Common use of Einschränkungen beim Camping Clause in Contracts

Einschränkungen beim Camping. Versicherungsschutz für Schäden am Reisegepäck während des Zeltens oder Campings durch strafbare Handlungen Dritter besteht nur auf offiziellen (von Behörden, Vereinen oder privaten Unternehmern eingerichteten) Campingplätzen. Lassen Sie Sachen unbeaufsichtigt (Definition in Ziffer 3.2) im Zelt zurück, so besteht Versicherungsschutz für Schäden durch strafbare Handlungen Dritter nur, wenn nachweislich der Schaden tagsüber zwischen 6.00 und 22.00 Uhr eingetreten und das Zelt geschlossen ist. Wertsachen sind im unbeaufsichtigten Zelt nicht versichert. Diese Gegenstände ersetzen wir nur, sofern die Voraussetzungen gemäß Ziffer 3.2 erfüllt oder sie der Campingplatzleitung zur Aufbewahrung übergeben worden sind oder sich in einem durch Verschluss ordnungsgemäß gesicherten Wohnwagen/Wohnmobil oder in einem fest umschlossenen und durch Verschluss gesicherten Kraftfahrzeug nicht einsehbar auf einem offiziellen Campingplatz befinden.

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Samples: kiwiquest.de, www.jhdversicherungen.de, www.map-highschoolyear.com

Einschränkungen beim Camping. Versicherungsschutz für Schäden am Reisegepäck während des Zeltens oder Campings durch strafbare Handlungen Dritter besteht nur auf offiziellen (von Behörden, Vereinen oder privaten Unternehmern eingerichteten) Campingplätzen. Lassen Sie Sachen unbeaufsichtigt (Definition in Ziffer 3.2) im Zelt zurück, so besteht Versicherungsschutz für Schäden durch strafbare Handlungen Dritter nur, wenn nachweislich der Schaden tagsüber zwischen 6.00 und 22.00 Uhr eingetreten und das Zelt geschlossen ist. Wertsachen sind im unbeaufsichtigten Zelt nicht versichert. Diese Gegenstände ersetzen wir nurwerden nur ersetzt, sofern die Voraussetzungen gemäß Ziffer 3.2 erfüllt oder sie der Campingplatzleitung zur Aufbewahrung übergeben worden sind oder sich in einem durch Verschluss ordnungsgemäß gesicherten Wohnwagen/Wohnmobil oder in einem fest umschlossenen und durch Verschluss gesicherten Kraftfahrzeug nicht einsehbar auf einem offiziellen Campingplatz befinden.

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Samples: www.reisepolice24.de, www.reiseversicherung-vergleich.info

Einschränkungen beim Camping. Versicherungsschutz für Schäden am Reisegepäck während des Zeltens oder Campings durch strafbare Handlungen Dritter Drit- ter besteht nur auf offiziellen (von Behörden, Vereinen oder privaten Unternehmern eingerichteten) Campingplätzen. Lassen Sie Sachen unbeaufsichtigt (Definition in Ziffer 3.2) im Zelt zurück, so besteht Versicherungsschutz für Schäden durch strafbare Handlungen Dritter nur, wenn nachweislich der Schaden tagsüber zwischen 6.00 und 22.00 Uhr eingetreten einge- treten und das Zelt geschlossen ist. Wertsachen sind im unbeaufsichtigten Zelt nicht versichert. Diese Gegenstände ersetzen wir nurwerden nur ersetzt, sofern die Voraussetzungen Voraus- setzungen gemäß Ziffer 3.2 erfüllt oder sie der Campingplatzleitung Camping- platzleitung zur Aufbewahrung übergeben worden sind oder sich in einem durch Verschluss ordnungsgemäß gesicherten Wohnwagen/Wohnmobil oder in einem fest umschlossenen und durch Verschluss gesicherten Kraftfahrzeug nicht einsehbar ein- sehbar auf einem offiziellen Campingplatz befinden.

