Legitimationsobjekte und Einsatzzweck Musterklauseln

Legitimationsobjekte und Einsatzzweck. DKV AGB DE/TR 08.2019 Zur Erfüllung des Vertragszwecks stellt DKV dem Kunden auf Basis der Angaben im Kundenantrag selbst oder gemeinsam über verbundene Partner eine oder mehrere Karten, DKV Mobile CARD Application(s) („App“) oder sonstige Geräte und Einrichtungen zur Erfassung der in Anspruch genommen Lieferungen oder Leistungen zur Verfügung, die in diesen AGB-DKV gemeinsam als Legitimations- objekt („LEO“) bezeichnet werden. a.) Von DKV herausgegebene und/oder vertriebene Karten: Die von DKV aktuell oder zukünftig herausgegebenen und/oder vertriebenen Karten („CARDs“), wie z. B. DKV CARD und Co-Branded Cards, berechtigen den Kunden, in dem auf der CARD angegebenen Gültigkeitszeitraum und soweit angegeben für das ausgewiesene Kraftfahrzeug, bei den vertraglich dem DKV angeschlossenen Servicepartnern im In- und Ausland, in einigen Fällen auch unmittelbar beim DKV, ausschließlich zu gewerblichen und fahrzeugbezogenen Zwecken bargeldlos Waren zu erwerben oder Werk- und Dienstleistungen sowie sonstige Leistungen in Anspruch zu nehmen. 1. Genel Çalışma Koşullarının geçerliliği (GÇK-DKV) a.) Genel geçerlilik: Bu Genel Çalışma Koşulları (“DKV-GÇK”), güncel hali ile Xxxxxx-Xxxx-Xxxxx 0, 00000 Xxxxxxxx, Almanya adresinde yerleşik DKV EURO SERVICE GmbH + Xx.XX, (“DKV”) ve DKV müşterisi (“Müşteri”) arasındaki sözleşmenin tümü için geçerlidir. DKV-GÇK, sözleşme mahsubunun tamamlanması sonrasında iş ilişkisi tamamlanana dek geçerli olmaya devam edecektir. DKV açık şekilde itiraz etmeksizin sözleşmeyi yerine getirmeye devam etse de müşterinin aksi yöndeki veya bundan farklı olan koşulları bağlayıcı değildir. Mevcut metin, Genel Çalışma Koşullarıyla ilgili önceki tüm metinlerin yerine geçerli olacaktır. b.) Diğer özel koşulların geçerliliği: Özel teslimatlar ve hizmetler ve/veya kimlik ispat edici nesneler (aşağıda “Özel hizmetler”) için DKV Özel Koşullar (aşağıda “Özel koşullar”) yayılabilir. Özel hizmetlere örnekler: Elektrikli ve gazlı ulaşım, geçiş ücreti ve araç hizmetleri ile dijital hizmetler ve Almanya Federal Cumhuriyeti geçerlilik alanı dışındaki teslimat ve hizmetleri kapsayan özel düzenlemeler gerektiren ülkelere yapılan hizmetler. Özel hizmetler için özel koşullar internet sayfamızda www.dkv-euroservice. com/bedingungen-und-richtlinien veya korumalı müşteri alanında DKV online hizmetler altındas (xxx.xxx-xxxxxxxxxxx.xxx/xxxxxx/xx/xxx/xxxxxxxxx/xx- dingungen-und-richtlinien) incelenebilir ve her biri güncel olarak geçerlidir. Özel koşullar, özel hizmetlerin...
Legitimationsobjekte und Einsatzzweck. Zur Erfüllung des Vertragszwecks stellt DKV dem Kunden selbst oder gemeinsam über ver- bundene Partner DKV Card / DKV Mobile Card Application (App) oder sonstige Einrichtungen zur Erfassung einer in Anspruch genommen Lieferung oder Leistungen zur Verfügung; die nachfolgend gemeinsam als Legitimationsobjekt (LEO) bezeichnet werden. a.) DKV Card/DKV Co-Branded Card: Die DKV Card/DKV Co-Branded Card berechtigt den Kunden und seine Erfüllungsgehilfen, in dem auf der Card angegebenen Gültigkeitszeitraum und soweit angegeben für das ausgewiesene Kraftfahrzeug, bei den vertraglich dem DKV angeschlossenen DKV Servicepartnern im In- und Ausland, in einigen Fällen auch unmittelbar beim DKV, ausschließlich zu gewerblichen und fahrzeugbezogenen Zwecken bargeldlos Wa- ren zu erwerben oder Werk- und Dienstleistungen sowie sonstige Leistungen in Anspruch zu nehmen. Der Bezug von Waren oder die Inanspruchnahme von Werk- und Dienstleistungen sowie sonstigen Leistungen kann bei DKV durch eine vom Kunden gewählte Berechtigungs- stufe (Restriktionscode = RC), die aus der Karte ersichtlich ist, beschränkt werden. Bei im Übrigen berechtigter Nutzung der DKV Card kann der Kunde eine spätere Rechnungsbean- standung nicht darauf stützen, dass der Einsatz der DKV Card zum Warenerwerb oder zur Inanspruchnahme von Leistungen nicht einem gewerblichen und fahrzeugbezogenen Zweck gedient habe. b.) DKV Mobile Card Application (App): Die DKV Mobile Card App gewährt dem Kunden die Nutzung einer DKV Card auf elektronischem Wege. Für die DKV Mobile Card App gel- ten die jeweils vom DKV vorgesehenen besonderen Nutzungs- und Lizenzbedingungen. Die Verwendung einer DKV Mobile Card App setzt auf der Seite des Kunden die Bereitstellung eines kompatiblen, frei von Schadsoftware (Viren/Trojaner etc.) und in jeder Hinsicht funkti- onstauglichen mobilen Endgeräts voraus. Weiterhin werden auf dem genutzten Endgerät ein vom DKV zugelassenes Betriebssystem sowie ein bestehender Mobilfunkvertrag mit Internet- zugang, durch den ggf. zusätzliche Kosten entstehen, vorausgesetzt. Über den „Download“ zur Installation einer DKV Mobile Card App hinaus stellt DKV weder Hardware (z. B. mobile Endgeräte) noch Software (z. B. Firmware/Betriebssystem) noch Mobilfunkleistungen zur Ver- fügung. Der DKV übernimmt keine Gewähr dafür, dass das mobile Endgerät des Kunden kompatibel mit den technischen Voraussetzungen zur Nutzung der DKV Mobile Card App ist oder bleibt. Weiterhin nimmt der DKV keine Gewähr dafür, dass Leis...
Legitimationsobjekte und Einsatzzweck. DKV AGB DE/RU 08.2019 Zur Erfüllung des Vertragszwecks stellt DKV dem Kunden auf Basis der Angaben im Kundenantrag selbst oder gemeinsam über verbundene Partner eine oder mehrere Karten, DKV Mobile CARD Application(s) („App“) oder sonstige Geräte und Einrichtungen zur Erfassung der in Anspruch genommen Lieferungen oder Leistungen zur Verfügung, die in diesen AGB-DKV gemeinsam als Legitimations- objekt („LEO“) bezeichnet werden. a.) Von DKV herausgegebene und/oder vertriebene Karten: Die von DKV aktuell oder zukünftig herausgegebenen und/oder vertriebenen Karten („CARDs“), wie z. B. DKV CARD und Co-Branded Cards, berechtigen den Kunden, in dem auf der CARD angegebenen Gültigkeitszeitraum und soweit angegeben für das ausgewiesene Kraftfahrzeug, bei den vertraglich dem DKV angeschlossenen Servicepartnern im In- und Ausland, in einigen Fällen auch unmittelbar beim DKV, ausschließlich zu 1. Действие Общих коммерческих условий («ОКУ DKV»)
Legitimationsobjekte und Einsatzzweck. DKV AGB DE/LT 08.2019 Zur Erfüllung des Vertragszwecks stellt DKV dem Kunden auf Basis der Angaben im Kundenantrag selbst oder gemeinsam über verbundene Partner eine oder mehrere Karten, DKV Mobile CARD Application(s) („App“) oder sonstige Geräte und Einrichtungen zur Erfassung der in Anspruch genommen Lieferungen oder Leistungen zur Verfügung, die in diesen AGB-DKV gemeinsam als Legitimations- objekt („LEO“) bezeichnet werden. a.) Von DKV herausgegebene und/oder vertriebene Karten: Die von DKV aktuell oder zukünftig herausgegebenen und/oder vertriebenen Karten („CARDs“), wie z. B. DKV CARD und Co-Branded Cards, berechtigen den Kunden, in dem auf der CARD angegebenen Gültigkeitszeitraum und soweit angegeben für das ausgewiesene 1. Standartinių sutarčių sąlygų (DKV SSS) taikymas a) Bendrasis taikymas: šios Standartinės sutarčių sąlygos (DKV SSS) su paskutiniais pakeitimais taikomos visiems sutartiniams santykiams tarp „DKV EURO SERVICE GmbH + Co. KG“, Xxxxxx-Xxxx-Xxxxx 0, 00000 Xxxxxxxx, Vokietija (toliau – DKV) ir DKV klientų (toliau – „Klientas“). Pasibaigus sutartiniams santykiams, šios DKV SSS galioja iki visiško komercinių santykių sureguliavimo. Kliento sąlygos, kurios prieštarauja šioms standartinėms sutarčių sąlygoms ar nuo jų skiriasi, nebus pripažjstamos net ir tuomet, jeigu DKV vykdo sutartj, kuri tokioms sąlygoms aiškiai neprieštarauja. Xx