Einlösung von SEPA-Basislastschriften Musterklauseln

Einlösung von SEPA-Basislastschriften. SEPA-Basislastschriften sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung auf dem Konto des Kunden nicht spätestens am zweiten Bankarbeitstag nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht wird.
Einlösung von SEPA-Basislastschriften. SEPA-Basislastschriften sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung auf dem Konto des Kunden nicht spätestens am zweiten Bankgeschäftstag in Frankfurt am Main nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht wird.
Einlösung von SEPA-Basislastschriften. SEPA-Basislastschriften sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung auf dem Girokonto des Kunden nicht spätestens am zweiten Geschäftstag gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht wird. Über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungsbu- chung (siehe Nummer 2.4.1 Absatz 2) oder die Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basislastschrift (siehe Nummer 2.4.2) wird die ING den Kunden unverzüglich, spätestens bis zu der gemäß Nummer 2.4.4 ver- einbarten Frist unterrichten. Dies kann auch auf dem für Kontoinforma- tionen vereinbarten Weg geschehen. Dabei wird die ING soweit möglich die Gründe sowie die Möglichkeiten angeben, wie Fehler, die zur Nicht- ausführung, Rückgängigmachung oder Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können. Für die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten SEPA- Basislastschrift wegen fehlender Kontodeckung (siehe Nummer 2.4.1 Absatz 2 zweiter Spiegelstrich) berechnet die ING das im Preis- und Leis- tungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt.
Einlösung von SEPA-Basislastschriften. SEPA-Basislastschriften sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung auf dem Konto des Kunden nicht spätestens am zweiten Bankgeschäftstag in Frankfurt am Main nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht wird. Über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungsbuchung (siehe Ziffer 2.4.1 Absatz 2) oder die Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basislastschrift (siehe Ziffer 2.4.2) wird die Bank den Kunden unverzüglich, spätestens bis zu der gemäß Ziffer 2.4.4 vereinbarten Frist unterrichten. Dies kann auch auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg geschehen. Dabei wird die Bank, soweit möglich, die Gründe sowie die Möglichkeiten angeben, wie Fehler, die zur Nichtausführung, Rückgängigmachung oder Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können.
Einlösung von SEPA-Basislastschriften. SEPA-Basislastschriften sind eingelöst, wenn die Belastungs- buchung auf dem Konto des Kunden nicht spätestens am zweiten Bankarbeitstag nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht wird. 6 siehe Fußnote 4 7 z. B. US-Dollar 8 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Xxxxxxx, Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxx, Xxxxxx, Xxxxxxx, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern) und die Länder Island, Liechtenstein und Norwegen.