Einlieferung in die Abrechnungsstelle Musterklauseln

Einlieferung in die Abrechnungsstelle. (1) Die Einlieferung von Schecks, die im Rahmen des imagegestützten Scheckeinzugs- verfahrens eingezogen werden sollen, erfolgt durch Übermittlung der Scheckbilder in das ExtraNet der Bank und Einreichung der zugehörigen Verrechnungsdatensätze gemäß Num- mer 3. Die Teilnahme am ExtraNet muss bei der Bank gesondert beantragt werden.