girocard-Logos Musterklauseln

girocard-Logos. Im Kassenbereich ist als Akzeptanzzeichen ein „girocard“-Logo zu verwenden.
girocard-Logos. Im Kassenbereich ist als Akzeptanzzeichen ein „girocard“-Logo zu verwenden. Fassung Juni 2016
girocard-Logos. Im Kassenbereich ist als Akzeptanzzeichen ein „girocard“-Logo zu verwenden. Zusätzliche Informationen zum electronic cash Autorisierungsentgelt Die Ziffer 6 der Händlerbedingungen sieht als Prinzip vor, dass die Autorisierungspreise für electronic cash-Transaktionen zwischen den Banken und den Unternehmen ausgehandelt werden. Sie als Unternehmen / Händler müssten deshalb eigentlich mit allen Banken neue Autorisierungspreise verhandeln. Da dies aufgrund der vielen Banken und Unternehmen auf beiden Seiten unmöglich umzusetzen ist, dürfen sich sowohl Banken als auch Unternehmen jeweils durch sogenannte Konzentratoren vertreten lassen, die dann miteinander verhandeln. Die Ingenico Payment Services GmbH als Händlerkonzentrator hat für Sie auf diesem Wege bereits mit sämtlichen Banken neue Autorisierungspreise für Kartenzahlungen mittels electronic cash ausgehandelt. Daher können wir Ihnen den in dem Vertrag zur Teilnahme am Ingenico Payment Services POS-Service (nachfolgend „Vertrag“) aufgeführten Autorisierungspreis anbieten. Soweit Sie den Autorisierungspreis mit Unterzeichnung des Vertrages genehmigen, gilt er für eine Laufzeit von 2 Jahren als vereinbart und verlängert sich danach jeweils um weitere 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wurde. Wir können den neuen Preis allerdings nur solange aufrechterhalten, wie das sog. „Leistungsbestimmungsrecht“ von den Banken auf uns übertragen ist. Sollte dies nicht mehr der Fall sein, müssen wir uns für diesen Fall hiermit ein außerordentliches Kündigungsrecht einräumen.
girocard-Logos. Im Kassenbereich ist als Akzeptanzzeichen ein „girocard“-Logo zu verwenden. Terms and Conditions for Merchants Terms and conditions for participation in the girocard scheme of the German Banking Industry Committee 07.2020
girocard-Logos. Im Kassenbereich ist als Akzeptanzzeichen ein „girocard“-Logo zu verwenden. Händlerbedingungen girocard und Technischer Anhang Deutsche Kreditwirtschaft Oktober 2020
girocard-Logos. Im Kassenbereich ist als Akzeptanzzeichen ein „girocard“-Logo zu verwenden. Der Auftragnehmer hat folgende Maßnahmen ergriffen: - Sicherheitsschlösser mit Schlüsselregelung - verschlossene Türen bei Abwesenheit - Festlegung von Sicherheitsbereichen - Zutrittskontrollsystem (z.B. Ausweisleser, Magnetkarte, Chipkarte unter Beachtung von § 6c BDSG; Kontrollierte Schlüsselweitergabe - Protokollierung der Zu- und Abgänge - Zutrittsregelungen für betriebsfremde Personen - Empfang - Alarmanlage Der Auftragnehmer hat folgende Maßnahmen ergriffen: - Identifizierung und Authentifizierung einschließlich Verfahrensregelungen zur Kennwortvergabe (Mindestlänge, Sonderzeichen, regelmäßiger Wechsel des Kennwortes) - Begrenzung der Fehlversuche - Protokollierung - Systemverwaltungsbefugnisse(-protokollierung) - Dunkelschaltung des Bildschirms mit Passwortschutz - Firewall - Verschlüsselungsverfahren entsprechend dem Stand der Technik Der Auftragnehmer hat folgende Maßnahmen zur bedarfsorientierten Ausgestaltung des Berechtigungskonzepts und der Zugriffsrechte sowie deren Überwachung und Protokollierung ergriffen: - Berechtigungskonzept mit differenzierten Berechtigungen - Identifizierung und Authentifizierung - Verschlüsselungsverfahren entsprechend dem Stand der Technik - Aufbewahrung von Datenträgern in verschließbaren Schränken – Data Safes
girocard-Logos. Im Kassenbereich ist als Akzeptanzzeichen ein „giro- card“-Logo zu verwenden. Bedingungen der Concardis GmbH für den POS-Service
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girocard-Logos. Im Kassenbereich ist als Akzeptanzzeichen ein „girocard“-Logo zu verwenden. Die Ziffer 6 der Händlerbedingungen sieht als Prinzip vor, dass die Autorisierungspreise für electronic cash-Transaktionen zwischen den Banken und den Unternehmen ausgehandelt werden. Sie als Unternehmen / Händler müssten deshalb eigentlich mit allen Banken neue Autorisierungspreise verhandeln. Da dies aufgrund der vielen Banken und Unternehmen auf beiden Seiten unmöglich umzusetzen ist, dürfen sich sowohl Banken als auch Unternehmen jeweils durchsogenannte Konzentratoren vertreten lassen, die dann miteinander verhandeln. Die PAYONE GmbH als Händlerkonzentrator hat für Sie auf diesem Wege bereits mit sämtlichen Banken neue Autorisierungspreise für Kartenzahlungen mittels electronic cash ausgehandelt. Daher können wir Ihnen den in dem Vertrag zur Teilnahme am PAYONE POS-Service (nachfolgend „Vertrag“) aufgeführten Autorisierungspreis anbieten. Soweit Sie den Autorisierungspreis mit Unterzeichnung des Vertrages genehmigen, gilt er für eine Laufzeit von 2 Jahren als vereinbart und verlängert sich danach jeweils um weitere 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wurde. Wir können den neuen Preis allerdings nur solange aufrechterhalten, wie das sog. „Leistungsbestimmungsrecht“ von den Banken auf uns übertragen ist. Sollte dies nicht mehr der Fall sein, müssen wir uns für diesen Fall hiermit ein außerordentliches Kündigungsrecht einräumen. Um die Abrechnung der Autorisierungspreise für Sie und uns zu vereinfachen und um für Sie vergleichbare Konditionen zu erreichen, bieten wir Ihnen für die Karten sämtlicher Banken einen einheitlichen Autorisierungspreis an. Hierzu haben die Banken uns bereits das Recht eingeräumt, die mit diesen ausgehandelten Entgelte im Wege einer Mischkalkulation zusammenzuführen und den von Ihnen zu zahlenden Autorisierungspreis für die Banken einheitlich festzulegen. Dabei haben wir die uns von den Banken angebotenen Preise zunächst nach dem zu erwartenden Umsatz gewichtet. Dann haben wir unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken den Ihnen angebotenen Preis als eine Art Mittelwert einseitig festgelegt. Sofern wir hierbei als Folge unserer Kalkulation einen Überschuss erzielen, gestatten uns die Banken, diesen als Anteil für unsere Bemühungen einzubehalten. Eine etwaige Unterdeckung müssen wir den Banken hingegen ausgleichen.
girocard-Logos. Im Kassenbereich ist als Akzeptanzzeichen ein „girocard“-Logo zu verwenden. 15_2287_13.0_DE_de Stand 07/2019