Einverständniserklärung von Karteninhabern. 4.1. Die Übermittlung von Daten an Sperrdateien, die Speicherung von Daten in Sperrdateien sowie die Übermittlung von Daten bei Überschreitung der erwähnten Grenzwerte setzen jedoch aus Datenschutzgründen das Einverständnis der Inhaber der Debitkarten voraus. Das VU ist deshalb verpflichtet, an den Terminals für elektronisches Lastschriftverfahren einen für den am Terminal stehenden Inhaber der Debitkarte deutlich sichtbaren und lesbaren Aushang anzubringen, aus dem hervorgeht, welche Daten wo und zu welchem Zweck gespeichert werden. 4.2. Zusätzlich ist das VU verpflichtet, sich das Einverständnis der Inhaber der Debitkarte mit deren Unterschrift auf dem Lastschriftbeleg bestätigen zu lassen.
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Einverständniserklärung von Karteninhabern. 4.1. Die Übermittlung von Daten an Sperrdateien, die Speicherung von Daten in Sperrdateien sowie die Übermittlung von Daten bei Überschreitung der erwähnten Grenzwerte setzen jedoch aus Datenschutzgründen das Einverständnis der Inhaber der Debitkarten voraus. Das VU ist deshalb verpflichtet, an den Terminals für elektronisches Lastschriftverfahren einen für den am Terminal stehenden Inhaber der Debitkarte deutlich sichtbaren und lesbaren Aushang anzubringen, aus dem hervorgeht, welche Daten wo und zu welchem Zweck gespeichert werden.
4.2. Zusätzlich ist das VU verpflichtet, sich das Einverständnis der Inhaber der Debitkarte mit deren Unterschrift auf dem Lastschriftbeleg bestätigen zu lassen.
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