Common use of Eintrittsgrenze je Schadensfall Clause in Contracts

Eintrittsgrenze je Schadensfall. ◼ je Gegenstand 0.000€ ◼ für jeglichen Schmuck, der nicht als Ware angesehen wird 00.000€ ◼ für Hausrat, der in Kellern oder Dachböden lagert, sofern ein Versicherter in einem Mehrfamilienhaus wohnt und diese Räume mit einem Sicherheitsschloss verschlossen sind 2.000€ ◼ für Hausrat, der in Garagen oder Nebengebäuden lagert, die keine direkte Verbindung zum Hauptgebäude haben, sofern diese Räume mit einem Sicherheitsschloss verschlossen sind 1.500€ ◼ für alle Wertsachen 1.000€ ◼ bei einem von einer Person, die befugt ist, sich in den Wohnräumen aufzuhalten, begangenen Diebstahl von Hausrat und Wertsachen 0.000€ ◼ bei Diebstahl von Hausrat und Wertsachen unter Anwendung oder Androhung von Gewalt gegen einen Versicherten an jeglichem Ort in Europa einschließlich durch Eindringen in ein am Verkehr teilnehmendes Fahrzeug, das von einem Versicherten gefahren wird 3.500€ ◼ beim Diebstahl von Hausrat und Wertsachen, den bzw. die ein Versicherter anlässlich eines vorübergehenden privaten oder beruflichen Aufenthalts in ein Gebäude an einen beliebigen Ort in Europa mitnimmt 0.000€ Je Schadensfall begrenzt die Gesellschaft ihre Entschädigung ohne Anwendung der Proportionalitätsregel.

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Samples: Berufsversicherungen, Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen