Ticketing Musterklauseln

Ticketing. 10.1. Die Vermieterin übernimmt den Vertrieb der Tickets (gesonderte Berechnung laut separater Preisliste), es sei denn, der Mieter will den Vertrieb selbst durchführen. In diesem Fall stellt der Mieter sicher, dass mindestens 5% des für den Vorverkauf zur Verfügung stehenden Kartenkontingentes über die Vertriebswege der Vermieterin zur Verfügung steht. 10.2. Alle Eintrittskarten für die in der Elbphilharmonie stattfindenden Veranstaltungen sind gleichzeitig als Fahrkarten der Verkehrsunternehmen im Hamburger Verkehrsverbund (sogenanntes KombiTicket) anzubieten. Der Mieter ist daher verpflichtet, die hierfür notwendigen vertraglichen Vereinbarungen mit dem HVV zu treffen. 10.3. Der Zugang des Publikums zu den Konzertsälen erfolgt – mit Ausnahme der Kaistudios – ausschließlich über die Elbphilharmonie Plaza. Aufgrund der beschränkten Kapazität wird der Zugang zur Plaza kontrolliert und ist nur mittels Ticket möglich. Hierfür existiert ein Plaza-Ticketsystem. Um den Konzertbesuchern den Zugang zur Plaza zu ermöglichen, müssen die Konzerttickets mit dem Plaza-Zutrittskontrollsystem kompatibel sein. Sollte sich der Mieter dazu entschließen, den Vertrieb nicht über die Systeme der Vermieterin durchzuführen, verpflichtet er sich, ein Ticketsystem zu verwenden, das die Anforderungen der Schnittstelle des Plaza-Ticketsystems erfüllt, damit die Konzerttickets am Zugang als Berechtigung erkannt werden. 10.4. Da mit Ausnahme der Kaistudios alle Veranstaltungsräume für das Publikum nur über die Elbphilharmonie Plaza erreichbar sind, verpflichtet sich der Mieter für die Nutzung des Plaza- Zugangskontrollsystems den in der für den Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Preisliste angegebenen Betrag je ausgegebenem Konzertticket zu zahlen. 10.5. Um einen störungsfreien Ablauf zu gewährleisten, wird der Verkauf an den Abendkassen ausschließlich durch Mitarbeiter der Vermieterin durchgeführt, dies ist für den Mieter mit keinen Kosten verbunden. Der Mieter verpflichtet sich, für die Abendkasse einen dort anwesenden Verantwortlichen zu benennen. 10.6. Der Mieter stellt sicher, dass die für den Verkauf an der Abendkasse bestimmten Plätze bei Verkaufsbeginn (90 Minuten vor Veranstaltungsbeginn) in einem der zulässigen Ticketsysteme zum Verkauf durch das Kassenpersonal der Vermieterin zur Verfügung stehen. Gleiches gilt für die Ausgabe von bezahlten und reservierten Tickets.
Ticketing. Auf Wunsch des Mieters übernimmt die Vermieterin den Vertrieb der Tickets im Vorverkauf und an der Abendkasse (gesonderte Berechnung laut separater Preisliste). Wenn der Mieter den Vertrieb selbst durchführt, stellt der Mieter sicher, dass ein angemessenes Kontingent für den Vorverkauf über die Vertriebswege der Vermieterin zur Verfügung steht.
Ticketing. Please direct booking inquiries to us by phone or better by email using our booking request form. A definitive booking must always be made in writing by post or email. Method:
Ticketing. Die Bundesliga ist die zuschauerstärkste Fußball- Spielklasse des Kontinents. In der Saison 2004/2005 konnte bereits der vierte Kaufkarten-Rekord in Folge vermeldet werden. 10.765.974 Zuschauer strömten in der Saison 2004/2005 in die Stadien. Verglichen mit 2003/2004 (10.724.586) ist das zwar nur ein Zuwachs von 0,4 Prozent, im Vergleich zur Saison 2002/2003 (9.764.735) aber ein Anstieg um satte 10,25 Prozent. Interessant ist dabei auch der Blick auf die Kaufkarten pro Spiel: 35.183 zahlende Zu- schauer je Spiel markieren einen Wert, der in ganz Europa von keiner anderen Liga erreicht wird. Zum Vergleich: Zu den Spielen der englischen Premier League kommen nach einer Analyse der Wirtschafts- prüfer Deloitte & Touche im Schnitt lediglich 33.900 Zuschauer, zu denen der spanischen Primera Divi- sion 27.800. Trotz dieser imposanten Zahlen konnte die höchste deutsche Spielklasse auch in der abgelaufenen Saison neue Zuschauerrekorde aufstellen: So lockte die Vorrunde 5.708.999 zahlende Fans in die Stadien, was gegenüber der Vorjahreszahl (5.311.927) einer nochmaligen Steigerung um 7,5 Prozent entspricht. Damit rangiert die Bundesliga weiter vor den ande- ren europäischen Spitzenligen. Zuschauermagnet Nummer eins blieb Borussia Dortmund. Auch im Fernsehen ist die Bundesliga ein Zu- schauer-Magnet. In einer von der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH in Auftrag gegebenen Studie wurde nicht nur nach dem Interesse für einzelne Sportarten gefragt, sondern auch wie oft diese im TV verfolgt werden. Dabei führte Fußball als TV- Sportart Nummer 1 vor der Formel 1 und Winter- sport. Das Bemerkenswerte ist aber etwas anderes: Während 52 Prozent der Bevölkerung angaben, sich für Fußball zu interessieren, erklärten auch 50 Prozent, wöchentlich/regelmäßig oder zumindest mehrmals im Monat Spiele oder Spielausschnitte zu verfolgen. Damit gelingt es dem Fußball deutlich besser als anderen Sportarten, seine Anhänger zu mobilisieren. Ein Umstand, der sicherlich auch in dem weitflächigen Fußball-Angebot und den über Jahrzehnte gelernten Sendestrukturen be- gründet ist.
Ticketing. Der Flughafenunternehmer erbringt auf Anforderung der Luftverkehrsgesellschaft Ticketing- dienstleistungen. Die Luftverkehrsgesellschaft entrichtet für die in Anspruch genommenen Leistungen ein Entgelt. Die Höhe wird auf einzelvertraglicher Basis je nach Leistungsumfang festgesetzt.

