Einsatz LEO; Prüfung. a.) Legitimationsprüfung: Die Servicepartner sind zur Prüfungen der Berechtigung des Inha- bers des LEO berechtigt, aber nicht verpflichtet. Sie können sich hierzu amtliche Ausweise, den Zulassungsschein des Kraftfahrzeugs oder den Fahrzeugmietvertrag vorlegen lassen und Lieferungen und Leistungen ablehnen, falls der Verdacht besteht, dass das eingesetzte LEO unbefugt genutzt werden soll, verfallen oder gesperrt ist. b.) Belastungsbeleg und Belegprüfung: Wird an der Servicestelle ein Belastungsbeleg/Liefer- schein erstellt ist dieser, soweit technisch vorgesehen, vom Benutzer der LEO zu unterschrei- ben. Vor der Unterzeichnung hat der Benutzer des LEO zu prüfen, ob der Belastungsbeleg/ Lieferschein richtig ausgefüllt ist, insbesondere die Angaben über die bezogenen Lieferungen und Leistungen nach Art, Menge und/oder Preis zutreffend sind. Bei Belegunterzeichnung findet eine Unterschriftsprüfung durch die DKV Servicepartner nicht statt und ist nicht Ver- tragsgegenstand. c.) Beleglose Nutzung: Inanspruchnahme der Leistung ohne Kartenvorlage beim Servicepartner: Wird an automatisierten DKV Servicestellen aus technischen Gründen kein Belastungsbeleg/Lieferschein erstellt, erfolgt die Nutzung des LEO durch vorschriftsmäßige Benutzung des Terminals oder der sonst vorgesehenen technischen Einrichtungen. Soweit vorgesehen weist der Kunde oder sein Erfüllungsgehilfe seine Berechtigung durch Eingabe ei- ner persönlichen Identifikationsnummer (PIN-Code) nach. Bei dreifacher falscher PIN-Eingabe ist das LEO/die Karte aus Sicherheitsgründen vorübergehend deaktiviert. Der Kunde sollte sich in diesem Fall unverzüglich mit DKV in Verbindung setzen. Bei Bestellung einer Ware oder Inanspruchnahme einer Leistung unmittelbar beim DKV weist der Kunde durch Angabe des Kundennamens und der Kundennummer seine Berechtigung nach. d.) Nutzung der LEO im Vereinigten Königreich: Werden Lieferungen oder sonstige Leis- tungen vom Kunden im Vereinigten Königreich in Anspruch genommen, so ist der Kunde verpflichtet, der DKV Servicestelle das LEO vor der Inanspruchnahme dieser Lieferungen oder Leistungen zu zeigen. Der DKV behält sich das Recht vor, stichprobenweise Kontrollen bezüg- lich der Einhaltung dieser Bedingung durchzuführen. Der Kunde erkennt an, dass alle Liefe- rungen und Leistungen, die im Vereinigten Königreich von einer DKV Servicestelle ausgeführt werden, im Namen und für Rechnung des DKV getätigt werden.
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Samples: Kundenantrag, Kundenantrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Einsatz LEO; Prüfung. a.a) Legitimationsprüfung: Die Servicepartner der DSS sind zur Prüfungen Überprüfung der Berechtigung des Inha- bers Inhabers des LEO berechtigt, aber nicht verpflichtet. Sie können sich hierzu vom Benutzer des LEO amtliche Ausweise, den Zulassungsschein des Kraftfahrzeugs oder den Fahrzeugmietvertrag vorlegen lassen und Lieferungen und Leistungen ablehnen, falls der Verdacht besteht, dass das eingesetzte LEO unbefugt genutzt werden sollwird, verfallen oder gesperrt ist.
b.b) Belastungsbeleg und Belegprüfung: Wird an der Servicestelle im Akzeptanz- netz der DSS ein Belastungsbeleg/Liefer- schein erstellt Lieferschein erstellt, ist dieser, soweit technisch vorgesehen, vom Benutzer der des LEO zu unterschrei- benunterschreiben. Vor der Unterzeichnung hat der Benutzer des LEO zu prüfen, ob der Belastungsbeleg/ Belastungsbeleg/Lieferschein richtig ausgefüllt ausgestellt ist, insbesondere die Angaben über die bezogenen Lieferungen und Leistungen nach Art, Menge und/oder Preis zutreffend sind. Bei Belegunterzeichnung Belegunterzeich- nung findet eine Unterschriftsprüfung durch die DKV Servicepartner nicht statt und ist nicht Ver- tragsgegenstand.Vertragsgegenstand. DSS AGB DE 07.2020
c.c) Beleglose Nutzung: Inanspruchnahme der Leistung ohne Kartenvorlage beim Servicepartner: Wird an automatisierten DKV Servicestellen aus technischen Gründen kein Belastungsbeleg/Lieferschein erstellt, erfolgt die Nutzung Benutzung des LEO durch vorschriftsmäßige Benutzung des Terminals oder der sonst vorgesehenen technischen Einrichtungen. Soweit vorgesehen weist der Kunde oder sein Erfüllungsgehilfe seine Berechtigung durch Eingabe ei- ner persönlichen Identifikationsnummer DKV SUPPLY SOLUTIONS GmbH Xxxxx-Xxxxxxxx-Xxxxx 0 X X-00000 Xxxxxxxx I Tel. +00 (PIN0)0000 0000-Code) nach000 I Tel. Bei dreifacher falscher PIN+00 (0)0000 0000-Eingabe ist das LEO/die Karte aus Sicherheitsgründen vorübergehend deaktiviert000 I xxx.XXX-Xxxxxx-Xxxxxxxxx.xxx USt. Der Kunde sollte sich in diesem Fall unverzüglich mit DKV in Verbindung setzenID-Nr. Bei Bestellung einer Ware oder Inanspruchnahme einer Leistung unmittelbar beim DKV weist der Kunde durch Angabe des Kundennamens und der Kundennummer seine Berechtigung nach.
d.) Nutzung der LEO im Vereinigten KönigreichDE 329 045 268 I Sitz Ratingen I Amtsgericht Düsseldorf HRB 88704 Geschäftsführung: Werden Lieferungen oder sonstige Leis- tungen vom Kunden im Vereinigten Königreich in Anspruch genommen, so ist der Kunde verpflichtet, der DKV Servicestelle das LEO vor der Inanspruchnahme dieser Lieferungen oder Leistungen zu zeigen. Der DKV behält sich das Recht vor, stichprobenweise Kontrollen bezüg- lich der Einhaltung dieser Bedingung durchzuführen. Der Kunde erkennt an, dass alle Liefe- rungen und Leistungen, die im Vereinigten Königreich von einer DKV Servicestelle ausgeführt werden, im Namen und für Rechnung des DKV getätigt werden.Xxxxxx Xxxxxx I Xxxxxxxxx Xxxxx
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen