Einschluss von Vermögensschäden. soweit im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen ausdrücklich mitversichert – 1.1 Mitversichert ist in Ergänzung zu Teil B Ziffer 1 die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden Dritter aus einem Schadensereignis, das durch Absturz oder Notlandung des versicherten Luftfahrzeugs eingetreten ist. Aus dem Versicherungsschein ergibt sich die Höchstersatzleistung je Schadensereignis und für alle Schadensereignisse einer Versi- cherungsperiode. 1.2 Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche 1.2.1 aus Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen; 1.2.2 aus vorsätzlichem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften oder aus sonstiger Pflichtverletzung; 1.2.3 wegen Abhandenkommens von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen.
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Samples: Luftfahrt Versicherungen, Luftfahrt Versicherungen, Luftfahrt Versicherungen
Einschluss von Vermögensschäden. soweit im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen ausdrücklich mitversichert –
1.1 Mitversichert ist in Ergänzung zu Teil B Ziffer 1 die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden Dritter aus einem Schadensereignis, das durch Absturz oder Notlandung des versicherten Luftfahrzeugs eingetreten ist. Aus dem Versicherungsschein ergibt sich die Höchstersatzleistung je Schadensereignis und für alle Schadensereignisse einer Versi- cherungsperiode.
1.2 Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche
1.2.1 aus Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
1.2.2 aus vorsätzlichem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften oder aus sonstiger Pflichtverletzung;
1.2.3 wegen Abhandenkommens von Xxxxxx, auch z. X. xxx XxxxB. von Geld, Wertpapieren und Wertsachen.
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