Eintrittskarten. Für im Rahmen der Reise vermittelte Eintrittskarten zu Veranstaltungen erbringt der Reiseveranstalter Fremdleistungen. Der Reiseveranstalter haftet daher nicht selbst für die Durchführung dieser Veranstaltungen. Es gelten besondere Rücktrittsbedingungen (x. Xxxxxx 5).
Eintrittskarten. 4.1 Der Mieter darf nicht mehr Eintrittskarten ausgeben als für die jeweiligen Veran- staltungen Sitz- und Stehplätze vorhanden sind. Die Zahl der vorhandenen Sitz- plätze sowie der zulässigen Stehplätze ist aus dem amtlichen Bestuhlungsplan zu entnehmen.
4.2 Die Eintrittskarten sind vom Mieter selbst zu beschaffen. Er bestimmt die Höhe der Eintrittspreise und verkauft und kontrolliert die Eintrittskarten.
Eintrittskarten. 4.1 Es dürfen nur so viele Eintrittskarten ausgegeben werden, wie Sitzplätze nach dem genehmigten Bestuhlungsplan vorhanden sind bzw. bei unbestuhlten Veranstaltungen bis zur von der HMC mindestens in Textform genehmigten Personenzahl.
4.2 Bei unbestuhlten Veranstaltungen hat der Veranstalter der HMC auf Verlangen den Nachweis über die tatsächlich hergestellte Anzahl der Eintrittskarten zu erbringen.
4.3 Bei Vereinbarung einer Beteiligung der HMC an den Einnahmen des Veranstalters aus dem Verkauf von Eintrittskarten ist der Veranstalter verpflichtet, die Mitteilung über die Bruttoeinnahmen in einer den Anforderungen der Finanzbehörde entsprechenden Abrechnungsform oder – soweit die HMC dies verlangt – in einer anderen Abrechnungsform der HMC bis spätestens drei Tage nach Veranstaltungsende unaufgefordert zuzusenden. Erfolgt die Übersendung aus Gründen, die der Veranstalter zu vertreten hat, nicht fristgemäß, wird der Veranstalter an die HMC für jeden Tag der Überschreitung der Frist eine angemessene, von der HMC mindestens in Textform festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht auch der Höhe nach auf ihre Angemessenheit zu überprüfende Vertragsstrafe entrichten. Im Falle eines Dauerverstoßes ist eine wiederholte Festsetzung zulässig. Sonstige Ansprüche und Rechte der HMC bleiben unberührt. Eine Vertragsstrafe ist jedoch auf einen korrespondierenen Schadenersatzanspruch anzurechnen.
4.4 Die Gestaltung der Eintrittskarten ist zwischen dem Veranstalter und der HMC abzustimmen.
Eintrittskarten. Auf jegliche Eintrittskarten sowie für Besichtigungstouren entfallen 100% Stornogebühren. S 2021 • DERTOUR FREIZEIT- UND FERIENPARKS
Eintrittskarten. Port Aventura und Alhambra* ab Buchungsdatum 100% des Reisepreises. (*inkl. Gruppen- und Privatführung) S 2021 • DERTOUR STÄDTEREISEN
Eintrittskarten. Der Park darf nur mit gültigen Eintrittskarten am gekennzeich- neten Eingang betreten werden. Inhaber von Jahres- karten haben sich durch das unaufgeforderte Vorzeigen ihrer Jahreskarte und eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises auszuweisen. Die Eintrittskarten sind während des Aufent- haltes im Tierpark mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Mit Verlassen des Parks verlieren Tageskarten ihre Gültigkeit. Die Jahreskarten berechtigen die auf ihr ausgewiesenen Personen ab dem Tag des Kaufes für die Dauer eines Jahres während der allgemeinen Öffnungszeiten zum Eintritt in den Tierpark Nordhorn. Sie sind nicht übertragbar.Der Erwerb der Jahreskarte begründet keinen Anspruch auf die tägliche Öffnung des Zoos während der Laufzeit der Karte. Personen, die ihre Jahreskarte oder andere nicht übertragbare Eintrittskarten widerrechtlich an Dritte weitergeben der ver- suchen, den Eintritt zu manipulieren, verlieren die Eintritts- berechtigung für die Laufzeit der Karte. Im Interesse der ehr- lichen Gäste wird die Tierpark Nordhorn gGmbH Jahreskarten, die missbräuchlich benutzt wurden, einziehen, ihre Inhaber künftig vom Bezug einer Jahreskarte ausschließen und Strafanzeige erstatten. Die Familienjahreskarte ist ein besonders vergünstigtes Angebot ausschließlich für folgenden Personenkreis: a.) Vater, Mutter, alle Kinder bis zum 16. Geburtstag
b.) Zwei Erwachsene und Kinder bis zum 16. Geburtstag, die mit diesen nicht nur vorübergehend in häuslicher Lebensgemeinschaft (gleiche Wohnung) leben. Die Tierpark Nordhorn gGmbH behält sich vor, den Verkauf der Familienjahreskarte vom Nachweis bzw. der Glaubhaft- machung dieser Voraussetzungen abhängig zu machen. Familienjahreskarten, die unberechtigt erworben wurden, verlieren ihre Gültigkeit und sind ersatzlos an die Tierpark Nordhorn gGmbH zurückzugeben. Die betroffenen Personen werden zukünftig vom Erwerb einer Familienjahreskarte aus- geschlossen, gegen sie wird Strafanzeige erstattet.
Eintrittskarten. (1) Die Beschaffung und der Verkauf von Eintrittskarten ist Sache des Mieters.
Eintrittskarten. Die Beschaffung der Eintrittskarten ist Sache des Mieters.
Eintrittskarten. Die Beschaffung der Eintrittskarten obliegt dem Nutzer. Er hat dafür zu sorgen, dass der Aufdruck auf den Eintrittskarten dem Bestuhlungsplan entspricht und dass auch die sonstigen aufgedruckten Eintrittsbedingungen eindeutig sind.
Eintrittskarten. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte erlangt der Erwerber/die Erwerberin bzw. der Personenkreis nach § 3 die Berechtigung zur Benutzung der Langener Bäder und ihrer Einrichtungen im Rahmen der Badeordnung und der von der Bäder- und Hallenmanagement Langen GmbH festgelegten Öffnungszeiten. Ein außerhalb dieser Zeiten liegendes Betreten der Bäder bzw. Benutzen der dazugehörenden Einrichtungen ist nicht statthaft.