Common use of Elektronische Unterschriften der Teilnehmer Clause in Contracts

Elektronische Unterschriften der Teilnehmer. Für die Elektronischen Unterschriften (EU) der Teilnehmer sind die folgenden Unterschriftsklassen definiert: – Einzelunterschrift (Typ „E”) – Erstunterschrift (Typ „A“) – Zweitunterschrift (Typ „B“) – Transportunterschrift (Typ „T“) Als bankfachliche EU bezeichnet man EU vom Typ „E“, „A“ oder „B“. Bankfachliche EU dienen der Autorisierung von Aufträgen. Aufträge können mehrere bankfachliche EU benötigen, die von unterschiedlichen Nutzern (Kontoinhaber und deren Bevollmächtigte) geleistet werden müssen. Für jede unterstützte Auftragsart wird zwischen Bank und Kunde eine Mindestanzahl erforderlicher bankfachlicher EU vereinbart. EU vom Typ „T“, die als Transportunterschriften bezeichnet werden, werden nicht zur bankfachlichen Freigabe von Aufträgen verwendet, sondern lediglich zu deren Übertragung an die Banksysteme. „Technische Teilnehmer“ (siehe Nummer 2.2) können nur eine EU vom Typ „T“ zugewiesen be- kommen. Mit dem vom Kunden verwendeten Programm können verschiedene Nachrichten (zum Beispiel Aufträge für den Inlands- und Auslandszahlungs- verkehr, aber auch für Initialisierung, den Protokollabruf und die Abholung von Konto- und Umsatzinformationen etc.) erstellt werden. Die Bank teilt dem Kunden mit, welche Nachrichtenarten genutzt werden können und welcher EU-Typ hierfür anzuwenden ist.

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Samples: Datenfernübertragungsbedingungen, Datenfernübertragungsbedingungen

Elektronische Unterschriften der Teilnehmer. Für die Elektronischen Unterschriften (EU) der Teilnehmer sind die folgenden fol- genden Unterschriftsklassen definiert: – Einzelunterschrift (Typ „E”) – Erstunterschrift (Typ „A“) – Zweitunterschrift (Typ „B“) – Transportunterschrift (Typ „T“) Als bankfachliche EU bezeichnet man EU vom Typ „E“, „A“ oder „B“. Bankfachliche EU dienen der Autorisierung von Aufträgen. Aufträge können mehrere bankfachliche EU benötigen, die von unterschiedlichen Nutzern (Kontoinhaber und deren Bevollmächtigte) geleistet werden müssen. Für jede unterstützte Auftragsart wird zwischen Bank Sparkasse und Kunde eine Mindestanzahl erforderlicher bankfachlicher EU vereinbart. EU vom Typ „T“, die als Transportunterschriften bezeichnet werden, werden nicht zur bankfachlichen Freigabe von Aufträgen verwendet, sondern son- dern lediglich zu deren Übertragung an die Banksysteme. „Technische Teilnehmer“ (siehe Nummer 2.2) können nur eine EU vom Typ „T“ zugewiesen be- kommenzuge- wiesen bekommen. Mit dem vom Kunden verwendeten Programm können verschiedene Nachrichten (zum Beispiel z. B. Aufträge für den Inlands- und Auslandszahlungs- verkehrAuslandszahlungsver- kehr, aber auch für Initialisierung, den Protokollabruf und die Abholung von Konto- und Umsatzinformationen etc.) erstellt werden. Die Bank Sparkasse teilt dem Kunden mit, welche Nachrichtenarten genutzt werden können und welcher EU-Typ hierfür anzuwenden ist.

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Samples: Datenfernübertragung, Datenfernübertragung

Elektronische Unterschriften der Teilnehmer. Für die Elektronischen Unterschriften (EU) der Teilnehmer sind die folgenden Unterschriftsklassen Unter- schriftsklassen definiert: Einzelunterschrift (Typ „E”) Erstunterschrift (Typ „A“) Zweitunterschrift (Typ „B“) Transportunterschrift (Typ „T“) Als bankfachliche EU bezeichnet man EU vom Typ „E“, „A“ oder „B“. Bankfachliche EU dienen der Autorisierung von Aufträgen. Aufträge können mehrere bankfachliche EU benötigen, die von unterschiedlichen Nutzern (Kontoinhaber und deren BevollmächtigteBevoll- mächtigte) geleistet werden müssen. Für jede unterstützte Auftragsart wird zwischen Bank Banken und Kunde eine Mindestanzahl erforderlicher bankfachlicher EU vereinbart. EU vom Typ „T“, die als Transportunterschriften bezeichnet werden, werden nicht zur bankfachlichen Freigabe von Aufträgen verwendet, sondern lediglich zu deren Übertragung Über- tragung an die Banksystemedas Banksystem. „Technische Teilnehmer“ (siehe Nummer 2.2) können nur eine EU vom Typ „T“ zugewiesen be- kommenbekommen. Mit dem vom Kunden verwendeten Programm können verschiedene Nachrichten (zum Beispiel Aufträge für den Inlands- und Auslandszahlungs- verkehrAuslandszahlungsverkehr, aber auch für Initialisierung, den Protokollabruf und die Abholung von Konto- und Umsatzinformationen Umsatzinforma- tionen etc.) erstellt werden. Die Bank teilt dem Kunden mit, welche Nachrichtenarten genutzt werden können und welcher EU-Typ hierfür anzuwenden ist.. 08.22, f001

