Einlieferung in die Abrechnungsstelle, formale Anforderungen an Scheckbilder Musterklauseln

Einlieferung in die Abrechnungsstelle, formale Anforderungen an Scheckbilder. (1) Die Einlieferung von Schecks, die im Rahmen des imagegestützten Scheckeinzugsver- fahrens eingezogen werden sollen, erfolgt durch Übermittlung der Scheckbilder in das ExtraNet der Bank und Einreichung der zugehörigen Verrechnungsdatensätze gemäß Num- mer 3. Die Teilnahme am ExtraNet muss bei der Bank gesondert beantragt werden. Hierfür finden die Vorgaben der „Verfahrensbeschreibung über den Austausch von Dateien des imagegestützten Scheckeinzugs (ISE) über das ExtraNet (Verfahrensbeschreibung ISE ExtraNet)“ Anwendung.