Einigung über Änderungsverlangen. Der Auftraggeber hat innerhalb einer weiteren Frist von 10 Werktagen nach Eingang des Prüfungsergebnisses (siehe Ziffer 5.2) dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen, ob der Änderungsvorschlag aufrechterhalten wird; dann ist der Vertrag entsprechend fortzuschreiben.
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Einigung über Änderungsverlangen. Der Auftraggeber hat innerhalb einer weiteren Frist von 10 Werktagen nach Eingang des Prüfungsergebnisses (siehe Ziffer 5.2) dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen, ob der Änderungsvorschlag aufrechterhalten wird; dann ist der Vertrag Ver- trag entsprechend fortzuschreiben.
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Einigung über Änderungsverlangen. Der Auftraggeber hat innerhalb einer weiteren Frist von 10 Werktagen nach Eingang des Prüfungsergebnisses Prüfungser- gebnisses (siehe Ziffer 5.2) dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen, ob der Änderungsvorschlag aufrechterhalten wird; dann ist der Vertrag entsprechend ent- sprechend fortzuschreiben.
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Einigung über Änderungsverlangen. Der Auftraggeber hat innerhalb einer weiteren Frist von 10 Werktagen nach Eingang des Prüfungsergebnisses Prüfungsergeb- nisses (siehe Ziffer Xxxxxx 5.2) dem Auftragnehmer schriftlich schrift- lich mitzuteilen, ob der Änderungsvorschlag aufrechterhalten auf- rechterhalten wird; dann ist der Vertrag entsprechend entspre- chend fortzuschreiben.
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