Empfangsgeräte. 1.2.1 Werden dem Kunden für die Dauer des Vertrages unentgeltlich Empfangsgeräte zur Nutzung über- lassen (Leihe), so verbleiben die Geräte im Eigentum von Vodafone. Der Kunde hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Gerät. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde das Gerät auf seine Kosten und auf seine Gefahr an Vodafone zurückzugeben. Eine Haftung für Mängel, die wäh- rend der Dauer des Leihverhältnisses am Gerät auftreten und nicht auf eine unsachgemäße Behand- lung zurückgehen, trifft Vodafone nach den gesetzlichen Vorgaben, also nur im Falle des arglistigen Verschweigens des Mangels bei Übergabe des Gerätes. Der Ersatz eines beschädigten oder zerstörten Gerätes während der Vertragslaufzeit erfolgt auf Wunsch und, sofern Vodafone die Beschädigung oder Zerstörung nicht zu vertreten hat, auf Kosten des Kunden.
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Empfangsgeräte. 1.2.1 2.2.1 Werden dem Kunden für die Dauer des Vertrages unentgeltlich Empfangsgeräte zur Nutzung über- lassen (Leiheüberlas- sen(Leihe), so verbleiben die Geräte im Eigentum von Vodafone. Der Kunde hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Gerät. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde das Gerät auf seine Kosten und auf seine Gefahr an Vodafone zurückzugeben. Eine Haftung für Mängel, die wäh- rend während der Dauer des Leihverhältnisses am Gerät auftreten und nicht auf eine unsachgemäße Behand- lung Behandlung zurückgehen, trifft Vodafone nach den gesetzlichen Vorgaben, also nur im Falle des arglistigen Verschweigens des Mangels bei Übergabe des Gerätes. Der Ersatz eines beschädigten oder zerstörten Gerätes während der Vertragslaufzeit erfolgt auf Wunsch und, sofern Vodafone die Beschädigung oder Zerstörung nicht zu vertreten hat, auf Kosten des Kunden.
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