Empfehlungen bezüglich der Feuerversicherung. Die Gesellschaft legt dem Versicherungsnehmer vor der Unterzeichnung des Vertrags eine Bewertungstabelle zur Festlegung des Xxxxx des zu versichernden Gebäudes und Inhalts vor, um die Anwendung der Proportionalitätsregel zu vermeiden. Sofern der Versicherungsnehmer die Bewertungstabelle verwendet und korrekt anwendet, wird der Schadensersatz für das Gebäude zum Neuwert berechnet, falls der Versicherungsnehmer der Eigentümer des Gebäudes ist, oder zum Realwert, falls der Versicherungsnehmer Mieter des Gebäudes ist. Stellt sich heraus, dass in Bezug auf das Gebäude und den Inhalt die versicherten Beträge unzureichend sind und nicht den in der Rubrik „Schadensbewertung“ der Feuerversicherung angegebenen Beträgen entsprechen, so ist die Gesellschaft nicht verpflichtet, Schadensersatz zu leisten, der über das Verhältnis des versicherten Xxxxx zu dem Wert, der hätte versichert werden müssen, hinausgeht.
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