Eintragungsantrag unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages die Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Stelle zu beantragen. Bei Auszubildenden unter 18 Jahren ist eine Kopie oder Mehrfertigung der ärztlichen Bescheinigung über die Erstuntersuchung gemäß § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz beizufügen. Entsprechendes gilt bei späteren Änderungen des wesentlichen Vertragsinhaltes;
Eintragungsantrag unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages die Eintragung in das Verzeichnis der Berufs- ausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Handwerkskammer unter Beifügung einer Kopie der Vertragsnie- derschrift zu beantragen; Gleiches gilt bei späteren Änderungen wesentlicher Vertragsinhalte. Die Gebühr für die Eintragung des Berufsausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse trägt der Ausbildende.
Eintragungsantrag unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages eine Ausfertigung bzw. Durchschrift dem/der Auszubildenden und ggf. den gesetzlichen Vertretern auszuhändi- gen und die Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Stelle unter Beifügung der Vertragsniederschrift und notwendigen Unterlagen zu beantragen. Entsprechendes gilt bei späteren Änderungen und Ergänzungen des wesentlichen Vertragsinhaltes;
Eintragungsantrag unverzüglich nach Abschluss des Umschulungsvertrages die Eintragung in das Verzeichnis der Umschulungsverhältnisse bei der Handwerks- xxxxxx Frankfurt-Rhein-Main zu beantragen. Dem Eintragungsantrag ist eine Vertragsniederschrift beizufügen. Entsprechendes gilt bei späteren Änderungen des wesentlichen Vertragsinhaltes;
Eintragungsantrag unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages die Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der IHK zu beantragen. Eine Kopie der Vertragsniederschrift ist beizufügen. Bei Auszubildenden unter 18 Jahren ist ferner eine Kopie oder Mehrfertigung der ärztli- chen Bescheinigung über die Erstuntersuchung gemäß § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz beizufügen. Entsprechendes gilt bei späteren Änderungen des wesentlichen Vertragsinhaltes;
Eintragungsantrag unverzüglich nach Abschluss des Berufsbildungsvertrages die Eintragung in das Ver- zeichnis der BerufsUmschulungsverhältnisse bei der zuständigen Stelle unter Beifü- gung des Anmeldebogens und der Vertragsniederschriften zu beantragen sowie bei Jugendlichen die ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung gem. § 32 BBiG JArbSchG zur Einsicht vorzulegen; entsprechendes gilt bei späteren Änderungen des wesentlichen Vertragsinhaltes.
Eintragungsantrag unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrags, spätestens vor Beginn der Berufsausbildung, den wesent- lichen Inhalt des Vertrages schriftlich niederzulegen und die Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsver- hältnisse bei der zuständigen Stelle unter Beifügung der Vertragsniederschriften zu beantragen. Entsprechendes gilt bei späteren Änderungen des wesentlichen Vertragsinhaltes. Bei Lehrlingen unter 18 Jahren ist die ärztliche Bescheinigung (Original oder Kopie) über die Erstuntersuchung nach dem JArbSchG zur Einsicht vorzulegen.
Eintragungsantrag der s in das Verzeichnis der de den Ausbildenden eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf der Frist gehemmt.
Eintragungsantrag unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages - vor Beginn der Ausbildung - die Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Stelle unter Beifügung der Vertragsniederschriften zu beantragen. Entsprechendes gilt bei späteren Änderungen des wesentlichen Vertragsinhaltes;
Eintragungsantrag unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages die Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Stelle (Regierungspräsidium) unter Beifügung aller Vertragsniederschriften und den notwendigen Unterlagen zu beantragen. Entsprechendes gilt bei späteren wesentlichen Änderungen und Ergänzungen des Vertragsinhaltes;