Emittentenstruktur (Xxxxxx) Musterklauseln

Emittentenstruktur (Xxxxxx). Die Xxxxxx der Emittentin sind das Land Niedersachsen (direkt und über die landeseigenen Beteiligungsge- sellschaften Niedersachsen Invest GmbH („NIG“) und Hannoversche Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen mbH („HanBG“)), das Land Sachsen-Anhalt, der Sparkassenverband Niedersachsen, Hannover („SVN“), der Sparkassenbeteiligungsverband Sachsen-Anhalt, der Sparkassenbeteiligungszweckverband Mecklenburg- Vorpommern, die FIDES Delta GmbH und die FIDES Gamma GmbH. Die FIDES Delta GmbH und die FIDES Gamma GmbH sind zwei vom DSGV gegründete und gehaltene Gesellschaften. Die Höhe des Stammkapitals setzt die Trägerversammlung fest. Wie im Zuge der im Jahr 2019 umgesetzten Kapitalmaßnahmen vereinbart, hat sich das Land Niedersachsen dazu verpflichtet, Beträge in Höhe der Gebühren, die die Bank für die Garantien des Landes Niedersachsen zahlt, durch das Land oder eine landeseigene Beteiligungsgesellschaft dem Eigenkapital der Bank wieder zuzuführen und Anteile am Stammkapital der NORD/LB zu übernehmen, soweit das Stammkapital entspre- chend erhöht wird. Auf Beschluss der Trägerversammlung vom 14. Dezember 2020 wurde das Stammkapital der NORD/LB in Höhe von EUR 2.835.000.000,00 um EUR 137.131.080,86 auf EUR 2.972.131.080,86 mit Wirkung zum Be- ginn des 31. Dezember 2020 erhöht. Nach dieser Kapitalerhöhung stellen sich die Beteiligungsverhältnisse mit Wirkung zum 31. Dezember 2020 wie folgt dar: Am Stammkapital in Höhe von EUR 2.972.131.080,86 bestehen folgende Beteiligungsverhältnisse: - das Land Niedersachsen mit EUR 1.639.131.081,45 (ca. 55,150034 Prozent), davon o das Land Niedersachsen direkt EUR 1.000,59 (ca. 0,000034 Prozent), und o über seine landeseigene Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen Invest GmbH EUR 1.275.750.000,00 (ca. 42,92 Prozent) und o über seine landeseigene Beteiligungsgesellschaft Hannoversche Beteiligungs-gesellschaft Niedersachsen mbH EUR 363.380.080,86 (ca. 12,23 Prozent), - das Land Sachsen-Anhalt mit EUR 198.000.000,06 (ca. 6,66 Prozent), - der Niedersächsische Sparkassen- und Giroverband mit 282.539.432,26 (ca. 9,51 Prozent), - der Sparkassenbeteiligungsverband Sachsen-Anhalt mit EUR 56.549.854,05 (ca. 1,90 Prozent), - der Sparkassenbeteiligungszweckverband Mecklenburg-Vorpommern mit EUR 39. 244.047,04 (ca. 1,32 Prozent), - die FIDES Delta GmbH mit EUR 378.333.333,00 (ca. 12,73 Prozent) und die FIDES Gamma GmbH mit EUR 378.333.333,00 (ca. 12,73 Prozent). Die Konzernabschlüsse zum 31. Dezember 2019 und zum 31. Dezember 2020 sowie die be...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.