Leistungsänderung Musterklauseln

Leistungsänderung. 6.1 Die Vertragsparteien können jederzeit Änderungen der Leis- tungen und ihre Folgen auf die Vergütung vereinbaren. Vor- behalten bleiben Regelungen in der Hardwareübersicht.
Leistungsänderung. 6.1 Der AN ist berechtigt, bei Auftragsausführung technische Änderun- gen an der Leistung vorzunehmen, insbesondere hinsichtlich der Ein- satztechnik, der Mitarbeiter und der organisatorischen Ausführung des Auftrags, soweit sie sich aus gesetzlichen Erfordernissen und/oder dem Fortschritt der technischen Entwicklung ergeben und/oder sich im Einzelfall im Interesse der Leistungsfähigkeit der Anlage als sachdienlich oder gar erforderlich erweisen und soweit durch diese Änderung keine Verschlechterung hinsichtlich Qualität und Brauchbarkeit zu dem üblichen Zweck eintritt sowie wenn die Eignung zu einem bestimmten Zweck vereinbart wurde.
Leistungsänderung. 5.1 SIX kann jederzeit schriftlich Änderungen der vereinbarten Leistungen beantragen. Wünscht SIX eine Änderung, teilt die Firma innert zehn Arbeitstagen schriftlich mit, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen sie auf die zu erbringenden Leistungen sowie auf Vergütung und Termine hat. SIX entschei- det innert gleicher Frist, ob die Änderung ausgeführt werden soll. Ohne gegenteilige Vereinbarung setzt die Firma während der Prüfung von Änderungsanträgen ihre Arbeiten planmässig fort.
Leistungsänderung. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von der KMS nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit diese Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Die geänderte Leistung tritt an die Stelle der ursprünglich geschuldeten Leistung. Treten Leistungsänderungen oder -abweichungen ein, die den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise erheblich ändern, ist der/die Teilnehmende berechtigt, unverzüglich nach Mitteilung über die Änderungen/Abweichungen durch die KMS ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten, sofern die Reise noch nicht angetreten wurde. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der/die Teilnehmende als auch die KMS den Vertrag kündigen. Der Reisepreis wird dann unverzüglich zurückge- zahlt. Für die bereits erbrachten und zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen kann die KMS jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. Etwaige Mehrkosten für die Rückbeförderung, soweit sie Vertragsbestandteil war, sind von dem/der Teilnehmenden und der KMS je zur Hälfte zu tragen. Zusätzlich zu den reinen Rückbeförderungskosten entstehende Mehrkosten fallen dem/der Teilnehmenden zur Last.
Leistungsänderung. Dieses Änderungsverfahren wird stets auf zum Festpreis vereinbarte Leistungen angewendet. Der Auftraggeber kann es auch auf mit Vergütung nach Aufwand vereinbarte Leistungen anwenden.
Leistungsänderung. 6.1 Die Vertragsparteien können jederzeit Änderungen der Leistungen und ihre Folgen auf die Vergütung vereinbaren. Vorbehalten bleiben Regelungen in der Hardwareübersicht.
Leistungsänderung. Über von AN für zweckmäßig oder notwendig gehaltene Änderungen des Umfangs oder In- halts der ihm übertragenen Leistungen wird der AN dem AG ein schriftliches Nachtragsan- gebot unterbreiten, das den Änderungsgrund sowie Angaben zu der vorgeschlagenen Leis- tung (Inhalt, Konditionen, Vergütung) enthält. Die Annahme des Nachtragsangebots durch den AG bedarf der Schriftform. Einzelheiten zum Verfahren bei Änderung des Leistungsin- halts und -umfangs sind nachfolgend aufgeführt.
Leistungsänderung. 5.1 Will der Kunde nach Vertragsabschluß seine Anforderungen bzw. die vereinbarten Detaillierungen und Spezifikationen ändern bzw. die vertraglichen Leistungen des Anbieters erweitern, so werden diese Kundenwünsche und neuen Anforderungen nur dann Vertragsinhalt, wenn sie schriftlich vereinbart bzw. fixiert werden. Soweit sich eine solche Änderung vom Umfang her und in zeitlicher Hinsicht auf die Leistung und Lieferung des Anbieters auswirkt, ist der Anbieter berechtigt, eine entsprechende Erhöhung der Vergütung nach Maßgabe seiner Preisliste sowie Stunden- und Tagessätze sowie eine entsprechende zeitliche Verschiebung des Liefertermins zu verlangen.
Leistungsänderung. 8.1 Anstelle von Ziffer 15 AEB gelten für Leistungsänderungen folgende Regelungen:
Leistungsänderung. Ergibt sich im Laufe der Durchführung des Projektes die Notwendigkeit von Leistungsän- derungen, sind diese auf Basis von schriftlichen Angeboten in Änderungs- bzw. Ergän- zungsverträgen zwischen den Parteien abzustimmen. Unter einer Leistungsänderung verstehen die Vertragspartner entweder Anforderungen außerhalb der vertragsgegen- ständlichen Leistungen oder Änderungen der vereinbarten vertragsgegenständlichen Leistungen. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer Leistungsänderungswünsche detailliert be- schrieben mitteilen. Der Auftragnehmer wird die Änderungswünsche des Auftraggebers unverzüglich auf ihre Umsetzbarkeit hin prüfen und spätestens binnen 5 Werktagen ab Zugang des Änderungswunsches den Auftraggeber schriftlich auf evtl. Auswirkungen der Änderung auf die vertragsgegenständlichen Leistungen hinweisen sowie eine Ände- rungsvereinbarung als Angebot vorlegen, sofern sich wegen der Umsetzung der Änderungen terminlich oder preislich relevante Änderungen ergeben. Sämtliche Dokumentationen und Unterlagen werden vom Auftragnehmer bei Ausführung der Änderung entsprechend nachgeführt. Der Auftragnehmer wird während eines Leis- tungsänderungsverfahrens die vertragsgegenständlichen Leistungen planmäßig weiter- führen, es sei denn, der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer schriftlich mit, dass die Arbeiten bis zur endgültigen Entscheidung über die Leistungsänderung eingestellt oder eingeschränkt werden sollen. Sind vor dem Durchlaufen des Leistungsänderungsverfahrens vertragsgegenständliche Leistungen zu erbringen oder Handlungen vorzunehmen, die nach Durchführung des Leistungsänderungsverfahrens für den Auftraggeber nicht mehr verwertbar wären, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf unverzüglich schriftlich hinzuweisen.