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Elektronische Unterschriften der Teilnehmer. Für die Elektronischen Unterschriften (EU) der Teilnehmer sind die folgenden Unterschriftsklassen definiert: – Einzelunterschrift (Typ „E”) – Erstunterschrift (Typ „A“) – Zweitunterschrift (Typ „B“) – Transportunterschrift (Typ „T“) Als bankfachliche EU bezeichnet man EU vom Typ „E“, „A“ oder „B“. Bankfachliche EU dienen der Autorisierung von AufträgenAuf- trägen. Aufträge können mehrere bankfachliche EU benötigenbenöti- gen, die von unterschiedlichen Nutzern (Kontoinhaber und deren Bevollmächtigte) geleistet werden müssen. Für jede unterstützte Auftragsart wird zwischen Bank und Kunde eine Mindestanzahl erforderlicher bankfachlicher EU vereinbart. EU vom Typ „T“, die als Transportunterschriften bezeichnet werden, werden nicht zur bankfachlichen Freigabe von Aufträgen Auf- trägen verwendet, sondern lediglich zu deren Übertragung an die Banksysteme. „Technische Teilnehmer“ (siehe Nummer Num- mer 2.2) können nur eine EU vom Typ „T“ zugewiesen be- kommen. Mit dem vom Kunden verwendeten Programm können verschiedene ver- schiedene Nachrichten (zum Beispiel Aufträge für den Inlands- In- lands- und Auslandszahlungs- verkehrAuslandszahlungsverkehr, aber auch für InitialisierungInitialisie- rung, den Protokollabruf und die Abholung von Konto- und Umsatzinformationen etc.) erstellt werden. Die Bank teilt dem Kunden mit, welche Nachrichtenarten genutzt werden können und welcher EU-Typ hierfür anzuwenden ist.

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Samples: Datenfernübertragung

Elektronische Unterschriften der Teilnehmer. Für die Elektronischen Unterschriften (EU) der Teilnehmer sind die folgenden Unterschriftsklassen definiert: – Einzelunterschrift (Typ „E”) – Erstunterschrift (Typ „A“) – Zweitunterschrift (Typ „B“) – Transportunterschrift (Typ „T“) Als bankfachliche EU bezeichnet man EU vom Typ „E“, „A“ oder „B“. Bankfachliche Bankfachli- che EU dienen der Autorisierung von Aufträgen. Aufträge können mehrere bankfachliche bank- fachliche EU benötigen, die von unterschiedlichen Nutzern (Kontoinhaber und deren Bevollmächtigte) geleistet werden müssen. Für jede unterstützte Auftragsart Auftrags- art wird zwischen Bank und Kunde eine Mindestanzahl erforderlicher bankfachlicher bankfachli- cher EU vereinbart. EU vom Typ „T“, die als Transportunterschriften bezeichnet werden, werden nicht zur bankfachlichen Freigabe von Aufträgen verwendet, sondern lediglich zu deren Übertragung an die Banksysteme. „Technische Teilnehmer“ (siehe Nummer 2.2) können nur eine EU vom Typ „T“ zugewiesen be- kommenbekommen. Mit dem vom Kunden verwendeten Programm können verschiedene Nachrichten (zum Beispiel z. B. Aufträge für den Inlands- und Auslandszahlungs- verkehrAuslandszahlungsverkehr, aber auch für Initialisierung, den Protokollabruf und die Abholung von Konto- und Umsatzinformationen Umsatzinfor- mationen etc.) erstellt werden. Die Bank teilt dem Kunden mit, welche Nachrichtenarten Nachrich- tenarten genutzt werden können und welcher EU-Typ hierfür anzuwenden ist.

