Dauerkarten Musterklauseln
Dauerkarten. 3.1 Dauerkarte: Eine Saison-Dauerkarte und/oder einer Rückrundendauerkarte (gemeinsam Dauerkarte oder Dauerkarten berechtigen den Kunden grundsätzlich, diejenigen Veranstaltungen von Eintracht Braunschweig im Eintracht-Stadion zu besuchen, für die er ein Besuchsrecht erworben hat. Je nach erworbener Dauerkarte können mit ihr auch etwaige Vorrechte verbunden sein (z.B. Vorkaufsrechte in Bezug auf sonstige Tickets). Details sind der Leistungsbeschreibung bei Bestellung der Dauerkarte oder der Website von Eintracht Braunschweig unter ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇/ zu entnehmen. Eine Dauerkarte hat eine Laufzeit von jeweils einer Saison (01.07. eines Jahres bis 30.06. des Folgejahres). Abweichend davon haben sonstige Dauerkarten mit einer Laufzeit von weniger als einer (1) vollen Saison (01.07. bis 30.06. eines Jahres) die entsprechend angegebene Gültigkeitsdauer und umfassen diejenigen Spiele innerhalb des angegebenen Gültigkeitszeitraums. Jede Dauerkarte wird personalisiert ausgegeben. Zum Besuch von sonstigen Spielen, insbesondere Pokal- und Freundschafts- sowie Relegationsspielen, berechtigt die Dauerkarte nicht, es sei denn, Eintracht Braunschweig gibt abweichende Regelungen bekannt. Die Höhe des Ticketpreises, die Ermäßigungsberechtigung sowie die entsprechende Stichtagsangabe von Dauerkarten richten sich jeweils nach der für die betreffende Saison gültigen Preisliste von Eintracht Braunschweig abrufbar unter ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇/ Preisliste
3.2 Außerordentliche Kündigung: Jede Vertragspartei ist berechtigt, das durch den Erwerb einer Dauerkarte begründete Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich in Textform (E-Mail ausreichend) zu kündigen. Ein wichtiger Grund für Eintracht Braunschweig liegt gemäß § 314 Abs. 1 BGB insbesondere dann vor, wenn Eintracht Braunschweig nach Maßgabe der Ziffern 9.4, 10.8 und/oder 10.9 dazu berechtigt ist, eine der in den genannten Regelungen beschriebenen Rechtsfolgen auszusprechen sowie wenn der Kunde die Dauerkarte nachweislich wiederholt nicht nutzt, d.h. weniger als ein Drittel (1/3) der im Rahmen einer Saison bzw. Rückrunde stattfindenden Veranstaltungen besucht. Eintracht Braunschweig hat in diesem Zusammenhang das Recht, auch weitere vom Kündigungsgrund betroffene Dauerschuldverhältnisse außerordentlich zu kündigen (z.B. ein Kunde besitzt mehrere Dauerkarten).
Dauerkarten. 3.1 Dauerkarte: Dauerkarten berechtigen den Kunden grundsätzlich, diejenigen Veranstaltungen von Eintracht Braunschweig im Eintracht-Stadion zu besuchen, für die er ein Besuchsrecht erworben hat. Details sind der Leistungsbeschreibung bei Bestellung der Dauerkarte oder der Website von Eintracht Braunschweig unter ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇/ zu entnehmen. Eine abweichende Laufzeit kann gelten, wenn nach Maßgabe eines zuständigen Verbandes die entsprechende Saison an einem anderen Zeitpunkt beginnt bzw. endet. Jede Dauerkarte wird personalisiert ausgegeben. Die Höhe des Preises, die Ermäßigungsberechtigung sowie die entsprechenden Stichtagsangaben richten sich jeweils nach der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisliste von Eintracht Braunschweig abrufbar unter ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇ kauf/ Preisliste
3.2 Überbelegung im Sonderspielbetrieb: Im Zusammenhang mit dem Ticketerwerb für Veranstaltungen, die nach behördlicher und/oder verbandsseitiger Maßgabe zum Teil unter Ausschluss von Zuschauern stattfinden müssen, kann es, z.B. bei unvorhergesehener weiterer Reduzierung der zulässigen Zuschauerzahl oder bei einem erneuten Ansteigen der Infektionszahlen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, dazu kommen, dass der Kunde abweichend von Ziffer 3.1 nicht jede Veranstaltung, für die er gemäß seiner Dauerkarte ein Besuchsrecht erworben hat, tatsächlich auch besuchen kann. Der Kunde erkennt insoweit an, dass Eintracht Braunschweig, z.B. falls die Ticket- Buchungen die verbandsseitig und/oder behördlich zugelassene Zuschauerzahl (vorübergehend) überschreiten, berechtigt ist, die Vergabe des Besuchsrechts mittels eines transparenten, diskriminierungsfreien Verfahrens nach vorher festgelegten Vorgaben zu bestimmen bzw. einzelne gemäß einer Dauerkarte grundsätzlich erworbene Besuchsrechte im Einzelfall zu stornieren.
3.3 Soli-Kunden, die im Einzelfall aufgrund behördlicher und/oder verbandsseitiger Maßgabe kein Besuchsrecht für bestimmte Veranstaltungen erhalten, erkennen in diesem Zusammenhang an, nicht zum (Teil-) Rücktritt berechtigt zu sein, auch sonst keinen Anspruch auf Rückerstattung bzw. Zurückbehaltung zu haben und dennoch zur Entrichtung des vollen Preises verpflichtet sind; dies gilt auch im Fall von Spielen unter vollständigen Ausschluss von Zuschauern.
Dauerkarten. 3.3.1 Dauerkarten (z.B. 1- und Mehrtageskarten) berechtigen zum Eintritt in die auf dem Ticket vermerkten Museen und Ausstellungen zu den jeweiligen Öffnungszeiten innerhalb des ausgewiesenen Zeitraumes ab dem Tag der ersten Entwertung.
3.3.2 Dauerkarten können personalisiert werden und gelten dann nur in Verbindung mit zum Nachweis der Personenidentität geeigneten Ausweisdokumenten. Sie sind in diesem Fall nicht übertragbar. Die Personalisierung und wenn gefordert die Eintragung des Gültigkeitszeitraums müssen spätestens vor dem erstmaligen Eintritt erfolgen.
Dauerkarten. Mittels des Erwerbs einer Dauerkarte ist der Inhaber dazu berechtigt, alle kommenden Heimspiele von Fortuna Köln in der jeweiligen Spielzeit zu besichtigen. Die Höhe des Kaufpreises richtet sich jeweils nach der für die betreffende Saison gültigen Preisliste. Hierbei ist ebenfalls wie bei Tageskarten die Reduzierung auf eine ermäßigte Dauerkarte möglich. Der Erwerb einer Dauerkarte erfolgt nicht im Abonnement. Dem Erwerber wird dementsprechend keine neue Dauerkarte vor Beginn einer neuen Saison zugesendet. Dauerkarten können vor Beginn einer neuen Saison an den offiziellen Vorverkaufsstellen erworben werden.
