Common use of Einzellizenz (Individuallizenz) Clause in Contracts

Einzellizenz (Individuallizenz). Wenn der Lizenznachweis die Lizenzart als „Einzellizenz“ oder „Individuallizenz“ bezeichnet, so ist es dem Lizenznehmer gestattet, eine einzelne primäre Kopie der in dem jeweiligen Lizenznachweis bestimmten Version der Lizenzierten Materialien auf einem (1) Computer auf Individualbasis zu Installieren und nur dem Personal des Lizenznehmers und ausschließlich für Interne Geschäftszwecke des Lizenznehmers das Aufrufen dieser primären Kopie der Lizenzierten Materialien zu gestatten. Der Lizenznehmer darf außerdem eine einzelne weitere Kopie dieser Lizenzierten Materialien auf einem (1) weiteren Computer auf Individualbasis Installieren, vorausgesetzt: (i) Diese weitere Kopie der Lizenzierten Materialien wird nur von der gleichen Person Aufgerufen wie die primäre Kopie; (ii) diese Person ist der Lizenznehmer selbst (falls der Lizenznehmer eine natürliche Person ist) oder ein Arbeitnehmer des Lizenznehmers; (iii) das Aufrufen der weiteren Kopie dient ausschließlich dem Zweck, außerhalb des üblichen Arbeitsortes dieser Person und ausschließlich für die Internen Geschäftszwecke des Lizenznehmers zu arbeiten und (iv) die primäre Kopie und die weiteren Kopien werden nicht zur selben Zeit Aufgerufen. Die Einzellizenz (Individuallizenz) gilt unbefristet, sofern nicht in diesem Vertrag etwas Anderes bestimmt ist.

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Samples: Lizenz Und Dienstleistungsvertrag, Lizenz Und Dienstleistungsvertrag, Lizenz Und Dienstleistungsvertrag