Einzeltickets Musterklauseln

Einzeltickets. Mit dem Kauf eines Tickets erwirbt der Käufer das Recht auf den Besuch des TATZEN-DERBY 2019 in der bezeichneten Kategorie, das in der angegebenen Zeit stattfindet.
Einzeltickets. Mit dem Kauf eines Einzeltickets erwirbt der Käufer das Recht auf den Besuch eines Spiels des BSC YOUNG BOYS in der bezeichneten Kategorie, das in der angegebenen Zeit stattfindet. Im Falle von Spiel- oder Vorstellungsabsagen, -ausfällen, -abbrüchen, und/oder Spielen unter teilweisen oder ganzem Ausschluss von Zuschauern, die nicht direkt durch SDS veranlasst werden, besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Teilersatz des Kaufpreises und kein Rückgabe- oder Umtauschrecht. Im Falle einer Spielverschiebung gilt Ziffer 2.9 nachfolgend.
Einzeltickets. Mit dem Kauf eines Einzeleintritts (Hallenbad, Spa, Gut Training, Kombieintritte) wird die Berechtigung für die einmalige Benutzung des Hallenbades oder Spa oder Gut Training bzw. in Kombination erworben. Der Einzeleintritt im Spa ist Zeitgebunden (3 Stunden) und kann entsprechend der Tarife verlängert werden.
Einzeltickets. Es besteht kein allgemeiner Anspruch auf Rücknahme eines Tickets bzw. Rückerstattung des Kaufpreises. Eine Rückerstattung im Ausnahmefall erfolgt durch Verlängerung der Gültigkeit der Leistung um ein Jahr. Sollte der Erwerber aus nicht vertretbaren Gründen an der fristgemäßen Geltendmachung des Rückerstattungsanspruchs gehindert sein - z.B. wegen Krankheit - ist er für das Vorliegen derjenigen Voraussetzungen nachweispflichtig, die das Nicht-Vertreten begründen müssen. - Bis zum 28. Tag vor Leistungsbeginn 10% der vereinbarten Vergütung - Vom 27. bis zum 15. Tag bis vor Leistungsbeginn 30% der vereinbarten Vergütung - Vom 14. Tag bis zum 7. Tag vor Leistungsbeginn 45% der vereinbarten Vergütung - Vom 6. Tag bis zum 2. Tag vor Leistungsbeginn 70% der vereinbarten Vergütung Tritt das Ereignis nach Beginn des ersten Tags vor Leistungsbeginn ein, wird die volle Vergütung geschuldet.
Einzeltickets. Bei der Buchung eines Einzeltickets über den Onlineshop, entsteht ein Vertrag zwischen dem*der Kun- din und dem querstadtein e.V. durch den Versand einer Bestätigungsemail durch querstadtein e.V. mit den gekauften Tickets als Anhang. Sofortüberweisung, Kreditkarte oder SEPA-Lastschriftverfahren. Kreditkartenzahlungen sowie Zahlungen per SEPA-Lastschrift werden von der Regiondo GmbH, Mühl- dorfstraße 8, 81671 München, Deutschland („Regiondo“) durchgeführt. Regiondo wird als durchfüh- rendes Unternehmen auf Ihrer Kreditkartenabrechnung bzw. auf Ihrem Kontoauszug erscheinen. Die Domain, auf der Sie Ihre Zahlung durchführen ist im Besitz von Regiondo. Bei Fragen zu Ihren Zahlun- gen sende Sie bitte eine Mail an xxxx@xxxxxxxxxxxx.xxx. Die Person, die die Buchung vornimmt, ist verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Informationspflich- ten gegenüber den mitgebuchten Teilnehmern für den querstadtein e.V. zu erfüllen. Die maximale Teilnehmerzahl einer offenen Tour beträgt im Regelfall 20 Personen. Aus Gründen des Infektionsschutzes, v. a. im Kontext der Ausbreitung von Covid-19, kann querstadtein e.V. die max. Teilnehmerzahl der offenen Touren auf weniger als 20 Personen pro Tour festsetzen. Dies richtet sich nach dem aktuellen Infektionsgeschehen sowie den behördlichen Vorgaben für Stadtführungen und Veranstaltungen im Freien.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.