xxxxxxxxx xxxxxxxxxx vietoje visų ankstesniųjų standartinių sutarčių sąlygų redakcijų. b) Kitų specialių sąlygų taikymas: specialioms prekėms ir paslaugoms ir (arba) legitimuotiems objektams (toliau taip pat „specialios paslaugos“) DKV gali patvirtinti specialias sąlygas (toliau – „specialios sąlygos“). Pvz., specialios paslaugos gali būti: paslaugos elektra ir gamtinėmis dujomis varomoms transporto priemonėms, kelių rinkliavų apmokėjimo ir transporto priemonių aptarnavimo paslaugos, skaitmeninės paslaugos, jskaitant paslaugas, susijusias xx xxxxxx xx xxxxxxxx xxxxxxx xx xxxxxxx xxxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxx Respublikoje ribų, pvz., šalyse, kuriose galioja specialūs teisės aktais nustatyti reikalavimai. Informacija apie specialioms paslaugoms taikomas specialias sąlygas su nau- jausiais pakeitimais pateikta interneto svetainėje xxx.xxx-xxxxxxxxxxx.xxx/ bedingungen-und-richtlinien arba apsaugotoje internetinėje DKV klientų zonojes (xxx.xxx-xxxxxxxxxxx.xxx/xxxxxx/xx/xxx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxxxx-xxx-xxxxxxxxxxx). Vėliausiai nuo pasinaudojimo specialiomis sąlygomis momento specialios sąlygos tampa sudėtine sutartie...
Legitimationsobjekte und Einsatzzweck. DKV AGB DE/EN 08.2019 Zur Erfüllung des Vertragszwecks stellt DKV dem Kunden auf Basis der Angaben im Kundenantrag selbst oder gemeinsam über verbundene Partner eine oder mehrere Karten, DKV Mobile CARD Application(s) („App“) oder sonstige Geräte und Einrichtungen zur Erfassung der in Anspruch genommen Lieferungen oder Leistungen zur Verfügung, die in diesen AGB-DKV gemeinsam als Legitimations- objekt („LEO“) bezeichnet werden. a.) Von DKV herausgegebene und/oder vertriebene Karten: Die von DKV aktuell oder zukünftig herausgegebenen und/oder vertriebenen Karten („CARDs“), wie z. B. DKV CARD und Co-Branded Cards, berechtigen den Kunden, in dem auf der CARD angegebenen Gültigkeitszeitraum und soweit angegeben für das ausgewiesene Kraftfahrzeug, bei den vertraglich dem DKV angeschlossenen Servicepartnern im In- und Ausland, in einigen Fällen auch unmittelbar beim DKV, ausschließlich zu gewerblichen und fahrzeugbezogenen Zwecken bargeldlos Waren zu erwerben 1. Scope of the General Terms and Conditions (DKV-T&Cs) a.) General scope: These General Terms and Conditions (“DKV-T&Cs”) apply for the entire contractual relationship, between DKV EURO SERVICE GmbH + Co. KG, Xxxxxx-Xxxx-Xxxxx 0, 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxx (“DKV”) and the DKV customer (“customer”) in the respective prevailing version. Upon termination of the contractual relationship, these DKV-T&Cs shall continue to apply until the complete fulfilment of the business relationship. Conflicting or deviating terms from the customer are not binding even when DKV fulfils the contract without explicitly objecting to such terms. This version supersedes all earlier versions of the General Terms and Conditions. b.) Validity of other special terms: For special deliveries and products/services and/or legitimation objects (hereinafter also “special products/services”), DKV may specify special terms (hereinafter “special terms”). Special products/services may include e.g.: electrical and gas-powered transportation, toll and vehicle services, digital services, as well as those which serve the procurement of deliveries and products/services outside the scope of the Federal Republic of Germany, e.g. in countries with special regulatory requirements. Generally, special terms for special products/services can be viewed on the website xxx.xxx-xxxxxxxxxxx.xxx/xxxxxxxxxxx-xxx-xxxxxxxxxxx or in the protected customer area of the DKV Online Service (xxx.xxx-xxxxxxxxxxx.xxx/xxxxxx/xx/ web/customers/bedingungen-und-richtlinien), wher...

