Baustelleneinrichtung. Baustelleneinrichtungen werden vom Unternehmer erstellt. Die Einrichtungen werden unter Einhaltung der gelten- den Vorschriften betriebsbereit gehalten während der Arbeitsausführung.
Baustelleneinrichtung. Vor Beginn der Arbeiten ist mit der Bauleitung des AGs zu klären, ob und wo in welcher Form Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen vorgesehen werden können. Das Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen ist Nebenleistung des AN. Es besteht kein Anspruch auf Gestellung, auch nicht gegen Vergütung, durch den AG.
Baustelleneinrichtung. Soweit keine gesonderten Ansätze in der Leistungsbeschreibung enthalten sind, hat der AN sämtliche für die eigene Leistung erforderliche Baustelleneinrichtung in die Einheitspreise einzukalkulieren, die über die bauseits vorgesehene Herstellung und Unterhaltung von Baustraßen, Baubeleuchtung, der Verkehrswege und sanitärer Einrichtungen hinausgeht, insbesondere die Maßnahmen von Umwelt - und Gewässerschutz und die Entsorgung von sämtlichem Xxxxxx und Abwässern etc. Im Los Rohbau/ Gerüstbau (Hochbau) werden folgende Leistungen hergestellt: - Baustrom- und Bauwasseranschluss - Baustraße und Abdeckungen - Baumschutz - Bauzaun - Besprechungscontainer - Sicherheitsausstattung Erste Hilfe - Toilette - Stand- und Flächengerüst (Fassade) Die Aufstellung und Vorhaltung eines Lastenaufzuges/oder Kranes ist bauseitig nicht vorgesehen und muss bei Bedarf in die Baustelleneinrichtung, allgemein, bzw. die jeweiligen LV-Positionen einkalkuliert werden.
Baustelleneinrichtung. Sofern im Leistungsverzeichnis für die Einrichtung und das Räumen der Baustelleneinrichtung keine besonderen Leistungsansätze aufgeführt werden, sind die Kosten hierfür in die Einheitspreise einzurechnen. Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass über die in dem BE-Plan dargestellten BE-Flächen hinausgehende Flächen von dem Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt werden. Soweit der Auftragnehmer weitere BE-Flächen benötigt, hat er diese auf eigene Kosten anzumieten.
Baustelleneinrichtung. Die Baustelleneinrichtung ist, soweit sie nicht in der Leistungsbeschreibung beschrieben ist, gemäß VOB/C DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art nach Abschnitt 4.1 als Nebenleistung in die Einheits- preise einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet. Der AN legt nach Auftragserteilung der Bauleitung einen Baustelleneinrichtungsplan vor. Der AN haftet während der ganzen Bauzeit für die Sicherheit der Baustelle (Diebstahl, Beschädigung von Bauteilen usw.) im Rahmen seines Bauauftrages.
Baustelleneinrichtung. Für die Baustelleneinrichtung wird vom AG kein Platz zur Verfügung gestellt. Der AN hat die Flächen zur Baustelleneinrichtung selbst zu beschaffen und ihre Benutzung zu vereinbaren. Entstehende Kosten sind bei der Kalkulation preisbildend zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet. Für die sichere Lagerung von Kraft- und Betriebsstoffen hat der AN Sorge zu tragen. Grundsätzlich gilt, dass der Auftragnehmer die Flächen für die Baustelleneinrichtung (BE), der Lager- und Arbeitsplätze sowie für Unterkünfte, Zufahrtswege, Wasser-, Strom- und sonstige Anschlüsse, eigenverantwortlich auf seine Kosten beschafft, anlegt bzw. unterhält oder ihre Benutzung vereinbart (Bestandteil Einheitspreis BE). Dies gilt auch für den Einsatz von stromerzeugenden Aggregaten. Für alle zur Benutzung vorgesehenen Flächen oder Wege sind die erforderlichen Genehmigungen durch den Auftragnehmer einzuholen. Notwendige Kosten werden nicht gesondert vergütet. Diese Flächen sind so anzulegen, dass Arbeiten eines anderen Unternehmers nicht behindert werden. Eventuell zu schützende Bereiche (Leitungen, Hochwasserzone usw.) sind zu beachten. Die betroffenen Grundstückseigentümer sind rechtzeitig vor Baubeginn zu unterrichten, um entsprechende Vorkehrungen und Maßnahmen treffen zu können. Die genaue Abgrenzung der BE-Flächen hat im Einvernehmen mit dem Auftraggeber und der Gemeinde vor Beginn der Bauarbeiten zu erfolgen. Unbefestigte BE-Flächen sind vom Auftragnehmer mit wassergebundener Deckschicht zu befestigen und während der Bauzeit zu unterhalten. Die befestigten Flächen sind mit Abschluss der Baumaßnahme aufzubrechen, das Material ist zu beseitigen. Aufwendungen hierfür werden nicht gesondert vergütet. Sämtliche in Anspruch genommene Flächen, welche hochwassergefährdet sind, sind hochwassersicher und ohne Einschränkung des Abflussprofils anzulegen. Es erfolgt dafür keine gesonderte Vergütung. Alle Flächen außerhalb des Baufeldes sind im Ursprungszustand zu belassen. Dazu sind die Flächen vor dem Wiederandecken mit Oberboden rückstandsfrei zu räumen und tiefenzulockern. Nutzflächen sind im bewirtschaftungsfähigen Zustand zu übergeben.
