Common use of Einwilligung zur Nutzung des Basisprospekts durch Finanzin- termediäre Clause in Contracts

Einwilligung zur Nutzung des Basisprospekts durch Finanzin- termediäre. Die Emittentin stimmt nach Maßgabe der nachfolgend aufge- führten Bedingungen der Verwendung des Basisprospekts für die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzie- rung der Schuldverschreibungen durch Finanzintermediäre zu. Die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Schuldverschreibungen durch Finanzintermediäre darf nur während der nachstehend angegebenen Angebotsfrist und in den nachstehend aufgeführten öffentlichen Angebots- staaten unter Verwendung eines gültigen Basisprospekts erfolgen: Bundesrepublik Deutschland und Großherzogtum Luxemburg. Für den Fall, dass ein Finanzintermediär ein Angebot macht, wird dieser die Anleger zum Zeitpunkt der Ange- botsvorlage über die Angebotsbedingungen unterrich- ten.

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Einwilligung zur Nutzung des Basisprospekts durch Finanzin- termediäre. Die Emittentin stimmt nach Maßgabe der nachfolgend aufge- führten Bedingungen der Verwendung des Basisprospekts für die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzie- rung der Schuldverschreibungen durch Finanzintermediäre zu. Die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Schuldverschreibungen durch Finanzintermediäre darf nur während der nachstehend angegebenen Angebotsfrist und in den nachstehend aufgeführten öffentlichen Angebots- staaten unter Verwendung eines gültigen Basisprospekts erfolgen: Bundesrepublik Deutschland und Großherzogtum LuxemburgLuxem- burg. Für den Fall, dass ein Finanzintermediär ein Angebot macht, wird dieser die Anleger zum Zeitpunkt der Ange- botsvorlage über die Angebotsbedingungen unterrich- ten.

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