Common use of Einlieferung in die Abrechnungsstelle Clause in Contracts

Einlieferung in die Abrechnungsstelle. (1) Die Einlieferung von Schecks, die im Rahmen des imagegestützten Scheckeinzugs- verfahrens eingezogen werden sollen, erfolgt durch Übermittlung der Scheckbilder in das ExtraNet der Bank und Einreichung der zugehörigen Verrechnungsdatensätze gemäß Num- mer 3. Die Teilnahme am ExtraNet muss bei der Bank gesondert beantragt werden.

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Einlieferung in die Abrechnungsstelle. (1) Die Einlieferung von Schecks, die im Rahmen des imagegestützten Scheckeinzugs- verfahrens eingezogen werden sollen, erfolgt durch Übermittlung der Scheckbilder in das ExtraNet der Bank und Einreichung der zugehörigen Verrechnungsdatensätze gemäß Num- mer 3Nummer 3 Absatz 1. Die Teilnahme am ExtraNet muss bei der Bank gesondert beantragt werden.

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Einlieferung in die Abrechnungsstelle. (1) Die Einlieferung von Schecks, die im Rahmen des imagegestützten Scheckeinzugs- verfahrens eingezogen werden sollen, erfolgt durch Übermittlung der Scheckbilder in das ExtraNet der Bank und Einreichung der zugehörigen Verrechnungsdatensätze gemäß Num- mer Nummer 3. Die Teilnahme am ExtraNet muss bei der Bank gesondert beantragt werden.

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