin ich hin und wieder beratend in der Schweiz tätig und habe deswegen einige Erfahrungen mit der Praxis der Raumplanung in der Schweiz auf verschie- denen Massstabsebenen. Im Folgenden werde ich versuchen, vor dem Hintergrund meiner deutschen Erfahrung einige Anmerkungen zu Stärken und Schwächen der Schweizer Raumplanung machen. Der wohl wesentlichste Unterschied besteht in den Formen demokratischer Entscheidungen: Während in Deutschland die repräsentative Demokratie nur sehr selten durch un- mittelbare Volksentscheide ergänzt und meist konfrontiert wird, gilt in der Schweiz in der Regel die direkte, unmittel- bare Demokratie für alle wesentlichen Entscheidungen. Entgegen meinen eigenen und nicht nur bei mir, sondern in Deutschland allgemein weitverbreiteten Vorurteilen, dass die direkte Demokratie zu schwerfällig sei für unsere schnell- lebige Zeit, zu aufwendig und zu langsam, habe ich inzwi- schen dieses Vorurteil revidiert: Ich sehe folgende Vorteile: • Die direkte Demokratie zwingt im Wettkampf der Vor- schläge und Ideen zu einer klaren, auch den einfachen Bürgern verständlichen Argumentation, und weil es gerade in der Raumplanung fast immer um klar abge- grenzte Sachentscheidungen geht, sind demagogische Argumente selten. Auch hingezogene Experten müssen sich diesem Zwang zu einfacher und klarer Argumenta- tion unterwerfen, wenn sie Einfluss gewinnen möchten. • Die Entscheidungsvorlagen enthalten zusammen mit den Sachvorschlägen immer auch die Finanzierungen: Wenn eine Sache per Mehrheit entschieden wird, dann ist zugleich auch über die Finanzierung mitentschieden. Das gibt den Entscheidungen Gewicht und Verlässlich- keit. • Wenn eine Entscheidungsvorlage in direkter Demo- kratie abgelehnt wird, kann sie jeder Zeit wiederholt werden. Das eröffnet Wege zu ihrer stufenweise Ver- besserung und zu vernünftigen Kompromissen. Die Eigenarten der direkten Demokratie haben zur Folge, dass die Entscheidungen, wenn einmal gefällt, auf ver- lässlicher Grundlage realisiert werden. Ohne es beweisen zu können, habe ich den Eindruck gewonnen, dass diese Art der Entscheidungsfindung insgesamt im Vergleich mit Deutschland zu keinen grösseren Verzögerungen führt und verlässlicher realisiert wird. Einen weiteren wichtigen, in unserer Zeit der Unbestimmt- heit und Unsicherheit an Nutzen gewinnenden Vorteil sehe ich darin, dass die Gebietskörperschaften gross...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.