Elektrischer Strom Musterklauseln

Elektrischer Strom. Der an den örtlichen Baustellen sowie in Fällen der Fremdvermietung oder kostenlos bereitgestellten Räumen bzw. Gebäuden, Containern und Stützpunkten auf dem Werkgelände erforderliche elektrische Strom wird von SE AG gemäß den örtlich verfügbaren Anschlusswerten samt mess- und eichrechtskonformer Messung durch den Betrieb ohne Berechnung beige- stellt. Verbrauchte Strommengen sind unabhängig einer Rechnungsstel- lung in jedem Fall geeicht zu erfassen und durch den Betrieb an Technical Services & Energy – Energiemanagement und -abrechnung (TSE-EM-EMA) jeweils zum Monatsende zu übermitteln. Nur so kann eine korrekte stromsteuerliche sowie umlagen- und abgabensei- tige Abwicklung sichergestellt werden. Die beigestellten Energiemengen sind vom AN lediglich im Rahmen der von SE AG erteilten Aufträge zu verwenden. In den Werkbereichen Dortmund, Bochum „IT-Netz (ohne Nullleiter)“ und Siegen beträgt die Anschlussspannung AC 400/230 V. In den Werkberei- chen Beeckerwerth, Hamborn/Bruckhausen und Schwelgern beträgt die Anschlussspannung entweder AC 500 V oder AC 400/230 Volt. Hiervon abweichende Anschlussspannungen stehen nur nach Bestätigung der Be- triebs-Abteilungsleitung zur Verfügung. Evtl. erforderliche Transformatoren zur Anpassung der Anschlussspannung hat der AN beizustellen. Für die Einhal- tung der einschlägigen Sicherheitsbestimmungen ist der AN verantwortlich. Der Anschluss an das SE AG-Stromnetz und die Trassierung der Strom- leitungen sind mit der Betriebs-Abteilungsleitung abzustimmen. Die voraussichtlichen Verbrauchswerte sind vom AN anzugeben. Verlegung, Instandhaltung, Umlegung und Demontage der Verteilungsleitungen ab Übergabestelle gehören zum Leistungsumfang des AN. Die Beendigung der Nutzung hat der AN der Betriebs Abteilungsleitung rechtzeitig vor Demontage zu melden. Für Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen gilt die DGUV Information 203- 006 (alt BGI 608, Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD), ortsveränderliche Fehlerstromschutzeinrichtung (PRCD), usw.).

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.