Baustelleneinrichtung. 4.1 Aufenthalts- und Lagerräume werden vom Auftraggeber grundsätzlich nicht zur Verfügung gestellt. Die Benutzung von Kellerräumen für diese Zwecke ist nur ausnahmsweise und nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Bauleitung möglich.
Baustelleneinrichtung. 1.1.1 Baustelle einrichten u. räumen Einrichten und Räumen der Baustelle, Vorhalten der Baustelleneinrichtung für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen. Darin sind u. a. einzurechnen: - Der An- und Abtransport aller Maschinen, Werkzeuge, Geräte und Rüstungen, soweit sie nicht in den sonstigen Einheitspreisen enthalten sind. - Das Aufstellen, Instandhalten und späterer Abbau von Baubüros, Aufenthaltsräume für die Arbeiter, sanitäre Anlagen, Materiallagerschuppen etc. - Das Herstellen, Unterhalten und spätere Abklemmen bzw. Abmontieren von Versorgungsleitungen für Wasser und elektrische Energie für den Baustellenbedarf, sowie die Kostenübernahme für den Verbrauch bis zur Abnahme des Gewerkes. - Die ausreichende Absperrung, Beschilderung und Beleuchtung des Baufeldes. - Das Sauberhalten aller benutzter öffentlicher Verkehrswege. - Alle Nebenleistungen nach VOB Teil C. In die EP's sind sämtliche Kosten für Hebezeuge, Kräne, Schrägaufzüge, Gerüste, Unterstützungen, Leitern, Hubsteiger, usw., sofern sie zur Erbringung der vertraglichen Leistungen benötigt werden, mit einzurechnen. Die Kosten hierfür werden nicht gesondert vergütet! Der AN muss sich vor Abgabe des Angebotes die Baustelle ansehen und die Positionen des LV prüfen. Stellplätze für Container, sanitäre Anlagen etc. erfolgen nach Anweisung der Bauleitung. psch ....................
Baustelleneinrichtung. Die Baustelleneinrichtung und –räumung ist, sofern nicht ausdrücklich im Leistungsverzeichnis etwas anderes festgehalten wird, für einen einmaligen Einsatz ohne Umstellungen kalkuliert. Ein für die Baustelleneinrichtung ausreichender Platz ist vom AG zur Verfügung zu stellen.
Baustelleneinrichtung. Die Baustellenzufahrt erfolgt vom Dr.-Ulrich-Weg über die Zufahrt zum Parkplatz und über diesen zum Baufeld. Die Zufahrt dient gleichzeitig auch als Feuerwehrzufahrt und ist daher stets von Gerät und Material freizuhalten. Außerdem wird der Parkplatz auch während der Bauzeit genutzt. Befestigte öffentliche Zufahrten sind aus beiliegendem Lageplan ersichtlich. Die Bereitstellung verschließbarer Räume für die Dauer der Arbeiten ist nicht bauseitige Leistung und vom AN eigenverantwortlich mit der Bauleitung abzustimmen. Baucontainer als Tagesunterkünfte werden nicht gestellt und müssen vom AN für die gesamte Dauer der Leistung beigestellt und vorgehalten werden. Hierfür entstehenden etwaige Kosten sind in die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. Die Aufstellfläche ist zur Zeit nicht bekannt und wird zusammen mit dem Bauherrn sowie der Bauleitung nach Auftragserhalt festgelegt. Elektrische Heizgeräte dürfen nicht verwendet werden. Lager- und Arbeitsplätze stehen auf dem Baugelände nur begrenzt zur Verfügung. Hebewerkzeuge werden bauseits nicht zur Verfügung gestellt und sind daher in die Einheitspreise einzurechnen.