Common use of Einrichtungsgegenstände Clause in Contracts

Einrichtungsgegenstände. Der Nutzungsgegenstand und die Einrichtung sind pfleglich zu behandeln. Christliche Symbole dürfen nur nach Absprache mit der Kirchengemeinde (i. V. Hausverwalter/in) überdeckt oder entfernt werden. Feste Einrichtungsgegenstände und Installationen dürfen nicht verändert werden. Die Anbringung von Dekoration bedarf der Zustimmung. Sie muss in jedem Fall vollständig und ohne Klebespuren entfernbar sein. Kein Tesa auf Holztüren, Wände und Stein!

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Samples: Vereinbarung Über Die Nutzung Von Räumen Zwischen Der Kath, Vereinbarung Über Die Nutzung Von Räumen Zwischen Der Kath

Einrichtungsgegenstände. Der Nutzungsgegenstand und die Einrichtung sind pfleglich zu behandeln. Christliche Symbole dürfen nur nach Absprache mit der Kirchengemeinde (i. V. Hausverwalter/in) überdeckt oder entfernt werden. Feste Einrichtungsgegenstände und Installationen dürfen nicht verändert werden. Die Anbringung von Dekoration bedarf der Zustimmung. Sie muss in jedem Fall vollständig und ohne Klebespuren entfernbar sein. Kein Tesa auf Holztüren, Wände und Stein!.

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Samples: Vereinbarung Über Die Nutzung Von Räumen, formularsammlung.bistumlimburg.de