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Samples: Bedingungen Für Datenfernübertragung

Elektronische Unterschriften der Teilnehmer. Für die Elektronischen Unterschriften (EU) der Teilnehmer sind die folgenden Unterschriftsklassen definiert: - Einzelunterschrift (Typ „E”) - Erstunterschrift (Typ „A“) - Zweitunterschrift (Typ „B“) - Transportunterschrift (Typ „T“) Stand 05/2019 Als bankfachliche EU bezeichnet man EU vom Typ „E“, „A“, oder „B“. Bankfachliche EU dienen der Autorisierung von Aufträgen. Aufträge können mehrere bankfachliche bankfachlichen EU benötigen, die von unterschiedlichen Nutzern (Kontoinhaber und deren Bevollmächtigte) geleistet werden müssen. Für jede unterstützte Auftragsart wird zwischen Bank und Kunde eine Mindestanzahl erforderlicher bankfachlicher EU vereinbart. EU vom Typ „T“, die als Transportunterschriften bezeichnet werden, werden nicht zur bankfachlichen Freigabe von Aufträgen verwendet, sondern lediglich zu deren Übertragung an die Banksysteme. Technische Teilnehmer“ (siehe Nummer 2.2) können nur eine EU vom Typ „T“ zugewiesen be- kommenbekommen. Mit dem vom Kunden verwendeten Programm können verschiedene Nachrichten (zum Beispiel Aufträge für den Inlands- und Auslandszahlungs- verkehrAuslandszah- lungsverkehr, aber auch für Initialisierung, den Protokollabruf und die Abholung von Konto- und Umsatzinformationen etc.) erstellt werden. Die Bank teilt dem Kunden mit, welche Nachrichtenarten genutzt werden können und welcher EU-Typ hierfür anzuwenden ist.

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Samples: Datenfernübertragung

Elektronische Unterschriften der Teilnehmer. Für die Elektronischen Unterschriften (EU) der Teilnehmer sind die folgenden Unterschriftsklassen definiert: – Einzelunterschrift (Typ „E”) – Erstunterschrift (Typ „A“) – Zweitunterschrift (Typ „B“) – Transportunterschrift (Typ „T“) Als bankfachliche EU bezeichnet man EU vom Typ „E“, „A“ oder „B“. Bankfachliche EU dienen der Autorisierung von Aufträgen. Aufträge können mehrere bankfachliche bankfachlichen EU benötigen, die von unterschiedlichen Nutzern (Kontoinhaber und deren Bevollmächtigte) geleistet werden müssen. Für jede unterstützte Auftragsart wird zwischen Bank und Kunde eine Mindestanzahl erforderlicher bankfachlicher EU vereinbart. EU vom Typ „T“, die als Transportunterschriften bezeichnet werden, werden nicht zur bankfachlichen Freigabe von Aufträgen verwendet, sondern lediglich zu deren Übertragung an die Banksysteme. Technische Teilnehmer“ (siehe Nummer 2.2) können nur eine EU vom Typ „T“ zugewiesen be- kommenbekommen. Mit dem vom Kunden verwendeten Programm können verschiedene Nachrichten (zum Beispiel z. B. Aufträge für den Inlands- und Auslandszahlungs- verkehrAuslandszahlungsverkehr, aber auch für Initialisierung, den Protokollabruf und die Abholung von Konto- und Umsatzinformationen etc.) erstellt werden. Die Bank teilt dem Kunden mit, welche Nachrichtenarten genutzt werden können und welcher EU-Typ hierfür anzuwenden ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Elektronische Unterschriften der Teilnehmer. Für die Elektronischen Unterschriften (EU) der Teilnehmer sind die folgenden Unterschriftsklassen definiert: – Einzelunterschrift (Typ „E) – Erstunterschrift (Typ „A“) – Zweitunterschrift (Typ „B“) – Transportunterschrift (Typ „T“) Als bankfachliche EU bezeichnet man EU vom Typ „E“, „A“, oder „B“. Bankfachliche EU dienen der Autorisierung von Aufträgen. Aufträge können mehrere bankfachliche EU benötigen, die von unterschiedlichen Nutzern (Kontoinhaber Konto- inhaber und deren Bevollmächtigte) geleistet werden müssenmüs- sen. Für jede unterstützte Auftragsart wird zwischen Bank und Kunde eine Mindestanzahl erforderlicher bankfachlicher bankfachli- cher EU vereinbart. EU vom Typ „T“, die als Transportunterschriften bezeichnet bezeich- net werden, werden nicht zur bankfachlichen Freigabe von Aufträgen verwendet, sondern lediglich zu deren Übertragung Übertra- gung an die Banksysteme. „Technische Teilnehmer“ (siehe Nummer 2.2) können nur eine EU vom Typ „T“ zugewiesen be- kommenzugewie- sen bekommen. 003 44444 05 DBDE 1914 DFÜ IFC I 180426 Mit dem vom Kunden verwendeten Programm können verschiedene Nachrichten (zum Beispiel z. B. Aufträge für den Inlands- und Auslandszahlungs- verkehrAuslandszahlungsverkehr, aber auch für InitialisierungInitialisie- rung, den Protokollabruf und die Abholung von Konto- und Umsatzinformationen etc.) erstellt werden. Die Bank teilt dem Kunden mit, welche Nachrichtenarten genutzt werden wer- den können und welcher EU-Typ hierfür anzuwenden ist.

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Samples: Datenfernübertragungsbedingungen