Related to Legitimationsobjekte und Einsatzzweck

  • Schutz des geistigen Eigentums 6.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer (Unternehmensberater) und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer (Unternehmensberater). Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten. 6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer (Unternehmensberater) zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

  • Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.

  • Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel 13.1 Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich. 13.2 Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.

  • Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung (in Millionen USD) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Zusammenfassende Informationen – Bilanz (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Welches sind die zentralen Risiken, die für die Emittentin spezifisch sind?

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Urlaub und Arbeitsbefreiung 26 Erholungsurlaub § 27 Zusatzurlaub § 28 Sonderurlaub § 29 Arbeitsbefreiung

  • Behandlung und Auflösung des Interessenkonflikts Der Rahmen des Einsatzes von Sektorprodukten wird durch die jeweiligen Interessen der Fonds und die Vereinbarkeit mit den Anlagezielen und der Anlagestrategie der Fonds sowie den geltenden Veranlagungsbestimmungen und Veranlagungsgrenzen vorgegeben. Im Rahmen des Investmentprozesses sind zusätzliche, an den Anlegerinteressen orientierte Kriterien formuliert, die erfüllt sein müssen, damit ein Investment in eine Raiffeisen-Emission in Betracht kommt. Rücknahmen: Anteilsinhaber eines Fonds wünschen in marktengen Phasen eine Rücknahme ihrer Fondsanteile. Die im Fonds beinhalteten Wertpapiere weisen einen unterschiedlichen Grad an Liquidität auf bzw. können teilweise lediglich mit Kursabschlägen veräußert werden.

  • Verarbeitung und Empfangsbestätigung von EDI-Nachrichten 3.1 Die Nachrichten werden so bald wie möglich nach dem Empfang verarbeitet, in jedem Fall jedoch innerhalb der in GPKE/ GeLi festgelegten Fristen. 3.2 Eine Empfangsbestätigung ist nach den Festlegungen der Bundesnetzagentur (GPKE und GeLi Gas) bzw. nach dem Lieferantenrahmenvertrag erforderlich.

  • Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten 4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Ziffer 1.1. der Anlage 1 der MaBiS zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist. 4.2 Sind die Daten spätestens bis zum Ende des 7. Monats nach dem Liefermonat korrigierbar, so erfolgt die Berücksichtigung im Rahmen der Korrektur- Bilanzkreisabrechnung. Ein finanzieller Ausgleich zwischen den Parteien findet nicht statt. 4.3 Nach Ende des 7. Monats nach dem Liefermonat erfolgt der Ausgleich für fehlerhafte VNB-Daten, deren Korrektur im Rahmen der Korrektur-Bilanzkreisabrechnung keine Berücksichtigung mehr finden konnte, in finanzieller Form. 4.3.1 Der VNB bildet hierzu unverzüglich eine Abweichungszeitreihe zwischen der in die Korrektur-Bilanzkreisabrechnung eingegangenen Zeitreihe (Zeitreihe mit Datenstatus „Abgerechnete Daten KBKA“) und der korrigierten Zeitreihe und übermittelt diese zur Prüfung an den BKV. Der BKV wird innerhalb von 15 Werktagen (WT) eine positive oder negative Rückmeldung auf die Abweichungszeitreihe geben. Über die Details der operativen Abwicklung werden sich die Vertragsparteien rechtzeitig vorher verständigen. 4.3.2 Basis für die Höhe des finanziellen Ausgleichs zwischen VNB und BKV ist der ¼-h- Ausgleichsenergiepreis des Bilanzkoordinators (BIKO) und der ¼-h-Energiewert dieser Abweichungszeitreihe. Der VNB sendet die Rechnungen bzw. Gutschriften innerhalb von 15 WT nach Erhalt der positiven Rückmeldung des BKV an den BKV. Rechnungen werden frühestens zwei Wochen nach Zugang fällig. Gutschriften sind abweichend vom vorstehenden Satz spätestens zwei Wochen nach dem Ausstellungsdatum der Gutschrift auszuzahlen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang des Geldbetrages auf dem Konto der Vertragspartei. 4.4 Die Geltendmachung eines weiteren Schadensersatzes bleibt unberührt.

  • Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe 6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. 6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.