Common use of Einschränkung des Verwendungszwecks Clause in Contracts

Einschränkung des Verwendungszwecks. Der Darlehensnehmer darf die geduldete Überziehung nicht für den Erwerb oder die Erhaltung des Eigentumsrechts an Grundstücken (auch Wohnungseigentum), an bestehenden oder zu errichteten Gebäuden (auch Erwerb eines Fertighauses) oder für den Erwerb oder die Erhaltung von grundstücksgleichen Rechten (auch Erbbaurechte und selbstständiges Gebäudeeigentum) verwenden. Hierunter fällt auch die Verwendung des Darlehens zur Abwendung einer Zwangs- oder Teilungsversteigerung. Der Darlehensnehmer kann das Darlehen jedoch zur Renovierung oder zum Substanzerhalt einer Immobilie verwenden. Keine Besicherung durch ein Grundpfandrecht/ Reallast Sollte zugunsten der Bank ein Grundpfandrecht oder eine Reallast als Sicherheit bestellt sein oder noch bestellt werden oder im Zusammenhang mit der Bestellung dieses Grundpfandrechts oder dieser Reallast ein abstraktes Schuldversprechen übernommen worden sein oder noch übernommen werden (Grundpfandrecht, Reallast und abstraktes Schuldversprechen – insgesamt die Sicherheit), so dient die Sicherheit nicht der Sicherung von Ansprüchen der Bank aus diesem Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag. Diese Vereinbarung geht der für die Sicherheit geltenden Sicherungsabrede vor, wenn und soweit die Sicherungszweckabrede etwas Abweichendes bestimmt.

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Einschränkung des Verwendungszwecks. Der Darlehensnehmer darf die geduldete Überziehung das Darlehen nicht für den Erwerb oder die Erhaltung des Eigentumsrechts an Grundstücken (auch Wohnungseigentum), an bestehenden oder zu errichteten Gebäuden (auch Erwerb eines Fertighauses) oder für den Erwerb oder die Erhaltung von grundstücksgleichen Rechten (auch Erbbaurechte und selbstständiges Gebäudeeigentum) verwenden. Hierunter fällt auch die Verwendung des Darlehens zur Abwendung einer Zwangs- oder Teilungsversteigerung. Der Darlehensnehmer kann das Darlehen jedoch zur Renovierung oder zum Substanzerhalt einer Immobilie verwenden. Keine Besicherung durch ein Grundpfandrecht/ Reallast Sollte zugunsten der Bank ein Grundpfandrecht oder eine Reallast als Sicherheit bestellt sein oder noch bestellt werden oder im Zusammenhang mit der Bestellung dieses Grundpfandrechts oder dieser Reallast ein abstraktes Schuldversprechen übernommen worden sein oder noch übernommen werden (Grundpfandrecht, Reallast und abstraktes Schuldversprechen – insgesamt die Sicherheit), so dient die Sicherheit nicht der Sicherung von Ansprüchen der Bank aus diesem Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag. Diese Vereinbarung geht der für die Sicherheit geltenden Sicherungsabrede vor, wenn und soweit die Sicherungszweckabrede etwas Abweichendes bestimmt.

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Einschränkung des Verwendungszwecks. Der Darlehensnehmer darf die geduldete Überziehung das Darlehen nicht für den Erwerb oder die Erhaltung des Eigentumsrechts an Grundstücken (auch Wohnungseigentum), an bestehenden oder zu errichteten Gebäuden (auch Erwerb eines Fertighauses) oder für den Erwerb oder die Erhaltung von grundstücksgleichen Rechten (auch Erbbaurechte und selbstständiges Gebäudeeigentum) verwenden. Hierunter fällt auch die Verwendung des Darlehens zur Abwendung einer Zwangs- oder Teilungsversteigerung. Der Darlehensnehmer kann das Darlehen jedoch zur Renovierung oder zum Substanzerhalt einer Immobilie verwenden. Keine Besicherung durch ein Grundpfandrecht/ Reallast Sollte zugunsten der Bank ein Grundpfandrecht oder eine Reallast als Sicherheit bestellt sein oder noch bestellt werden oder im Zusammenhang mit der Bestellung dieses Grundpfandrechts oder dieser Reallast ein abstraktes Schuldversprechen übernommen worden sein oder noch übernommen werden (Grundpfandrecht, Reallast und abstraktes Schuldversprechen – insgesamt die Sicherheit), so dient die Sicherheit nicht der Sicherung von Ansprüchen der Bank aus diesem Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag. Diese Vereinbarung geht der für die Sicherheit geltenden Sicherungsabrede vor, wenn und soweit die Sicherungszweckabrede etwas Abweichendes bestimmt.

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Einschränkung des Verwendungszwecks. Der Darlehensnehmer darf die geduldete Überziehung nicht für den Erwerb oder die Erhaltung des Eigentumsrechts an Grundstücken (auch Wohnungseigentum), an bestehenden oder zu errichteten Gebäuden (auch Erwerb eines Fertighauses) oder für den Erwerb oder die Erhaltung von grundstücksgleichen Rechten (auch Erbbaurechte und selbstständiges Gebäudeeigentum) verwenden. Hierunter fällt auch die Verwendung des Darlehens zur Abwendung einer Zwangs- oder Teilungsversteigerung. Der Darlehensnehmer kann das Darlehen jedoch zur Renovierung oder zum Substanzerhalt einer Immobilie verwenden. Keine Besicherung durch ein Grundpfandrecht/ Reallast Sollte zugunsten der Bank ein Grundpfandrecht oder eine Reallast als Sicherheit bestellt sein oder noch bestellt werden oder im Zusammenhang mit der Bestellung dieses Grundpfandrechts oder dieser Reallast ein abstraktes Schuldversprechen übernommen worden sein oder noch übernommen werden (Grundpfandrecht, Reallast und abstraktes Schuldversprechen – insgesamt die Sicherheit), so dient die Sicherheit nicht der Sicherung von Ansprüchen der Bank aus diesem Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag. Diese Vereinbarung geht der für die Sicherheit geltenden Sicherungsabrede vor, wenn und soweit die Sicherungszweckabrede etwas Abweichendes bestimmt.

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