Einreichung der SEPABasislastschrift. (1) Das vom Zahler erteilte SEPA-Lastschriftmandat verbleibt beim Kunden als Zahlungsempfänger. Dieser übernimmt die Autorisierungsdaten und etwaige zu- sätzliche Angaben in den Datensatz zur Einziehung von SEPA-Basislastschriften. Der jeweilige Lastschriftbetrag und der Fälligkeitstag der Lastschriftzahlung werden vom Kunden angegeben. Wird die SEPA-Basislastschrift auf ein Kon- to des Zahlers außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums gezogen, ist im Datensatz zusätzlich die Anschrift des Zahlers anzugeben.
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