Common use of Einschränkungen bei Wertsachen Clause in Contracts

Einschränkungen bei Wertsachen. Für Wertsachen gemäß Abschnitt I. besteht Versicherungsschutz nur, solange sie bestimmungsgemäß getragen bzw. benutzt oder in persönlichem Gewahrsam und sicher verwahrt mitgeführt werden oder sich in einem ordnungsgemäß verschlossenen Raum eines Gebäudes oder eines Passagierschiffes befinden. Schmucksachen und Gegenstände aus Edelmetall sind in einem ordnungsgemäß verschlossenen Raum eines Gebäudes oder eines Passagierschiffes jedoch nur versichert, solange sie außerdem in einem verschlossenen Behältnis untergebracht sind, das erhöhte Sicherheit auch gegen die Wegnahme des Behältnisses selbst bietet.

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Samples: kiwiquest.de, www.jhdversicherungen.de, www.map-highschoolyear.com

Einschränkungen bei Wertsachen. Für Wertsachen gemäß Abschnitt I. I besteht Versicherungsschutz nur, solange sie bestimmungsgemäß getragen bzw. benutzt oder in persönlichem Gewahrsam und sicher verwahrt mitgeführt werden oder sich in einem ordnungsgemäß verschlossenen Raum eines Gebäudes oder eines Passagierschiffes befinden. Schmucksachen und Gegenstände aus Edelmetall sind in einem ordnungsgemäß verschlossenen Raum eines Gebäudes oder eines Passagierschiffes jedoch nur versichert, solange sie außerdem in einem verschlossenen Behältnis untergebracht sind, das erhöhte Sicherheit auch gegen die Wegnahme des Behältnisses selbst bietet.

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Samples: www.reisepolice24.de, www.reiseversicherung-vergleich.info

Einschränkungen bei Wertsachen. Für Wertsachen gemäß gemäss der Tarifbeschreibung, Abschnitt I. Reisegepäck, besteht Versicherungsschutz nur, solange sie bestimmungsgemäß getragen bzw. benutzt oder in persönlichem Gewahrsam und sicher verwahrt mitgeführt werden oder sich in einem ordnungsgemäß verschlossenen Raum eines Gebäudes oder eines Passagierschiffes befinden. Schmucksachen und Gegenstände aus Edelmetall sind in einem ordnungsgemäß verschlossenen Raum eines Gebäudes oder eines Passagierschiffes jedoch nur versichert, solange sie außerdem in einem verschlossenen Behältnis untergebracht sind, das erhöhte Sicherheit auch gegen die Wegnahme des Behältnisses selbst bietet.

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Samples: www.reisepolice.com

Einschränkungen bei Wertsachen. Für Wertsachen gemäß Abschnitt I. I besteht Versicherungsschutz nur, solange sie bestimmungsgemäß getragen bzw. benutzt oder in persönlichem persön- lichem Gewahrsam und sicher verwahrt mitgeführt werden oder sich in einem ordnungsgemäß verschlossenen Raum eines Gebäudes oder eines Passagierschiffes befinden. Schmucksachen und Gegenstände aus Edelmetall sind in einem ordnungsgemäß verschlossenen Raum eines Gebäudes oder eines Passagierschiffes jedoch nur versichert, solange sie außerdem in einem verschlossenen Behältnis untergebracht unterge- bracht sind, das erhöhte Sicherheit auch gegen die Wegnahme des Behältnisses selbst bietet.

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Samples: www.reiseversicherung-buchen.at

Einschränkungen bei Wertsachen. Für Wertsachen gemäß Abschnitt I. I besteht Versicherungsschutz Versicherungs- schutz nur, solange sie bestimmungsgemäß getragen bzw. benutzt oder in persönlichem Gewahrsam und sicher verwahrt ver- wahrt mitgeführt werden oder sich in einem ordnungsgemäß verschlossenen Raum eines Gebäudes oder eines Passagierschiffes Passagier- schiffes befinden. Schmucksachen und Gegenstände aus Edelmetall sind in einem ordnungsgemäß verschlossenen Raum eines Gebäudes oder eines Passagierschiffes jedoch nur versichert, solange sie außerdem in einem verschlossenen verschlosse- nen Behältnis untergebracht sind, das erhöhte Sicherheit auch gegen die Wegnahme des Behältnisses selbst bietet.

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Samples: www.reisepolice.com

Einschränkungen bei Wertsachen. Für Wertsachen gemäß der Tarifbeschreibung, Abschnitt I. Reisegepäck, besteht Versicherungsschutz nur, solange sie bestimmungsgemäß getragen bzw. benutzt oder in persönlichem Gewahrsam und sicher verwahrt mitgeführt werden oder sich in einem ordnungsgemäß verschlossenen Raum eines Gebäudes Ge­ bäudes oder eines Passagierschiffes befinden. Schmucksachen und Gegenstände Gegen­ stände aus Edelmetall sind in einem ordnungsgemäß verschlossenen Raum eines Gebäudes oder eines Passagierschiffes jedoch nur versichert, solange sie außerdem in einem verschlossenen Behältnis untergebracht sind, das erhöhte Sicherheit auch gegen die Wegnahme des Behältnisses selbst bietet.

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Samples: www.costakreuzfahrten.at

Einschränkungen bei Wertsachen. Für Wertsachen gemäß Abschnitt I. besteht Versicherungsschutz nur, solange sie bestimmungsgemäß getragen bzw. benutzt oder in persönlichem Gewahrsam und sicher verwahrt mitgeführt werden oder sich in einem ordnungsgemäß verschlossenen Raum eines Gebäudes oder eines Passagierschiffes befinden. Schmucksachen und Gegenstände aus Edelmetall sind in einem ordnungsgemäß verschlossenen Raum eines Gebäudes oder eines Passagierschiffes jedoch nur versichert, solange sie außerdem in einem verschlossenen Behältnis untergebracht unterge- bracht sind, das erhöhte Sicherheit auch gegen die Wegnahme des Behältnisses selbst bietet.

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Samples: www.dr-walter.com