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  • Roaming 1. Der Kunde ist berechtigt mit der Ladekarte die E-Ladesäulen der Roamingpartner von xxxxxxxx.xx zu nutzen. 2. Die Nutzung der E-Ladesäule der Roamingpartner erfolgt zu den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Roamingpartner. 3. Eine aktuelle Liste der Roamingpartner kann der Kunde unter xxxxxxxx.xx einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Roamingpartners besteht für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roamingpartner kann sich verändern. 4. Die SWU behält sich vor, die Roamingfunktion der Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 % der Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen.

  • EDI Als elektronischer Datenaustausch wird die elektronische Übertragung kommerzieller und administrativer Daten zwischen Computern nach einer vereinbarten Norm zur Strukturierung einer EDI-Nachricht bezeichnet.

  • Cloud-Service 1.1. SAP Analytics Cloud ist in den folgenden Editionen verfügbar: SAP Analytics Cloud für Planung, Professional Edition; SAP Analytics Cloud für Planung, Standard Edition; und SAP Analytics Cloud für Business Intelligence. Die in jeder dieser Editionen sowie für bestimmte Rechenzentrumsstandorte enthaltenen Funktionen sind in der Funktionsumfangsbeschreibung in der Dokumentation beschrieben. Jede Edition muss gesondert in einer Order Form vereinbart werden. Für die Zwecke dieser Ergänzenden Bedingungen bezeichnet Cloud Service die Editionen, die in einer Order Form festgelegt sind. 1.2. Der Auftraggeber kann für SAP Analytics Cloud Vereinbarungen über private und öffentliche Test-Tenants (jeweils ein „Test-Tenant“) treffen. Test-Tenants dürfen nur für nicht produktive Tests und nicht mit personenbezogenen Daten genutzt werden. 1.3. SAP Analytics Cloud, Embedded Edition wird dem Auftraggeber gemäß dem Cloud-Enterprise-Agreement- Modell bereitgestellt, das einer separaten Vereinbarung und Vergütung unterliegt, und ist ein In Frage kommender Cloud Service. Sofern nicht ausdrücklich angegeben, umfassen Verweise auf Cloud Services oder SAP Analytics Cloud in diesen Ergänzenden Bedingungen nicht SAP Analytics Cloud, Embedded Edition.

  • Marketing Die Hochschulen beteiligen sich weiterhin aktiv an hochschulübergreifenden Aktivitäten des Hoch- schulmarketings der Landesrektorenkonferenz (wirk lichweiterk ommen).

  • Brand Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.