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Samples: www.reisepolice.com

Einschränkungen beim Camping. Versicherungsschutz für Schäden am Reisegepäck während des Zeltens oder Campings durch strafbare Handlungen Dritter besteht nur auf offiziellen (von Behörden, Vereinen oder privaten Unternehmern eingerichteten) CampingplätzenCam­ pingplätzen. Lassen Sie Sachen unbeaufsichtigt (Definition in Ziffer 3.23.1) im Zelt zurück, so besteht Versicherungsschutz für Schäden durch strafbare Handlungen Dritter nurhaltung der jeweiligen Reklamationsfrist, wenn nachweislich der spätestens innerhalb von 7 Tagen, auffordern, den Schaden tagsüber zwischen 6.00 zu besichtigen und 22.00 Uhr eingetreten und das Zelt geschlossen ist. Wertsachen sind im unbeaufsichtigten Zelt nicht versichert. Diese Gegenstände ersetzen wir nur, sofern die Voraussetzungen gemäß Ziffer 3.2 erfüllt oder sie der Campingplatzleitung zur Aufbewahrung übergeben worden sind oder sich in einem durch Verschluss ordnungsgemäß gesicherten Wohnwagen/Wohnmobil oder in einem fest umschlossenen und durch Verschluss gesicherten Kraftfahrzeug nicht einsehbar auf einem offiziellen Campingplatz befindenzu bescheinigen.

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Samples: www.costakreuzfahrten.at

Einschränkungen beim Camping. Versicherungsschutz für Schäden am Reisegepäck während des Zeltens oder Campings durch strafbare Handlungen Dritter besteht nur auf offiziellen (von BehördenBe- hörden, Vereinen oder privaten Unternehmern eingerichteten) Campingplätzen. Lassen Sie Sachen unbeaufsichtigt (Definition in Ziffer 3.2) im Zelt zurück, so besteht Versicherungsschutz für Schäden durch strafbare Handlungen Dritter nur, wenn nachweislich der Schaden tagsüber zwischen 6.00 und 22.00 Uhr eingetreten und das Zelt geschlossen ist. Wertsachen sind im unbeaufsichtigten Zelt nicht versichert. Diese Gegenstände ersetzen wir nur, sofern die Voraussetzungen gemäß Ziffer 3.2 erfüllt oder sie der Campingplatzleitung zur Aufbewahrung übergeben worden sind oder sich in einem durch Verschluss ordnungsgemäß gesicherten Wohnwagen/Wohnwagen / Wohnmobil oder in einem fest umschlossenen und durch Verschluss gesicherten Kraftfahrzeug Kraftfahr- zeug nicht einsehbar auf einem offiziellen Campingplatz befinden.

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Samples: www.dr-walter.com

Einschränkungen beim Camping. Versicherungsschutz für Schäden am Reisegepäck während des Zeltens Zel- tens oder Campings durch strafbare Handlungen Dritter besteht nur auf offiziellen (von Behörden, Vereinen oder privaten Unternehmern eingerichteten) Campingplätzen. Lassen Sie Sachen unbeaufsichtigt (Definition in Ziffer 3.2) im Zelt zurück, so besteht Versicherungsschutz für Schäden durch strafbare Handlungen Dritter nur, wenn nachweislich der Schaden tagsüber zwischen 6.00 und 22.00 Uhr eingetreten und das Zelt geschlossen ist. Wertsachen sind im unbeaufsichtigten Zelt nicht versichert. Diese Gegenstände ersetzen wir nurwerden nur ersetzt, sofern die Voraussetzungen gemäß Ziffer 3.2 erfüllt oder sie der Campingplatzleitung zur Aufbewahrung übergeben worden sind oder sich in einem durch Verschluss ordnungsgemäß ordnungs- gemäß gesicherten Wohnwagen/Wohnmobil oder in einem fest umschlossenen um- schlossenen und durch Verschluss gesicherten Kraftfahrzeug nicht einsehbar auf einem offiziellen Campingplatz befinden.

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Samples: www.reiseversicherung-buchen.at

Einschränkungen beim Camping. Versicherungsschutz für Schäden am Reisegepäck während des Zeltens oder Campings durch strafbare Handlungen Dritter besteht nur auf offiziellen (von Behörden, Vereinen oder privaten Unternehmern eingerichteten) Campingplätzen. Lassen Sie Sachen unbeaufsichtigt (Definition in Ziffer 3.25.1) im Zelt zurück, so besteht Versicherungsschutz für Schäden durch strafbare Handlungen Dritter nur, wenn nachweislich der Schaden nachweislich tagsüber zwischen 6.00 und 22.00 Uhr eingetreten und das Zelt geschlossen ist. Wertsachen sind im unbeaufsichtigten Zelt nicht versichert. Diese Gegenstände ersetzen wir nur, sofern die Voraussetzungen gemäß Ziffer 3.2 5.1 erfüllt oder sie die Gegenstände der Campingplatzleitung zur Aufbewahrung übergeben worden sind oder sich in einem durch Verschluss ordnungsgemäß gesicherten Wohnwagen/Wohnmobil oder in einem fest umschlossenen und durch Verschluss gesicherten Kraftfahrzeug nicht einsehbar auf einem offiziellen Campingplatz befinden.

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Samples: document-tc.galaxy.tf