Einspruchsfrist Musterklauseln

Einspruchsfrist. Reklamationen sind innerhalb von 28 Kalendertagen nach Erhalt der Abrechnung geltend zu machen. Danach gilt der ausgewiesene Kontostand als akzeptiert.
Einspruchsfrist. Nach der Zertifizierungsmitteilung kann innerhalb von 6 Wochen schriftlich Einspruch erhoben werden. Dies ist auch auf der Homepage der ZertSozial GmbH unter www. xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxx/xxxxxxxxxxx möglich. Die Entscheidung über Zertifizierung, Rezertifizierung oder Aberkennung des Zertifikats trifft die Zertifizierungsstelle anhand der dokumentierten Ergebnisse der Qualifizierungsprüfung. Für die Zertifizierung der angestrebten Qualifikationen müssen die unter der Rubrik „Zulassung zur Teilnahme an der Qualifizierungsprüfung“ benannten Kriterien erfüllt sein. Des Weiteren muss erfolgen: o eine positive Bewertung der schriftlichen Prüfung: bei allen Qualifikationen o eine positive Bewertung der mündlichen Prüfung: bei IQA und QA o eine positive Bewertung der Auditdokumentation: bei IQA und QA. Das Zertifikat über den erworbenen „Qualitätsabschluss“ wird für eine Gültigkeitsdauer von 3 Jahren verliehen. Zur Rezertifizierung ist eine Neubewertung der Befähigung des Zertifikatsinhabers notwendig. Die Entscheidung über die Zertifikatserteilung wird dem Anwärter nach Begleichung der entsprechenden Gebühren schriftlich mitgeteilt. Eine Zertifikatserteilung führt zur Registrierung und namentlichen Veröffentlichung des Zertifikatsinhabers mit Benennung des erworbenen „Qualitätsabschluss“. Wünscht der Anwärter keine Veröffentlichung, kann er dies am Qualifizierungsprüftag auf der Anwesenheitsliste ZP-F-26 vermerken.
Einspruchsfrist. Reklamationen sind innerhalb von 28 Tagen nach Erhalt der Abrechnung gel- tend zu machen. Danach gilt der ausgewiesene Kontostand als akzeptiert.
Einspruchsfrist. Gegen die Entscheidungen des Hauptzuchtwarts oder des Zuchtausschusses aufgrund dieser Zuchtordnung kann innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Gesamtvorstand angerufen werden. Dessen Entscheidungen sind endgültig.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.