  • Software Ist Gegenstand des Vertrages die Überlassung von Software, gilt folgendes: 11.1 Sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart ist, erhält der Kunde an den erworbenen Programmen ein einfaches Recht, die Software für eigene Zwecke zu nutzen. Der Kunde ist zur Weitergabe der vertragsgegenständlichen Software nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software für andere einzusetzen oder Dritten zur Datenverarbeitung zur Verfügung zu stellen, auch nicht durch Nutzung auf eigenen Rechnern des Kunden. 11.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen. 11.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu kopieren, Vervielfältigungsstücke zu verbreiten, die Software zu bearbeiten oder öffentlich zugänglich zu machen. Als Ausnahme zum Kopierverbot ist der Kunde berechtigt, eine Sicherungskopie zu fertigen. 11.4 Der Kunde führt schriftliche Aufzeichnungen über die von ihm erworbenen Lizenzen sowie deren Einsatz. Jede Änderung des Aufstellungsortes der Programme ist schriftlich festzuhalten. 11.5 Alle über vorstehende Rechtseinräumung hinausgehenden Rechte, seien es Urheberrechte, gewerbliche Schutze oder andere Rechte, stehen ausschließlich uns zu. 11.6 Enthält der dem Kunden überlassene Datenträger aus technischen Gründen Software, die von der dem Kunden gewährten Softwarelizenz nicht umfasst ist, darf diese Software nur aufgrund einer gesonderten Lizenz genutzt werden, die vom Kunden zu beschaffen ist. Die Software kann technische Mittel zur Verhinderung der Nutzung nicht lizenzierter Software aufweisen. 11.7 Der Kunde wird auf allen vollständigen und auf teilweisen Kopien der Software unsere Urheberrechtsvermerke und alle sonstigen Hinweise für gewerbliche Schutzrechte auf uns in der Weise anbringen bzw. belassen, wie sie in der Originalversion der Software festgelegt sind. 11.8 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellcodes. 11.9 Wir liefern die vertragsgegenständlichen Programme durch Übergabe des Programmdatenträgers. Wünscht der Kunde die Installation durch uns, ist dies eine Zusatzleistung, die durch Zusatzauftrag als Dienstleistung in Auftrag gegeben werden kann. Das gilt auch für die Einweisung in das Programm. Eine solche wird durch uns gegen gesonderten Auftrag und gesonderte Vergütung nach Aufwand entsprechend dem jeweils gültigen Stundensatz gemäß unseren jeweils gültigen Preislisten zuzüglich Reisekosten und Spesen erbracht. 11.10 ist Gegenstand unserer Leistung die Lieferung von fremder Software, ist der Kunde verpflichtet, sich über die Lizenzbestimmungen des Herstellers zu informieren und diese zu beachten. 11.11 Dokumentationen, insbesondere von Fremdanbietern, werden in der Weise ausgeliefert, wie sie vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden. Das kann auch eine Auslieferung in einer Fremdsprache bedeuten. Wir sind nicht verpflichtet, Dokumentationen über Programme von Fremdherstellern in die deutsche Sprache zu übersetzen.

  • Profilbildung (Scoring) Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Artikel 15 DSGVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berück- sichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als »logistische Regression« bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z. B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr verwendeter Anschriften), bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahr, Kreditnutzung, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z. B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Artikel 9 DSGVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVO, also z. B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Artikel 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entschei- dungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA- Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter xxx.xxxxxxx-xxxxxx.xx erhältlich. 1. Name und Kontaktdaten der ICD (verantwortliche Stelle) sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

  • Transport Bei größeren Einlieferungen organisieren wir für Sie zum schnellstmöglichen Termin einen günstigen und fachgerechten Kunsttransport.

  • Transportschäden Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.

  • Services Der Lizenzgeber gewährleistet, dass sämtliche erworbenen Services auf professionelle Weise und gemäß den allgemein anerkannten Branchenstandards erbracht werden. Diese Gewährleistung gilt für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen ab der Bereitstellung der Services. Bei jeglichem Verstoß gegen diese Gewährleistung ist der Lizenzgeber lediglich verpflichtet, entweder die Services so zu verändern, dass sie mit dieser Gewährleistung übereinstimmen, oder Ihnen den Betrag zu erstatten, den Sie für den Teil der Services an den Lizenzgeber bezahlt haben, der nicht mit dieser Gewährleistung übereinstimmt. Sie erklären sich damit einverstanden, entsprechende Maßnahmen zur Isolierung und Sicherung Ihres Systems vorzunehmen.