Common use of Einwilligung zur Anfertigung und Verwertung von Ton- und Bildaufnahmen Clause in Contracts

Einwilligung zur Anfertigung und Verwertung von Ton- und Bildaufnahmen. Wir können die Veranstaltung filmen, live-streamen und fotografieren und hiervon Audio- und audiovisuelle Aufnahmen anfertigen. Dies kann jeweils das Publikum einschließen. Mit dem Betreten der Spielstätte willigt der Besucher unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Tonaufnahmen ein, die vom Veranstalter, dessen Beauftragten oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließende Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildtonträgern sowie der digitalen Verbreitung, bspw. über das Internet). Das bedeutet insbesondere, dass der Besucher dem Veranstalter und dessen dritten Vertragspartnern/Lizenznehmern das zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkte Recht einräumt, Bildnisse, Stimme, Handlungen und/oder Aussagen des Besuchers in jeglicher Form ohne gesonderte Zustimmung des Besuchers aufzuzeichnen und in Medien seiner Xxxx zu jeglichen kommerziellen und nicht-kommerziellen Zwecken zu vervielfältigen, zu senden, öffentlich zugänglich zu machen und/oder in sonstiger Form zu verbreiten. Machen wir von vorstehendem Recht zu Foto-, Ton- und Videoaufnahmen Gebrauch, werden Sie durch entsprechende Hinweise und Aushänge vor Ort auf derartige Aufnahmen nochmals hingewiesen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Einwilligung zur Anfertigung und Verwertung von Ton- und Bildaufnahmen. Wir können die Veranstaltung filmen, live-streamen und fotografieren und hiervon Audio- und audiovisuelle Aufnahmen anfertigen. Dies kann jeweils das Publikum einschließen. Mit dem Betreten der Spielstätte des Festivalgeländes, willigt der Besucher Xxxx unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild Bild- und/oder Tonaufnahmen einTonaufnahmen, die vom Veranstaltervon der Veranstalterin, dessen deren Beauftragten oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anderen anschließende Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildtonträgern sowie der digitalen Verbreitung, bspw. über das Internet), ein. Das bedeutet insbesondere, dass der Besucher dem Veranstalter Xxxx der Veranstalterin und dessen deren dritten VertragspartnernVertragspartnerinnen/Lizenznehmern Lizenznehmerinnen das zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkte Recht einräumt, Bildnisse, Stimme, Handlungen und/oder Aussagen des Besuchers Gastes in jeglicher Form ohne gesonderte Zustimmung des Besuchers Gastes aufzuzeichnen und in Medien seiner ihrer Xxxx zu jeglichen kommerziellen und nicht-kommerziellen Zwecken zu vervielfältigen, zu senden, öffentlich zugänglich zu machen und/oder in sonstiger Form zu verbreiten. Machen wir von vorstehendem Recht zu Foto-, Ton- und Videoaufnahmen Gebrauch, werden Sie durch entsprechende Hinweise und Aushänge vor Ort auf derartige Aufnahmen nochmals hingewiesen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Einwilligung zur Anfertigung und Verwertung von Ton- und Bildaufnahmen. Wir können Die KBB kann die Veranstaltung filmen, live-streamen livestreamen und fotografieren und hiervon Audio- und audiovisuelle Aufnahmen Aufnah- men anfertigen. Dies kann jeweils das Publikum einschließeneinschlie- ßen. Mit dem Betreten der Spielstätte willigt der Besucher unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Live-ÜbertragungenLiveübertra- gungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Tonaufnahmen ein, die vom Veranstalter, dessen Beauftragten oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließende anschlie- ßende Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildtonträgern Bildtonträ- gern sowie der digitalen Verbreitung, Verbreitung bspw. über das InternetInter- net). Das bedeutet insbesondere, dass der Besucher dem Veranstalter der KBB und dessen deren dritten Vertragspartnern/Lizenznehmern das zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkte Recht einräumtein- räumt, Bildnisse, Stimme, Handlungen und/oder Aussagen des Besuchers in jeglicher Form ohne gesonderte Zustimmung Zustim- mung des Besuchers aufzuzeichnen und in Medien seiner Xxxx zu jeglichen kommerziellen und nicht-kommerziellen Zwecken zu vervielfältigen, zu senden, öffentlich zugänglich zugäng- lich zu machen und/oder in sonstiger Form zu verbreiten. Machen wir Macht die KBB von vorstehendem Recht zu Foto-, Ton- und Videoaufnahmen Gebrauch, werden Sie durch entsprechende Hinweise und Aushänge wird auf derartige Aufnahmen in der Hausordnung nochmals hingewiesen. Diese liegt vor Ort auf derartige Aufnahmen nochmals hingewiesenund kann auf Wunsch eingesehen werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Einwilligung zur Anfertigung und Verwertung von Ton- und Bildaufnahmen. Wir können die Veranstaltung filmen, live-streamen und fotografieren und hiervon Audio- und audiovisuelle Aufnahmen anfertigen. Dies kann jeweils das Publikum einschließen. Mit dem Betreten der Spielstätte des Festivalgeländes, willigt der Besucher unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Tonaufnahmen ein, die vom Veranstalter, dessen Beauftragten oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließende Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildtonträgern sowie der digitalen Verbreitung, bspw. über das Internet)) ein. Das bedeutet insbesondere, dass der Besucher dem Veranstalter und dessen dritten Vertragspartnern/Lizenznehmern das zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkte Recht einräumt, Bildnisse, Stimme, Handlungen und/oder Aussagen des Besuchers in jeglicher Form ohne gesonderte Zustimmung des Besuchers aufzuzeichnen und in Medien seiner Xxxx zu jeglichen kommerziellen und nicht-kommerziellen Zwecken zu vervielfältigen, zu senden, öffentlich zugänglich zu machen und/oder in sonstiger Form zu verbreiten. Machen wir von vorstehendem Recht zu Foto-, Ton- und Videoaufnahmen Gebrauch, werden Sie durch entsprechende Hinweise und Aushänge vor Ort auf derartige Aufnahmen nochmals hingewiesen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen